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Harald Schrefler

Der Papst und die Freimaurer

Harald Schrefler

Der Papst und die Freimaurer

Ein wissenschaftlicher Diskurs

Edition zum rauhen Stein

 

 

Die Edition zum rauhen Stein hat es sich zur Aufgabe gemacht, historisch wertvolle Bücher zum Thema Freimaurerei wieder zu veröffentlichen, aber auch brisante Themen, wie den Diskurs zwischen Freimaurerei und katholischer Kirche in Druckform zu behandeln. Der hier vorliegende Band über die fast zweihundert Jahre dauernde Auseinandersetzung zwischen der Bruderschaft der Freimauer und der katholischen Kirche ist eine wertvolle Erganzung zu den bisher in der Edition erschienenen Bänden.

Michael Kernstock
Herausgeber

 

 

Satz: Studienverlag/Roland Kubanda Umschlag: Studienverlag/Gunther Reinalter

Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet uber http://dnb.ddb.de abrufbar.

ISBN 978-3-7065-5767-2

Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie, Mikrofilm oder in einem anderen Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

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Dieses Buch erhalten Sie auch in gedruckter Form mit hochwertiger Ausstattung in Ihrer Buchhandlung oder direkt unter www.loewenzahn.at.

Inhalt

Vorwort

1 Einleitung und Forschungsfrage

1.1 Forschungsfrage

1.2 „Universitäten und Königliche Kunst“– universitäre Arbeiten zur Freimaurerei

2 Rituelles in der Freimaurerei

2.1 „Weil wir als freie Männer bauen am Tempel der allgemeinen Menschenliebe“

2.1.1 Der Versuch einer kurzen Definition

2.1.2 Keine Religion, aber eine Lebenshaltung

2.1.3 Freie Männer von gutem Ruf

2.2 Organisation, Richtungen

2.2.1 Großlogen

2.2.2 Basic Principles

2.2.3 Landmarks

2.2.4 Keine internationale „Zentrale“

2.3 Satzung und Konstitution der Grossloge von Österreich

2.3.1 Satzungen

2.3.2 Konstitution und „Allgemeine freimaurerische Grundsätze“

2.4 „Alte Pflichten“

2.5 Der rituelle Ablauf in einer Johannisloge

2.5.1 Freimaurerei und inneres Erlebnis – „Wie viel bedeutet und bringt Dir …“

2.5.2 Freimaurerische Symbole

2.5.3 Der Tapis

2.5.4 „In Ordnung, meine Brüder“

2.6 Der Große Baumeister aller Welten

2.6.1 Supreme Being

2.6.2 The Great Architect of the Universe

2.6.3 „Kein Beweger sondern ein Entwerfer“

2.6.4 Die Fraglichkeit des Gottesbegriffs

2.6.5 Gebete

3 Philosophie und Ethik in der Freimaurerei

3.1 Eine humanistische Weltanschauung

3.2 Das freimaurerische Menschenbild

3.2.1 „Alte Pflichten“ und „Neue Menschenpflichten“

3.2.2 Ein ideales Leitbild

3.2.3 Freimaurerische Ethik

3.3 Freimaurerei und Religion

3.3.1 Vereinigte Großloge von England: „Freimaurerei und Religion“ (1983)

3.3.2 Religiöse Bezüge in der freimaurerischen Symbolik

3.3.3 „Gott … lassen, wo er hingehört, nämlich in der Kirche“

4 Die Bullen (Enzykliken) der Päpste im 17., 18. und 19. Jahrhundert

4.1 Die Grosslogen von London (1717)

4.2 Die ersten Verbote der Freimaurerei (1735)

4.3 Papst Clemens XII: „In eminenti apostolatus specula“ (1738)

4.4 Papst Benedikt XIV.: „Providas romanorum pontificum“ (1751)

4.5 Kaiser Joseph II.: Das Handbillett „Freymaurergesellschaften“ (1785)

4.6 Papst Gregor XVI.: „Mirari vos“ (1832)

4.7 Papst Pius IX.: „Quanta cura“ (1864)

4.8 Das Erste Vatikanische Konzil (1869)

4.9 Der Grossorient von Frankreich (1877)

4.10 Papst Leo XIII.: „Humanum genus“ (1884)

4.11 Der Codex Iuris Canonici (1917)

5 Die ersten Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts

5.1 Die Aachener Gespräche (1928)

5.2 Der Nationalsozialismus (1936)

5.3 Kardinal Dr. Innitzer und Grossmeister Bernhard Scheichelbauer (1948)

5.3.1 Die Reaktivierung der Großloge von Wien

5.3.2 Das Gespräch Innitzer–Scheichelbauer vom 10.8.1948

5.4 Das 2. Vatikanische Konzil (1962–1965)

5.4.1 Die Konzilsdokumente

5.4.2 Dignitatis humanae

5.4.3 Gaudium et spes

5.4.4 Gefahr für den Glauben

5.5 Das Sekretariat für die Nichtglaubenden – „usus docebit“ (1964)

5.5.1 „Usus docebit“–Die Erfahrung wird das lehren.

5.5.2 Dialog als Abenteuer

5.5.3 Das Dokument „Der Dialog mit den Nichtglaubenden (De dialogo cum non credentibus)“

5.6 Töhötöm Nagy: Jesuit und Freimaurer (1963)

5.6.1 Der Jesuit

5.6.2 Der Freimaurer

6 Die letzten Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts

6.1 „Bittschriften“ der Grossmeister von Haiti (1962) und Österreich (1965)

6.2 Der Dialog zwischen Franz Kardinal König und dem deputierten Grossmeister Kurt Baresch (1968–1983)

6.2.1 Der Brief der Kongregation für die Glaubensdoktrin

6.2.2 Die Kommission bis zur Lichtenauer Erklärung

6.3 Die Lichtenauer Erklärung (1970)

6.3.1 Gespräche rund um die entstehende Erklärung

6.3.2 Konkrete Punkte

6.3.3 Hoffnung auf den neuen Codex Iuris Canonici

6.3.4 Offizielle Interpretation des can. 2335 (1974)

6.4 Die Entwicklung in Deutschland (1968–1980)

6.4.1 Die ersten Gespräche

6.4.2 „Kirche und Freimaurer im Dialog“ (1975)

6.4.3 Anti–freimaurerische Literatur

6.4.4 Die Unvereinbarkeitserklärung der Deutschen Bischofskonferenz (1980)

6.4.5 Reaktionen

6.4.6 Die Evangelische Kirche Deutschlands

6.4.7 Orthodoxe Kirchen

6.4.8 Eine Antwort eines Freimaurers im Jahr 2007 auf die „Unvereinbarkeitserklärung“

6.5 Der neue Codex Iuris Canonici (1983)

6.5.1 Protokoll der Großloge von Österreich vom 30.5.1980

6.5.2 Erklärung der Kongregation für die Glaubenslehre vom 17.2.1981

6.5.3 Codex Iuris Canonici (auctoritate Ioannis Pauli PP.II promulgatos)

6.5.4 Canones 1374 und 1364

6.6 Die „Declaratio de associationibus massonicis“ der Päpstlichen Kongregation für die Glaubenslehre (1983)

6.6.1 Die Veröffentlichung am 26.11.1983

6.6.2 Die Begründung

6.6.3 Reaktionen

6.6.4 Rechtsgutachten

6.6.5 Schwere Sünde

6.6.6 „Überlegungen ein Jahr nach der Erklärung …“ (1985)

