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Benutzerhinweise

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Inhalt

Armin Nassehi

Editorial

Barbara Schäfer

Brief einer Leserin (4)

Joachim Behnke

Wozu Wahlen?

Über Urteile und Fehlurteile, Fairness und Gerechtigkeit

Armin Nassehi

Abwählen!

Warum in Demokratien die Opposition regiert, es aber in Europa nicht gelingt

Matthias Hansl

Falsch gewählt

Nach der Arabellion. Warum Wählen nicht hilft, aber nur Wahlen helfen können

Florian Felix Weyh

Losen statt wählen

Warum wir unsere Parlamente auslosen sollten, bevor eine Mehrheit der Nichtwähler ihre Abschaffung bewirkt




Schwerpunkt:
Richtig wählen – nur wen und warum?

Michael Zöller

CDU wählen?

Was ist konservativ, und ist es die Union je gewesen?

Julian Nida-Rümelin

SPD wählen?

Trotz Agenda 2010

Dirk Lüddecke

FDP wählen?

Die inneren Widersprüche des Liberalismus

Ralf Fücks

Grüne wählen?

Vom alternativen Projekt zur linken Mitte

Rainer Rilling

Die Linke wählen?

Sozialismus statt Wohlfühlkapitalismus

Florian Süssenguth

Piraten wählen?

Partei ohne Geschichte

Harald Welzer

Nicht wählen?

Ein Plädoyer



Wolfgang Schmidbauer

Die Richtigen

Wie Mann Frau und Frau Mann wählt

Ernst Mohr

Wie wählen Konsumenten?

Die verkehrte Welt stilistischer Innovation

Jürgen Dollase

Neue Koalitionen

Was heißt schon »Harmonie« in der Kulinarik?



Anhang

Autoren

Impressum

Armin Nassehi

Editorial

Es ist Wahljahr. Da liegt es nahe, übers Wählen zu räsonieren. Schon im vorigen Kursbuch 173 haben wir darauf vorbereitet: Rechts-links-Unterscheidungen sind schwieriger und uneindeutiger geworden, ohne zu verschwinden. Sie sind es letztlich, die die Bedingung von Wahlen darstellen: dass man die Wahl hat, die Wahl zwischen Alternativen, und dass zumindest in Demokratien die Alternative tatsächlich eine Alternative sein kann und irgendwann auch wird. Wählen ist nicht trivial – es muss unterscheidbare Alternativen geben. Wenn es sie nicht gäbe, gäbe es nichts zu wählen. Und die Wahl alleine macht noch keine Demokratie, denn es geht nicht um die Tyrannei der Mehrheit, wie die schöne Formulierung von Alexis de Tocqueville lautet, sondern gerade darum, dass auch die Minderheit die Mehrheitsentscheidung akzeptiert. Es geht also um einen Kreislauf – die Macht wandert vom »Volk« durch die Wahl in die Gewählten, die sich vor den Wählern bewähren müssen, um bestätigt zu werden usw. Diesen Austauschprozess beschreiben wir in diesem Kursbuch. Joachim Behnke macht sich prinzipielle Gedanken übers Wählen, Matthias Hansl stellt fest, dass man – in diesem Falle bezogen auf den Arabischen Frühling – auch falsch wählen kann, Florian Felix Weyh fragt nach dem Los als Alternative, und ich bin eher von der Abwahl als von der Wahl fasziniert.

Einen Schwerpunkt des Heftes bilden die Wahlalternativen, die letztlich die Art und Weise abbilden, wie die Gesellschaft in das politische System hineinwirkt: die Parteien mit ihren jeweiligen Politikkonzepten, Interessen und milieubedingten Perspektiven. Wir haben dafür Autoren gefunden, die aus einer Position kritischer Sympathie auf die Parteien der Bundesrepublik geschaut haben. Ein Beitrag plädiert sogar fürs Nichtwählen.

Dass auch in außerpolitischen Bereichen der Gesellschaft gewählt wird, gewählt werden muss, zeigen die Beiträge von Wolfgang Schmidbauer, Ernst Mohr und Jürgen Dollase, die nach der Wahl des angemessenen Liebespartners/der angemessenen Liebespartnerin fragen, nach Wahlentscheidungen von Konsumenten und nach neuen Koalitionen auf kulinarischem Gebiet.