6.7 „Jesus Christus enthüllt den Seinen das Wesen der Freimaurerei“

7 Der Dialog im 21. Jahrhundert

7.1 Die Jahre vom CIC 1983 bis zum Tod Kardinal Königs (2004)

7.1.1 Dank der Großloge (1986)

7.1.2 Neuerliche Sondierung (1993)

7.1.3 Kardinal König: „Ich glaube, wohl feststellen zu können …“ (1998)

7.1.4 Johannes Paul II. „Fides et ratio“(1998)

7.1.5 Kardinal Ratzinger: „Dominus Iesus“ (2000)

7.1.6 Fragebogen über den Unglauben (2003)

7.1.7 Der Tod Franz Kardinal Königs (2004)

7.1.8 Baresch: „sehe meine Dialogsarbeit … als vollendet und beendet an …“ (2006)

7.1.9 Der „Rauch Satans im Vatikan“ (2006)

7.2 Hans Küng (Stiftung Weltethos): Kulturpreis der Deutschen Freimaurer (2007)

7.3 Abt Gregor Henckel–Donnersmarck und Grossmeister Dr. Michael Kraus (2007)

7.3.1 „Österreichische Freimaurer brechen ihr Schweigen“ (2007)

7.3.2 Kongregation für die Glaubenslehre: „Antworten auf Fragen bezüglich der Lehre über die Kirche“ (2007)

7.3.3 Apostolische Pönitentiarie (2007)

7.3.4 TV-Interview vom 27.10.2007 mit Dr. Kurt Baresch

7.3.5 „Versöhnung nach 269 harten Jahren“ – Abt trifft Großmeister (2007)

7.3.6 „Report“ – ORF 2 (2008)

7.4 „Ein geordnetes Verhältnis Katholische Kirche – Freimaurerei ist mir wichtig“(2008)

7.4.1 Befragung Wiener Freimaurer

7.4.2 Ein geordnetes Verhältnis

7.4.3 Der Gottesbegriff

7.4.4 Die TV–Sendungen

7.4.5 Hat die katholische Kirche die richtigen Antworten?

7.5 Benedikt XVI.: „Kultur Europas gründet auf der Suche nach Gott“ (2008)

7.6 Benedikt XVI. und die Priesterbruderschaft St. Pius X. (2009)

8 Resümee

8.1 „Weil wir als freie Männer bauen am allgemeinen Tempel der Menschenliebe“

8.2 Das ideale Leitbild und Menschenbild des Bruder Freimaurer

8.3 „Extra Ecclesiam nulla salus“ und „Reich Satans“

8.4 „Usus docebit“–Kardinal Franz König

8.5 Die „Unvereinbarkeitserklärung“, der neue CIC 1983 und die „Sündhaftigkeitserklärung“

8.6 „Versöhnung nach 269 harten Jahren“

8.7 Benedikt XVI.

9 Glossar (inklusive freimaurerischer Begriffe)

10 Anhang

10.1 Freimaurerische Zeittafel

10.2 Enzyklika „Humanum genus“ von Papst Leo XIII.

10.3 Die Pflichten eines Freimaurers („Alte Pflichten“)

10.4 Lichtenauer Erklärung zu dem Dialog Katholische Kirche und Freimaurerei

10.5 Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz zur Frage der Mitgliedschaft von Katholiken in der Freimaurerei

10.6 Gespräch zwischen Freimaurern und Evangelischer Kirche (1973)

10.7 Maßgebliche Verurteilungen der Freimaurerei durch die Katholische Kirche

10.8 Eine Auswahl berühmter Freimaurer

10.9 Internet-Links (Reguläre Logen)

11 Verzeichnisse

11.1 Anmerkungen

11.2 Literaturverzeichnis

11.3 Abkürzungsverzeichnis

11.4 Bilder- und Faksimileverzeichnis

12 Abstract

12.1 Catholic Church and Freemasonry

12.2 Die katholische Kirche und die Freimaurer

 

 

„Das Verhältnis katholische Kirche und Freimaurerei war durch die Jahrhunderte hindurch von Misstrauen, Verfolgung seitens der Kirche geprägt. … Eine Befassung mit diesem Verhältnis ist eine nicht leichte, aber sehr spannende und reizvolle Aufgabe. Mag. Dr. Schrefler hat sich dieser mit Elan unterzogen und keine Mühen gescheut hinter möglichst viele Kulissen zu blicken. … Schrefler gelingt es aber auch eine scheinbar trockene Materie spannend aufzubereiten und viele Leserinnen und Leser, die ihm zu wünschen sind, werden dabei so manche Wissenslücke aufgefüllt bekommen.“

Hon.-Prof. Dr. Lorenz MIKOLETZKY
Institut für Geschichte, Universität Wien
Generaldirektor Österreichisches Staatsarchiv

 

 

 

 

„Die vorliegende Arbeit gehört in den Bereich der europäischen Religionsgeschichte der Moderne und wendet sich einem kulturell und religiös sehr kontroversen Thema zu, das mit vielen Konflikten zwischen Freimaurerei und katholischer Kirche verbunden war. Es ist ein besonders aufschlussreiches Kapitel für die Entstehung alternativer Weltanschauungsformen einerseits und für die lange Zeit problematische Umgangsweise des katholischen Christentums mit humanistisch motivierten Gemeinschaften. … Doch schließlich kam es in den Entwicklungen der letzten Jahre in Österreich, …, zu Gesprächen und Annäherungen, die zurecht als eine ‚Versöhnung nach 269 harten Jahren‘ bezeichnet werden können. … eine solide, gut fundierte und (religions) historisch kompetent durchgeführte Studie …“

Univ.-Prof. DDr. Johann FIGL
Vorstand des Instituts für Religionswissenschaft, Universität Wien

Vorwort

Mein besonderer Dank gilt zuallererst Herrn Honorarprofessor Hofrat Mag. Dr. Lorenz MIKOLETZKY, Generaldirektor des Österreichischen Staatsarchivs, der mir die Möglichkeit bot das vorliegende Thema zu bearbeiten und der mich während der Abfassung und Entwicklung meiner Dissertation stets mit viel Geduld, Aufmerksamkeit und Humor betreut hat. Die Gespräche mit ihm waren immer sehr aufschlussreich, insbesondere die Entwicklung der zu behandelnden Gedankenkette.

Ebenso gilt mein Dank Herrn Universitätsprofessor DDr. Johann FIGL, Vorstand des Institutes für Religionswissenschaft an der Katholischen Fakultät der Universität Wien, mit dem ich die ersten Gedanken und mögliche Unterlagen aus dem kirchlichen Bereich besprechen konnte.

Mein Interesse an der Thematik ist in den letzten Jahren bei Gesprächen mit vielen Freunden entstanden. Vor allem aber waren ganz konkret die Gespräche zwischen Abt Gregor Henckel-Donnersmarck und Dr. Michael Kraus, Großmeister der Großloge von Österreich, auslösendes und zu dokumentierendes Ereignis.