Das ist ein Kursbuch über Wahlen, nicht über die Demokratie und über politische Entscheidungen. Dafür hat der Platz nicht gereicht. Hätten wir auch darüber noch nachgedacht, wären wir womöglich darauf gekommen, dass Wahlen nicht der einzige Algorithmus sind, zu kollektiv bindenden Entscheidungen zu kommen. Vielleicht werden sie in einer komplexen, sich nach oben globalisierenden, nach unten regionalisierenden Gesellschaft zu grobmaschig. Vielleicht erinnern sie noch zu sehr an stabile Nationalstaaten, in denen man sich in etablierten Wahlalternativen einrichten konnte und Demokratie sich mit punktueller Partizipation versöhnen konnte. Aber das ist heute womöglich zu grobmaschig gedacht. Die politische und politikwissenschaftliche Kommunikation stellt deshalb auf Governance um, am besten Good Governance, wie das Programm heißt, das nicht mehr einfach demokratietheoretisch die angemessene Repräsentation des »Volkes« im Parlament meint, sondern nun den Prozess, Entscheidungen so zu treffen, dass Beteiligung organisiert wird, dass ein Interessenausgleich nicht abstrakt über politische Programme läuft, sondern am konkreten Fall einer Stadtteilentwicklung, des Verlaufs einer Straßentrasse, bei der Planung eines Schulgebäudes usw.

Eigentlich ist das nichts Neues – Governance heißt Regieren, meint aber ein Regieren, das stärker auf den Prozess selbst setzt, auf lokale Resonanz, übrigens auch auf die Resonanz des Wissens der Bürger bei den Experten und Planungsbüros. Die Idee ist letztlich, paradoxerweise Demokratie durch Partizipation zu unterlaufen, denn die Wahl von Gesamtpaketen reicht hier nicht mehr. Vielleicht sind die Zeiten vorbei, in denen Staaten sich auf die Autonomie ihrer Handlungsmuster verlassen konnten. Vielleicht sind auch die politischen Programme vorbei, die für alles eine und dieselbe Paketlösung parat haben. Vielleicht müssen sich Politik und Parteien darauf einstellen, an Modellen zu lernen und Modellprojekte zu fördern, sogar von der Idee Abschied zu nehmen, dass Entscheidungen stets von oben nach unten kommuniziert werden müssen. Solche Politikmodelle rechnen nicht nur mit dem Machtkreislauf, sie nutzen ihn und gehen mit ihm um. Es ist eine kybernetische Politikform.

Governance und Kybernetik haben denselben griechischen Wortstamm, historisch vermittelt über das römische gubernare. Als Kybernetik wurde diese Denkungsart übrigens erstaunlicherweise früh in der DDR-Philosophie der 1960er-Jahre durch Georg Klaus (1912–1974) geprägt. Klaus – ein unterschätzter Denker – wollte die marxistische Philosophie kybernetisch wenden und die starren Bewegungsgesetze des historischen Materialismus durch die Idee erweitern, dass sich angemessene Lösungen nur dann einstellen, wenn Machtkreisläufe mitgedacht werden. Das freilich konnte damals nicht wirklich möglich sein, wenigstens nicht dort, wo nicht einmal Wahlen eine politische Wirkung haben. Aber das ist Geschichte.

An dieser Stelle müsste man weiterdenken und ganz neue Formen von Demokratie und staatsbürgerlicher Partizipation erfinden – aber nicht jetzt. Heuer ist Wahljahr. Und da bestehen wir auf: Richtig wählen!

Dieses Kursbuch verzichtet aus Platzgründen auf eine Kunststrecke und ein literarisches Stück. Wir holen das wieder nach – und reden damit schon wie in Wahlkämpfen: Vertraut uns, es wird alles gut.

Aber eines darf nicht unerwähnt bleiben. Mit Ausnahme des »Briefs einer Leserin« von Barbara Schäfer ist es ein reines Männerheft geworden. Wie konnte das passieren? Ist wirklich blöd, aber ist passiert. Aber anders gewendet: Hat das denn heute noch einen Informationswert? Wir meinen: Nein. Und die bisherige Mischung aus Autorinnen und Autoren war ohnehin nicht das Ergebnis von Gender-Proporz-Denken. Trotzdem, es gibt kein Rausreden. Ein reines Männerheft. Es wird dadurch übrigens nicht schlechter. Besser auch nicht. Und Barbara Schäfer hat uns gerettet. Vielen Dank!