„… und sehe daher meine Dialogsarbeit mit der Kath. Kirche als vollendet und beendet an …“1, mit diesen Worten skizziert Prof. Dr. Kurt Baresch, Klinischer Psychologe und Psychotherapeut, Deputierter Großmeister und nunmehr Ehrengroßmeister der Großloge von Österreich, sein – wie ich es nennen möchte – Lebenswerk in einem Brief (vom 10.12.2006) an den Großmeister der Großloge von Österreich.

Ihm danke ich für seine historische Dokumentation und vor allem für die freundschaftlichen Gespräche, die ich mit ihm zu seinen Werken und zu seinem Freund Franz Kardinal König führen durfte.

In diesem Zusammenhang bedanke ich mich ganz besonders bei allen Gesprächspartnern aus der Großloge von Österreich, die mir mit Hinweisen, Unterlagen und Quellen, mit Gesprächen und Reflexionen geholfen haben. Besonderen Dank verdienen Dr. H. W., Dr. W. H. und Dr. H. K. aus Archiv, Bibliothek und Forschungsloge sowie viele andere Ansprechpartner der Großloge.2

Besonders herzlicher Dank gebührt Dr. Michael Kraus in seiner Eigenschaft als Großmeister der Großloge von Österreich, der sich auch selbst mit dem Thema sehr auseinandergesetzt hat.

Mein „mahnendes Gewissen“ und lieber Freund, Herr Professor Dr. Peter Stiegnitz, hat mich beharrlich zum Thema hingeführt.

Herr Dr. Manfred Teiner hat Korrektur gelesen und mich inhaltlich sowie formal ‚gequält‘. Für diesen Freundschaftsdienst ein besonderes Dankeschön.

Last but not least ein riesiges Dankeschön meiner Frau. Ihre liebevolle und moralische Unterstützung sowie ihre tatkräftige Schreibhilfe – erfreulicherweise erahnte sie zumeist, was ich an persönlichen Hieroglyphen schrieb – hat mir das Leben sehr erleichtert.

In der Fülle von Literatur ist mir auch ein kleiner Gedichtband von Heinrich Leopold in die Hände gefallen. Sein Gedicht („Anrufung“) an den Baumeister aller Welten scheint mir für den Beginn dieser Arbeit besonders passend.

„Großer Baumeister aller Welten!

Spanne den Bogen

über die Zerrissenheit meines Herzens, daß ich nie beklage

die Stätten früherer Geborgenheiten,

vom Engel des Erkennens längst vertrieben.

Laß mich nie verzweifelnd zurückbleiben

hinter dem unaufhörlichen Wandel, dem alles–

auch das Geliebteste–

unterworfen ist,

Enge mich nicht ein in Angst,

die den neuen Schritt lähmt,

sondern öffne mir die Freiheit,

zu jeder Zeit aufzubrechen, wohin ich will.

Bestärke mich in der Gewissheit,

daß ich meinen Weg allein gehen kann.

Einmalig ist jedes Schicksal

Und trügerisch der Vergleich mit fremdem Glück.

Großer Baumeister aller Welten!

Entlasse mich nun zu mir selbst,

daß ich mein eigener Meister werde.“3

Laut den Mythen erschuf der Klang der Schwingung OM (das Mantra, das die göttliche Kraft repräsentiert) das Universum. Indem der Gläubige OM rezitiert, nimmt er an der Kraft der Schöpfung teil.

In der Enzyklika Nostra aetate des Zweiten Vatikanischen Konzils wurde eine neue Seite im Dialog mit anderen Religionen aufgeschlagen, vielleicht bewegt OM auch die Diskussion zwischen zwei großen Systemen und Gedanken.

Da OM alle meine universitären Arbeiten und Unterlagen sowie meine Homepage www.schrefler4you.at statt eines Namens ziert, sei zu Beginn der Arbeit daher Ganesha – die hinduistische Gottheit der Schriftsteller und des Beginns jeder Arbeit – angerufen:

OM Sri Ganeshaya Namah!

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1 Einleitung und Forschungsfrage

1.1 Forschungsfrage

Wesentlichstes Ziel (und damit Forschungsfrage) ist die Darstellung des Verhältnisses zwischen katholischer Kirche und Freimaurerei in den letzten Jahrzehnten des 20. und vor allem im 21. Jahrhundert.

Das der Öffentlichkeit nicht zugängliche Ritual der Freimaurer, ihr „Geheimnis“ und ihr Nimbus als Geheimgesellschaft brachte bereits knapp nach ihrer Gründung die Verurteilung durch die absolutistischen europäischen Herrscher und vor allem durch die katholische Kirche. Waren die Rituale bzw. deren Inhalte damals wirklich geheim, sind nunmehr heute viele Informationen vorhanden. Deren Wahrheitsgehalt, Richtigkeit und vor allem die symbolische Bedeutung etwa des Großen Baumeisters aller Welten oder der Alten Pflichten kann aber nur mit großer Nähe zu den Brüdern (so nennen sich die Freimaurer) beurteilt und beschrieben werden.

Ebenso sind der Religionsbegriff und die Philosophie der Freimaurer, die Gedanken zu Glaubensfreiheit, Humanität und Toleranz für das Verständnis der Verurteilung zu beschreiben.

Natürlich sind auch die päpstlichen Bullen des 17., 18. und 19. Jahrhunderts zu skizzieren. Die Enzykliken „In eminenti“ und „Humanum genus“ sind wesentliche Grundlagen der Verurteilung und gelten im Prinzip auch heute noch. Selbst wenn sie ihrer damals aktuellen Bezüge entkleidet werden, legen sie die weitgehend unveränderte Gedankenwelt der katholischen Kirche fest.

Wesentlichen Umfang dieser Arbeit soll dann der Dialog im 20. Jahrhundert einnehmen. Vor allem das 2. Vatikanische Konzil löste eine neue Diskussionskultur aus. Einzelne Konzilsdokumente (wie „Gaudium et spes“ und „Dignitatis humanae“) werden diesbezüglich zu behandeln sein.

Der Dialog zwischen Kardinal DDDr. Franz König und Großmeister Dr. Kurt Baresch sollte aus heutiger Sicht betrachtet werden. Mein Interview mit Dr. Baresch im Jänner 2008 zeigte einige Hintergründe auf. Ebenso war es interessant das Archiv der Großloge von Österreich nach Unterlagen zu diesen Jahrzehnten der Diskussion zu durchforschen.

Trotz dankenswerter Unterstützung durch Prof. DDr. Figl gelang es nicht, in das Privatarchiv Franz Kardinal Königs Einsicht zu nehmen. Der Nachlass wird – laut Auskunft des Erzbischöflichen Ordinariats – erst in 50 Jahren, Teile davon vielleicht in fünf Jahren zugänglich sein. Vorher aber müssen die „Kisten und Kartons des Nachlasses erst katalogisiert“ werden.

Der Schriftverkehr zwischen Kardinal König und Dr. Baresch liegt mir aber in Faksimile vor (von dieser Publikation gibt es nur ganz wenige Privatdrucke, einen hat meines Wissens Papst Benedikt XVI., einen Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer und einen das Archiv der Großloge von Österreich). Die meines Erachtens wesentlichsten Briefe werde ich in dieser Dissertation abbilden.

Da der Dialog in Deutschland sich letztendlich ganz anders als in Österreich entwickelte, muss auch kurz darauf eingegangen werden. Die Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz aus 1980 enthält – nach jahrelanger kommissioneller Arbeit – alle Begründungen für die Haltung der katholischen Kirche, auch aus heutiger, aktueller Sicht.

Ein wesentlicher Schritt als Ergebnis all dieser Dialoge ist die Änderung des Codex Iuris Canonici, nämlich keine Erwähnung der Freimaurerei mehr. Kardinal Ratzinger – nunmehr Papst Benedikt XVI. – erklärte aber unverändert den katholischen Freimaurer als im Stand der schweren Sünde. Diese Canones des CIC 1983 werden zu reflektieren sein.

Viele Jahre war dann wenig Bewegung in der Diskussion zu bemerken. Erst das Buch „Die Freimaurer“ (2007) von Großmeister Dr. Michael Kraus brachte neue Akzente. TV-Sendungen und Diskussionen mit Abt Gregor Henckel-Donnersmarck zeigten der Öffentlichkeit ein neues Bild.

Das Archiv der Großloge von Österreich ist seit Kurzem für akademische Arbeiten geöffnet und war mir zugänglich. Der genannte Dialog im 21. Jahrhundert liegt mir ebenfalls bereits im gesprochenen Wort und als Mitschrift vor.

Natürlich wird die vorhandene Literatur – pro und kontra – zu bearbeiten und zu zitieren sein. Über die üblichen Bibliotheken des Österreichischen Bibliotheksverbundes hinaus, war die Bibliothek der Großloge von Österreich natürlich masonisch gut bestückt und deren Betreuer sehr hilfreich.

Die ursprüngliche Vermutung im Allgemeinen Verwaltungsarchiv (z. B. unter Kultus) oder im Archiv der Republik (z. B. bei den Bundesministerien für Unterricht oder Inneres) Akten zur Freimaurerei zu finden, erfüllten sich trotz langer Suche in den Sach- und Personenindizes vieler Jahre nicht.

Die persönlichen Kontakte mit Brüdern der Großloge von Österreich waren dagegen äußerst wertvoll und brachten mir neue Aspekte. Die Gedanken und Kommentare zur aktuellen Entwicklung waren sehr inspirierend.

Daher entstand im Laufe der Arbeit der Gedanke, eine kleine Umfrage unter einigen Brüdern hinsichtlich des Dialogs mit der katholischen Kirche zu machen. Meines Erachtens bisher einmalig, ist das Ergebnis und die Kommentare von über 60 Brüdern (die z. B. 15 Prozent der Mitglieder eines Hochgrad-Systems und 70 Prozent einer Loge abdecken) äußerst interessant.

Eingeschränkt muss noch werden, dass die vorliegende Arbeit sich im Detail nur mit der angelsächsischen („blauen“, von der Großloge von England anerkannten) Richtung der Freimaurerei (der Johannisfreimaurerei) und deren Grundlagen auseinandersetzt.

Die Hochgrad-Systeme werden skizziert, die Entwicklung zum und im Grand Orient de France oder des Droit Humain werden nicht behandelt.

1.2 „Universitäten und Königliche Kunst“– universitäre Arbeiten zur Freimaurerei

Mit dem Untertitel „Habilitationen, Dissertationen und Diplomarbeiten zum Thema Freimaurerei“, nannte Bernhard Göller einen Vortrag am 9.5.2007 in Wien.4

17 Diplomarbeiten, 52 Dissertationen und 4 Habilitationen recherchierte er im deutschsprachigen Raum.

Interessanterweise ist der Anteil der Autorinnen (19) in Österreich größer als der der männlichen Verfasser, wobei das wesentlich kleinere Österreich mit 34 Arbeiten versus 35 Arbeiten in Deutschland vertreten ist.

Die sehr unterschiedliche Entwicklung des Freimaurerbundes in Österreich (eher prosperierend und diskret) und Deutschland (eher anzahlmäßig zurückgehend und sehr öffentlich) könnte eine Ursache sein.

Historische Arbeiten sind die größte Gruppe, allein das 18. Jahrhundert wurde in 23 Arbeiten behandelt. Das Thema Freimaurerei und Nationalsozialismus wurde bis jetzt nur in Deutschland bearbeitet.

Das vorliegende Thema mit Bezug auf die katholische Kirche wurde noch in keiner Dissertation behandelt. Lediglich zwei Diplomarbeiten aus dem Jahr 1995 nehmen auf die Entwicklung nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil Bezug.

Göller meint aus seiner Kenntnis der Arbeiten: „Ein viel zu kleiner Teil der Verfasser hatte Kontakt mit Freimaurern und nur ein Bruchteil der Arbeiten wurde in Österreich maurerisch betreut.“5

Das vorliegende Thema mit der aktuellen Entwicklung im 21. Jahrhundert (die meines Wissens noch nie öffentlich dokumentiert wurde) und der Diskussion des Gottesbegriffes erweitert die Literatur des Themas Freimaurerei.

Durch die persönlichen Interviews und die Hilfe der Gesprächspartner aus der Großloge von Österreich sollten auch kaum „freimaurerische“ Fehler enthalten sein.

2 Rituelles in der Freimaurerei

2.1 „Weil wir als freie Männer bauen am Tempel der allgemeinen Menschenliebe“

2.1.1 Der Versuch einer kurzen Definition

Auch wenn es bereits Tausende von Büchern über die Freimaurerei gibt, muss auch hier am Anfang eine kurze Definition stehen.

In der Verfassung der Großloge von England und auch der Großloge von Österreich werden dafür die „Alten Pflichten“ angeführt. In Deutschland wird in den „Leitgedanken der Freimaurerei“ definiert: „Das Wesen des Freimaurerbundes besteht in der Einheit von leitender Idee, tragender brüderlicher Gemeinschaft und vertiefendem symbolischem Erlebnis. Als Glieder eines ethischen Bundes treten die Freimaurer für Menschlichkeit, Brüderlichkeit, Toleranz, Friedensliebe und soziale Gerechtigkeit ein. Als Gemeinschaft brüderlich verbundener Menschen ist die Loge Übungsstätte dieser Werte. Als Symbolbund dient die Freimaurerei der Verinnerlichung von Idee und Gemeinschaft.“6

Und Friedrich Ludwig Schröder7 definiert: „Die Freimaurerei soll das Band der Eintracht und des gegenseitigen Wohlwollens zwischen Menschen werden, welche sonst durch Religionsbegriffe, Erziehungsvorurteile oder Nationalverhältnisse in einer ewigen Entfernung leben würden.“8

Letztlich geht es darum, dass „freie Männer bauen am Tempel der allgemeinen Menschenliebe.“ In einem deutschen/österreichischen Lehrlingsritual heißt es:

deutsches

österreichisches

„Bruder Erster Aufseher, warum nennen wir uns Freimaurer?

Weil wir als freie Männer an dem großen Bau arbeiten.

An welchem Bau, mein Bruder?

Wir bauen den Tempel der Humanität.

Bruder Zweiter Aufseher, welche Bausteine brauchen wir dazu?

Die Steine, deren wir bedürfen, sind die Menschen.

Was ist notwendig, um sie fest miteinander zu verbinden?

Menschliebe, Toleranz und Brüderlichkeit sind der Mörtel des Tempelbaus.“9

„Bruder Zweiter Aufseher, warum nennen wir uns Freimaurer?

Weil wir als freie Männer bauen am Tempel der allgemeinen Menschenliebe.

Mit welchen Steinen bauen wir diesen Tempel?

Unsere Bausteine sind die Menschen.

Bruder Erster Aufseher, was bindet diese Steine zu einem Ganzen?

Die Brüderlichkeit.“10

In dieser deutschen Ritualkunde heißt es weiter: „Der Freimaurer erkennt im Weltenbau, in allem Lebendigen und im sittlichen Bewusstsein des Menschen das Wirken eines göttlichen Schöpfergeistes und verehrt ihn als den Großen Baumeister der Welten. … Er (der Tempel der Humanität) ist das Symbol einer idealen Welt, der Religion geweiht, in der alle Menschen übereinstimmen, um die Menschen einem besseren und glücklicheren Leben näher zu bringen. Die Freimaurerei greift grundsätzlich nicht in die Angelegenheiten der Kirche und Religionsgemeinschaften ein, …“11

Damit ist auch bereits das wesentlichste Problem mit der katholischen Kirche skizziert, die sich als Offenbarungsreligion im alleinigen Besitz der Wahrheit eines – ihres – einzigen Gottes sieht.

Rainer Hubert schreibt im Katalog des österreichischen Freimaurer Museums Rosenau: „…daß es sich bei der Maurerei um eine Sache handelt, über die man schwer objektiv berichten und diskutieren kann, weil ihr eigentlicher Inhalt das Erleben jedes einzelnen Freimaurers ist.“12 Und damit skizziert er auch bereits das so genannte Geheimnis der Freimaurerei. Wobei das „Geschehen im Tempel keine religiöse Zeremonie, kein Kult, sondern eine Art von geistig-spiritueller Übung ist, von der die Beteiligten glauben, dass sie ihnen bei ihrer Persönlichkeitsentfaltung hilft.“13 Der Maurer soll in der Tradition des Rationalismus und der Aufklärung sein, Ritual und Symbol sollen ihn zusätzlich vom Denkenden zum Fühlenden machen. „Es bedarf einer Vernunft, die Verstand und Gefühl, Analyse und Intuition in einer fruchtbaren Spannung integriert.“14

Im Zeitalter des Internets soll aber nicht nur auf pragmatische Gedanken von österreichischen Freimaurern im Katalog ihres Museums eingegangen werden, sondern auch kurze themenspezifische Definitionen auf Homepages skizziert werden.

2.1.2 Keine Religion, aber eine Lebenshaltung

Die Basler Logen schreiben:

„Das Denken der Freimaurer beruht auf drei Säulen:

1. Toleranz,

2. Kosmopolitismus und

3. Humanität.

… In der Loge sprechen wir deshalb nicht von „Gott“, sondern vom „Baumeister aller Welten“. Was der Einzelne sich darunter vorstellt, bleibt ihm überlassen …

… Freimaurerei ist keine Religion und auch kein Religionsersatz. Sie ist Lebensschule, eine Lebenshaltung und eine Philosophie ohne philosophisches System. Da die Freimaurer aber jegliches Dogma und jegliche Ideologie ablehnen, hat ihnen dies die Gegnerschaft kirchlicher Kreise zugezogen. Insbesondere … die katholische Kirche …verbietet ihren Mitgliedern einen Beitritt zu einer Loge.

… ihr Tempel ist kein religiöser Versammlungsort, sondern ein permanenter symbolischer Bauplatz.“15

Die Freimaurerei ist weder eine Ersatzreligion noch eine philosophische Schule. Denn eine Religion hat bestimmt Glaubenssätze und Dogmen, die geglaubt werden müssen. Es gibt Gebete, Sünden, Opfer und Heiliges. Das alles gibt es in der Freimaurerei nicht, ebenso wie es kein geschlossenes, ausgeformtes philosophisches System gibt.16

Ausführlicher ist die Gedankenwelt der Freimaurerei in den Grundsätzen der Schweizerischen Großloge Alpina zu lesen:

I. Der Freimaurerbund ist eine Verbindung freier Männer, die ihr Brauchtum von den Baubrüderschaften des Mittelalters herleitet. Die Vorschriften, wie sie für jene Brüderschaften gültig waren und in verschiedenen Urkunden, namentlich in den sogenannten „Alten Pflichten der Freimaurer von 1723“, und in den Ritualen enthalten sind, dienen dem Freimaurerbund auch heute noch als Richtlinien zur Belehrung.

II. Die Freimaurer betrachten sich als Brüder, ihren Bund als einen Bruderbund. Sie wissen, dass alle Menschen, so verschieden ihre Gaben und ihre Verhältnisse auch sein mögen, als gleichberechtigte Wesen geboren sind. Sie wissen aber auch, dass diese Wahrheit im Leben der Menschen häufig verkannt wird und erachten es deshalb als ihre Pflicht, brüderliche Gesinnung unter sich und gegenüber ihren Mitmenschen zu erwecken und zu betätigen.

III. Der Zweck des Freimaurerbundes ist die Erziehung seiner Mitglieder zum wahren Menschentum. Die Mittel zu diesem Zweck sind: die Übung der von den Baubrüderschaften übernommenen symbolischen Gebräuche; gegenseitige Belehrung über die wichtigsten Angelegenheiten der Menschheit; Pflege des Idealen und Anregung zu wahrer Freundschaft und Bruderliebe; Erfüllung der sozialen Pflichten und Pflege der Wohltätigkeit. Im weiteren setzt sich der Freimaurerbund zum Ziel, seine Grundsätze außerhalb der Loge zu verbreiten, die Bildung und Aufklärung nach Kräften zu fördern, gemeinnützige Anstalten zu unterstützen und nötigenfalls solche zu gründen und der Intoleranz entgegenzutreten.

IV. Der Freimaurerbund arbeitet zu Ehren des allmächtigen Baumeisters aller Welten*). Er huldigt dem Grundsatz der Gewissens-, Glaubens- und Geistesfreiheit und verwirft jeden Zwang, der diese Freiheit bedroht. Er achtet jedes aufrichtige Bekenntnis und jede ehrliche Überzeugung und verwirft jede Verfolgung Andersdenkender. Den alten Überlieferungen gemäss, liegen bei allen rituellen Arbeiten das Buch der Heiligen Gesetze, Winkelmass und Zirkel, die Drei Grossen Lichter der Freimaurerei, als Symbole auf dem Altar.*) vergleichbar mit dem in den christlichen Religionen verwendeten Ausdruck „Gott“.

V. Der schweizerische Freimaurer macht es sich zur Pflicht, die Freiheit und Unabhängigkeit des Vaterlandes zu verteidigen und zur Erhaltung des inneren Friedens in Wort, Schrift und Tat nach Kräften beizutragen. Er tritt getreu der Tradition des Bundes für die Beachtung der Menschenrechte ein. Die einzelnen Mitglieder sollen sich in Betätigung der maurerischen Grundsätze an den öffentlichen Angelegenheiten beteiligen und dabei so handeln, wie es nach ihrer innersten Überzeugung für das Wohl und das Gedeihen des Vaterlandes am besten ist.

VI. Die Loge ist ein friedlicher und neutraler Tempel, dessen Schwelle die Gegensätze und Leidenschaften des Aussenlebens nicht überschreiten sollten. Die Loge mischt sich nicht in parteipolitische oder konfessionelle Streitfragen. Zur Belehrung über derartige Fragen ist jedoch ein gegenseitiger Meinungsaustausch gestattet, der indessen weder zu Abstimmungen noch überhaupt zu Beschlüssen führen darf, welche die individuelle Freiheit der Mitglieder beeinträchtigen könnten.

VII. Der Bund nimmt ohne Unterschied des Glaubens, der Rasse, der Nationalität, der politischen Partei oder des bürgerlichen Standes freie Männer von gutem Rufe auf, die sich in dem Streben nach Veredelung brüderlich vereinigen wollen. Er verwirft das förmliche Anwerben von Mitgliedern. Damit ist nicht ausgeschlossen, dass Logenmitglieder solchen Männern, die sie für den Bund als geeignet erachten, in diskreter Weise aufklärende Mitteilungen über das Wesen und den Zweck des Bundes machen.

VIII. Die Freimaurer haben die Verpflichtung, die Gesetze der Grossloge und der Loge treu zu befolgen, deren Ehre und Interessen nach Kräften zu wahren und zu fördern. Sofern ihre Überzeugung oder ihre Verhältnisse es erfordern, steht ihnen der Austritt aus dem Bund frei.“ 17

Auf die „Alten Pflichten“ werde ich noch in den nächsten Kapiteln eingehen.

Das hehre Ziel „…die Erziehung seiner Mitglieder zum wahren Menschentum“ wird detailliert im Punkt III. beschrieben. Diese Ziele sind sicherlich von jedem Menschen guten Willens anzuerkennen.

Heikler wird es bei der Anmerkung (Punkt IV.) zum „Allmächtigen Baumeister aller Welten“ mit „vergleichbar mit dem in den christlichen Religionen verwendeten Ausdruck „Gott““. Mit dem Begriff „Ausdruck Gott“ kann die katholische Kirche natürlich schwer oder gar nicht leben.

Die weiteren Punkte sollen in dieser Arbeit nicht näher behandelt werden – wenngleich sie sicherlich alle anerkennenswert sind.

2.1.3 Freie Männer von gutem Ruf

„Der Bund der Freimaurer ist eine Verbindung freier Männer von gutem Ruf im Streben nach geistiger und sittlicher Veredelung …“18 beginnt das erste Kapitel der Allgemeinen freimaurerischen Grundsätze der Großloge von Österreich. Diese, bereits modernisierte Version, beruht auf den Alten Pflichten (eines Freimaurers), wo im Kapitel III verlangt wird: „…müssen gute und redliche Männer sein, frei geboren, von reifem und verständigem Alter, keine Leibeigenen, keine Frauen, keine unmoralischen oder anstößigen Männer, sondern von gutem Ruf.“19

Generationen von Freimaurern haben sich bemüht, diese Begriffe vor allem für die heutige Zeit zu definieren. Rechte und Freiheiten des österreichischen Staatsbürgers sind in Verfassung und Gesetzen festgelegt. Darin ist auch ein Bekenntnis zu den Menschenrechten enthalten. Frei sein, heißt also heute eher frei von Vorurteilen und inneren Zwängen, sich aber seiner Verantwortung, seiner moralischen und humanitären Ziele bewusst sein. Oder wie Appel abschließend meint: „… was den Freimaurer auszeichnet: eine moralische Haltung, stabil genug zur Bewältigung der inneren und äußeren Probleme des Lebens … Glaubens-, Gewissens- und Denkfreiheit sind den Freimaurern höchstes Gut.“20

2.2 Organisation, Richtungen

Hier soll keine detaillierte Geschichte und Entwicklung der Freimaurerei dargestellt, sonder nur der aktuelle Status skizziert werden.

2.2.1 Großlogen

Und damit soll auch eine Abgrenzung zwischen Johannismaurerei, den Hochgraden und „nichtregulären“ Großlogen erfolgen.

1. Großlogen (Obödienzen) die von der United Grand Lodge of England anerkannt werden, d. h. „regulär“ sind.

Sie erkennen die acht Thesen der Basic Principles (aus 1989) an und bearbeiten die drei Grade der Johannis-Freimaurerei (Lehrling-Geselle-Meister).

Weitere Bedingungen der Regularität:

Anerkennung des Großen Baumeisters aller Welten;

Verwendung der Drei Großen Lichter (Buch des heiligen Gesetzes, Winkelmaß und Zirkel);

Einhaltung der Alten Pflichten;

Aufnahme nur von Männern.

2. Bei der regulären Johannismaurerei gibt es über die drei Grade hinaus sogenannte Hochgrad-Systeme mit weiterführenden, vertiefenden Graden bzw. Erkenntnisstufen.

In Österreich ist dies der „Alte und Angenommene Schottische Ritus“ (4.–33.Grad) und die „Maurer vom Königlichen Bogen“ (Royal Arch und Konzil mit den Graden 4. bis 9. im Großkapitel von Österreich der Maurer vom Königlichen Bogen, in Deutschland noch die Komturei 10. bis 12.Grad).

The Steps of Freemasonry (Johannismaurerei, Schottischer Ritus, York Ritus) nach einem anonymen Farbdruck:

Illustration

3. Vor allem in den skandinavischen Ländern und in Deutschland existiert noch ein weiteres reguläres, christlich orientiertes System „Freimaurerorden“ mit Johannislogen (1.–3. Grad), Andreaslogen (4.–6. Grad), Ordenskapiteln (7.–10. Grad).

4. Irreguläre (nicht anerkannte) Großlogen, wie z. B. der Grand Oriente de France (erkennt den Großen Baumeister und die Bibel nicht an), Le Droit Humain (nimmt auch Frauen und Atheisten auf).

Struktur der Freimaurerei21:

Illustration

2.2.2 Basic Principles

Im Originaltext lauten die Basic Principles (standards) der United Grand Lodge of England:

To be recognised as regular by the United Grand Lodge of England, a Grand Lodge must meet the following standards.

It must have been lawfully established by a regular Grand Lodge or by three or more private Lodges, each warranted by a regular Grand Lodge.

It must be truly independent and self-governing, with undisputed authority over Craft – or basic – Freemasonry (i.e. the symbolic degrees of Entered Apprentice, Fellow Craft and Master Mason) within its jurisdiction and not subject in any other way to or sharing power with any other Masonic body.

Freemasons under its jurisdiction must be men, and it and its Lodges must have no Masonic contact with Lodges which admit women to membership.

Freemasons under its jurisdiction must believe in a Supreme Being.

All Freemasons under its jurisdiction must take their Obligations on or in full view of the Volume of the Sacred Law (i.e. the Bible) or the book held sacred by the man concerned.

The three ‘Great Lights’ of Freemasonry, (i.e. the Volume of the Sacred Law, the square and the Compasses) must be on display when the Grand Lodge or its subordinate Lodges are open.

The discussion of religion and politics within its Lodges must be prohibited.

It must adhere to the established principles and tenets (the “Ancient Landmarks”) and customs of the Craft, and insist on their being observed within its Lodges.22

Wie erwähnt und ersichtlich, sind „Supreme Being“ und „Sacred Law (i. e. the Bible)“ wesentliche Bedingungen.

2.2.3 Landmarks

Die im letzten Punkt erwähnten Landmarks („Grenzsteine“) wurden seit der Konstitution von Anderson (1723 und 1738) laufend geändert.

Die von Albert G. Mackey 1858 aufgestellten Landmarks werden vor allem von amerikanischen Großlogen angewandt. Sie beinhalten die Erkennungszeichen, die drei Grade, Stellung und Leitung der männlichen Brüder, die Existenz Gottes als Großer Baumeister aller Welten, Symbole und Tempelbau, Bibel und ewiges Leben.23

Appel zitiert alle 25 Landmarks Mackeys. Die bezüglich des Großen Baumeister aller Welten lauten:

„19. Der Anwärter für die Aufnahme muss sich zum Glauben an den Urquell der Schöpfung bekennen, vom Bund mit A.B.a.W. (Allmächtiger Baumeister aller Welten) bezeichnet.

20. Im Verein mit jenem Glauben wird der Glaube an ein künftiges Leben gefordert.

21. Auf dem Altar muss das Buch des Gesetzes liegen.“24

Insgesamt werden in Österreich die Landmarks durch die Alten Pflichten und deren Gebote abgedeckt.

2.2.4 Keine internationale „Zentrale“

Jede Großloge ist selbstständig und hat ihre eigene Jurisdiktion; eine internationale, leitende Zentrale gibt es nicht.

Waren es 1965 noch 108 Großlogen, so sind jetzt dem Internet über 200 „reguläre“ Großlogen zu entnehmen.

Als Nächstes sollen die Grundsatzdokumente der Großloge von Österreich aber auch die Alten Pflichten – in Bezug auf das Thema – dargestellt werden.

2.3 Satzung und Konstitution der Grossloge von Österreich

Freimaurerische Grundsätze oder ähnliche Aussagen zu Inhalten, Ritualen und Gedanken durch die Großloge von Österreich wird man im Internet nicht finden, es gibt nicht einmal eine Homepage. Die Öffentlichkeitsarbeit der Großloge von Österreich ist, im Gegensatz zur deutschen oder gar den amerikanischen Großlogen, eine eher zurückhaltende.

2.3.1 Satzungen

Die „Großloge von Österreich der alten, freien und angenommenen Maurer“ wurde am 14.11.1918 von der „Symbolischen Großloge von Wien“ gegründet. 1945 wurde sie als „Großloge von Wien für Österreich“ (nach der nationalsozialistischen „Einschläferung“) aktiviert und trägt ihren gegenwärtigen Namen seit 1955.

Seitens der Großloge von England wurde sie 1930 und neuerlich 1952 als regulär anerkannt.

Juristisch ist sie ein nach den Normen des österreichischen Vereinsrechts gebildeter Verein. Ihre Satzungen wurden mit Bescheid des Bundesministeriums für Inneres vom 21.7.1981 genehmigt.

Die inneren Angelegenheiten, und somit den unmittelbaren Normenbereich der österreichischen Freimaurerei, regelt die Konstitution, die Geschäftsordnung im Sinne des profanen Rechts.

Wobei an der Spitze der Normen die – später behandelten – „Alten Pflichten“ stehen. Sie sind das älteste aufgezeichnete und für die Freimaurer in aller Welt geltende freimaurerische Gesetz.

Darüber hinaus bildet die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen“ (vom 10.12.1948) einen wesentlichen Bestandteil der allgemeinen freimaurerischen Grundsätze.

Das Vorwort der „aktuelle(n) Sammlung aller für die österreichische Kette maßgebenden maurerischen Normen“ schließt: „Das Großrednerkollegium ist sich wohl bewusst, dass es nicht rechtsförmige Normen sind, die das Wesen der Freimaurerei ansprechen. Wenn man aber Normen … versteht als Orientierungshilfen für Verhalten und Vorgangsweisen, …, dass Harmonie und Brüderlichkeit gewahrt und gefördert … werden.“25

Für das Thema der vorliegenden Arbeit ist der § 2 – Zweck des Vereins wichtig:

„§2 (1)

Der Verein ist ein gemeinnütziger und nichtpolitischer Verein. Er hat den Zweck, die Aufgaben der Freimaurerei zu fördern. Demgemäß obliegt ihm unter Ausschluss jeder Parteinahme in politischen und religiösen Fragen die Verbreitung fortschrittlicher Ideen, allgemeiner Moral, Kultur und Nächstenliebe sowie die Ausübung der Wohltätigkeit.

(2)

Der Verein macht es den Mitgliedern zur Pflicht, die Landesgesetze zu beobachten.“26

2.3.2 Konstitution und „Allgemeine freimaurerische Grundsätze“

Dieser „Geschäftsordnung“ vorangestellt sind „Allgemeine freimaurerische Grundsätze“. In ihnen wird – ähnlich der Schweizerischen Großloge – von „geistiger und sittlicher Veredelung“, von „Humanität“, „Gewissens-, Glaubens- und Geistesfreiheit“ und Bekämpfung der Intoleranz gesprochen. Es wird „kein bestimmtes Glaubensbekenntnis“ verlangt. „Er (der Bund des Freimaurer) achtet jede ehrliche Überzeugung und verwirft die Verfolgung Andersdenkender“.27 Von Gott oder dem Allmächtigen Baumeister aller Welten ist hier keine Rede. Wobei dieser Bezug durch die „Alten Pflichten“ geben ist.

Auf über 100 Seiten werden dann Abläufe und das Miteinander der Großloge, der Logen und der einzelnen Freimaurer im inneren Leben geregelt.

„Allgemeine freimaurerische Grundsätze

I

„Der Bund der Freimaurer ist eine Verbindung freier Männer von gutem Ruf im Streben nach geistiger und sittlicher Veredelung ohne Rücksicht auf Rasse, Nationalität, Glauben, gesellschaftliche Stellung oder Parteizugehörigkeit. Er bezweckt die Erziehung seiner Mitglieder zur Humanität, verpflichtet sie zur Gewissens-, Glaubens- und Geistesfreiheit unter sich und gegen jedermann innerhalb und außerhalb der Loge. Diesen Grundsätzen Rechnung tragend steht die österreichische Freimaurerei, deren Logen in der Großloge von Österreich vereinigt sind, auf dem Standpunkt der Pflichten eines Freimaurers der Englischen Konstitutionen der Freimaurer („Alte Pflichten“) aus dem Jahre 1723.

Die Freimaurerei setzt sich zur Aufgabe, Bildung und Aufklärung, besonders die Jugenderziehung, zu fördern, die Intoleranz zu bekämpfen, für die Menschenrechte einzutreten sowie gemeinnützige Anstalten zu gründen und zu unterstützen.

Brüderlichkeit, vorurteilsfreie tätige Menschenliebe, Wahrhaftigkeit und die Arbeit an sich selbst sind das Fundament der Freimaurerei.

II

Der Bund der Freimaurer verlangt von seinen Mitgliedern kein bestimmtes Glaubensbekenntnis. Er achtet jede ehrliche Überszeugung und verwirft die Verfolgung Andersdenkender. Er kann jedoch in seinen Reihen keine Männer aufnehmen, deren Gesinnung und Lebensführung erkennen lässt, dass sie Grundsätze der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 missachten, weil dies einer Tolerierung der Intoleranz gleichkäme.

III

Der Freimaurer ist zur Beachtung der Gesetze seines Vaterlandes verpflichtet.

Er hat zur Erhaltung des inneren Friedens in Wort, Schrift und Tat nach Kräften beizutragen.

Die Freimaurerei schließt jede Parteinahme des Bundes in politischen und religiösen Fragen aus. Es sind daher alle Abstimmungen oder Beschlüsse, die die individuelle Freiheit der Mitglieder in diesen Fragen beeinträchtigen könnten, untersagt.

IV

Geschichte, Grundsätze und Zweck der Freimaurerei sind kein Geheimnis. Dem Freimaurer ist es aber verboten, Rituale, ferner Zeichen und Gebräuche, die zur wechselseitigen Erkennung dienen, die Zugehörigkeit oder die Bewerbung eines anderen sowie überhaupt innere Angelegenheiten der Logen oder der Großloge Nichtfreimaurern bekannt zu geben.“28

2.4 „Alte Pflichten“

Auf diese wesentlichste Grundlage muss ebenso eingegangen werden. Aber nur wenig hinsichtlich Entstehung und der einzelnen Kapitel, vor allem aber wegen des ersten Kapitels „Von Gott und der Religion“.

Im Auftrag des Großmeisters Herzog von Montagu legte Reverend James Anderson 1723 die erste Ausgabe des Constitutionsbuches vor, das von der Großloge von England genehmigt wurde. Nach einer Geschichte der Freimaurerei (beginnend bei Adam, über den Tempelbau Salomons, Babylon, Griechenland, Rom bis England und den Steinmetzen)29 kommen dann „The Charges of a Free-Mason“ mit folgendem Inhalt:

„Die Pflichten eines Frei-Maurers

entnommen alten Aufzeichnungen der Logen in Übersee, in England, Schottland und Irland zum Gebrauch der Logen in London:

Die Allgemeinen Kapitel, nämlich:

I. Von Gott und der Religion.

II. Von der obersten und den nachgeordneten staatlichen Behörden.

III. Von den Logen.

IV. Von Meistern, Aufsehern, Gesellen und Lehrlingen.

V. Von der Leitung der Bruderschaft bei der Arbeit.

VI. Vom Betragen, nämlich:

1. in geöffneter Loge;

2. nach geschlossener Loge, wenn die Brüder noch beisammen sind;

3. wenn Brüder ohne Profane zusammenkommen, aber nicht in der Loge;

4. in Gegenwart von Profanen;

5. daheim und in der Nachbarschaft;

6. gegenüber einem unbekannten Bruder.“30

General Regulations (die so genannten „old Land-Marks“) und die Approbation durch den Großmeister Philipp Herzog von Wharton schließen das Werk ab.

Im Londoner Postboy vom 28.2.1723 sind die „Alten Pflichten“ als eben erschienen angekündigt.31

Besonders über das erste Kapitel und dessen Satz wurde viel diskutiert: „ …and if he rightly understands the Art, he will never be a stupid Atheist, nor an irreligious Libertine. But though in ancient Times. Masons were charg’d in every Country to be the Religion of that Country or Nation, whatever it was, yet ’tis now thought more expedient only to oblige them to that Religion in which all Men agree, leaving their particular Opinions to themselves,…“32

The Constitutions of the Free-Masons33 34

Illustration

Illustration

In der österreichischen Fassung (lt. der Übersetzung der Forschungsloge Quatuor Coronati Bayreuth in der Konstitution der Großloge von Österreich) lautet der Artikel I.:

„Von Gott und Religion.

Ein Maurer ist durch seine innere Haltung verpflichtet, das Moralgesetz zu befolgen; und wenn er die Kunst recht versteht, wird er niemals ein einfältiger Atheist sein, noch ein religiöser Freigeist. Aber obwohl in alten Zeiten die Maurer in jedem Lande verpflichtet waren, von der Religion dieses Landes oder Volkes zu sein, welche auch immer es sein mochte, so hält man es jetzt doch für sinnvoller, sie nur der Religion zu verpflichten, in der alle Menschen übereinstimmen, ihre besonderen Meinungen aber ihnen selbst zu überlassen; das heißt, gute und redliche Männer zu sein, Männer von Ehre und Rechtschaffenheit, durch welche Glaubensbekenntnisse oder –anschauungen sie auch unterschieden sein mögen, wodurch die Maurerey der Mittelpunkt und zum Werkzeug wird, treue Freundschaft unter Menschen zu stiften, die sonst in steter Entfernung von einander hätten bleiben müssen.“35

Lennhoff/Posner sind der Ansicht, dass der Satz „Religion … in der alle Menschen übereinstimmen“ der wichtigste sei, „Religion ist Privatsache, sofern sie in der praktischen Übung sittliche Folgerungen zeitigt … Gottesleugner und sittenlose Menschen kann der Bund nicht brauchen.“36

Keinesfalls soll jedenfalls eine neue Religion proklamiert werden.

1738 gab es eine zweite redigierte Ausgabe der „Alten Pflichten“ und im Laufe der Jahre immer wieder Änderungen und Interpretationen. Das ab 1819 bis jetzt unveränderte Konstitutionsbuch der Vereinigten Großloge von England formuliert: „Ein Maurer ist durch seine Berufspflicht gehalten, dem Sittengesetz zu gehorchen; und wenn er die Kunst recht versteht, wird er nie ein thörichter Gottesleugner oder ein ungläubiger Freigeist (Wüstling) sein, … Gott schaut ins Herz. Ein Maurer ist deshalb besonders gebunden, niemals gegen die Vorschriften seines Gewissens zu handeln. Möge eines Menschen Religion oder Weise der Gottesverehrung sein, welche sie wolle, er wird nicht vom Orden ausgeschlossen, vorausgesetzt, dass er an den erhabenen Baumeister des Himmels und der Erde glaubt und die geheiligten Pflichten der Sittlichkeit übt.“37 In dieser Fassung ist doch eher ein persönlicher Gott zu sehen, eine Abkehr von den Prinzipien aus 1723.

Noch weiter gehen die „Basic Principles“ aus 1929. Danach könnte „nach englischer Auffassung nur Freimaurer werden, wer an Gott, seinen geoffenbarten Willen und an das Buch des heiligen Gesetzes als überirdische Offenbarung glaubt.“38

Die derzeit aktuelle Fassung der Basic Principles (aus 1989) geht von einer „deistischen Gottesauffassung“ aus:

4. „Freimaurer … müssen an ein höchstes Wesen glauben.

5. Alle Freimaurer … müssen ihre Verpflichtungen auf oder im vollen Anblick des Buches des heiligen Gesetzes … ablegen.“39

2.5 Der rituelle Ablauf in einer Johannisloge