München, im Mai 2013

Armin Nassehi

Barbara Schäfer

Brief einer Leserin (4)

Rechte Linke, gefolgt von Richtig wählen, das ist eine gesteigerte Dramaturgie! Das gefällt mir schon aus beruflichen Gründen. Wahl-weise könnte ich nun mit der Blattkritik zu Heft 173 beginnen oder die nächste Nummer 174 in freudige Aussicht stellen.

Beginne ich doch so: Wählt heute noch jemand (wie Adenauer am 3.Dezember 1952 im Bundestag) »Freiheit statt Sklaverei«? Wäre es eine Überraschung, wenn ein Politiker (wie Theodore Roosevelt in der New York Times am 4. Oktober 1914) heute äußern würde: »Wenn ich aber wählen müsste zwischen Rechtschaffenheit und Frieden, wähle ich die Rechtschaffenheit«? Große Worte.

Wie viele Unterschiede und Differenzen, wie viel rechts und wie viel links stecken hinter diesen historischen Aussagen? Eine Antwort darauf, auf die Verwendung solcher überlegt großen Worte hatte Susan Sontags Fragmenttext in der Ausgabe 173 über ihren 1968er-Hanoi-Aufenthalt: »Hier ist alles schwarz-weiß, Verflachung der Sprache, eine zweidimensionale Welt.« Ein schöner Fund der Kursbuch-Macher. Und damit wären wir bei der Blattkritik – was hat gefallen, was gefehlt?

Dass das Heft Rechte Linke nur zur knappen Hälfte eines der politischen Sondierung von rechts und links, aber zum größeren Teil eines über »Unterscheidungen, Unterschiede und Differenzen« war, stellt sich als interessante Sache heraus. Ob und wie sich rechts und links noch eignen als Begriffe der Ordnung in Parlament, Politik und Gesellschaft, wurde vielseitig durchleuchtet, lobenswerterweise auch hinsichtlich der Ideologien in der digitalen Welt mit Florian Rötzers Google- und Piraten-Check, der Rechts-links-Ausrichtung im Pop und mit Michael Brenners Antisemitismus-Fragen. Allerdings fehlte mir zu diesem Block insgesamt eine internationale Perspektive, beispielsweise aus Frankreich oder Großbritannien oder dem im Gespräch Nolte/Honneth erwähnten Ägypten, ob dort diese europäischen Traditionslinien von rechts und links noch beziehungsweise überhaupt erkennbar sind.

Es ist in einem Kursbuch voller Köpfe und Ideen für die Leser natürlich nicht immer alles gleich interessant, das haben Essay- und Aufsatzsammlungen so an sich. Nicht jede Leserin, jeden Leser werden Überlegungen zur Geschlechterdifferenz, zum Gehirnhälften-Prinzip oder zur Bedeutung des Nichtwissens gleichrangig bewegen können. Dennoch können sie nachwirken, Synapsen schalten. Und das taten genau diese drei Essays, jedenfalls für mich eröffnete sich ein Zusammenhang.

Hans-Peter Feldmanns Brillen-Model-Fotos stellten vor die Wahl – haben wir es hier mit Kunst oder Werbung zu tun? Wohl genau deshalb gibt es Hans-Peter Feldmann: In seinen Werken testet er den Grat von Kunst und Alltag.

Richtig wählen also heißt es jetzt in der Kursbuch-Ausgabe 174.

Aber: Wählen ist out.

Denn heute votet man (so stand es 2006 erstmals im Duden). Besonders User voten im Netz für und gegen so ziemlich alles. Wählen bedeutet heute höchstens, man wählt das richtige Kleid für den Abend, dazu den richtigen Lippenstift und Schuh, und eventuell auch den richtigen Mann. Mit Bedacht wählt man das richtige Passwort, den optimalen Telefontarif usw. usf., aber schon lange nicht mehr die falsche Telefonnummer wie noch zu Zeiten der Wählscheibe.

Wählen im politischen Sinne ist eine sprachliche Ver(w)irrung, ganz abgesehen von dem ewigen Dilemma, dass wählen auch sich quälen bedeutet. Die Schweizer und Österreicher haben es da besser. Wann immer sie ihre Stimme abgeben, sich für oder gegen jemanden entscheiden oder Stellung nehmen, votieren sie.

Aber jenseits der sprachlichen Aspekte von choose und vote: Die Bürger in Deutschland haben 2013 die Wahl im demokratischen Sinne– und zwar gleich mehrfach. Drei Landtage und der Bundestag.

Ist Wählen noch ein Gut?

Ich kann mich erinnern an meine erste Wahl überhaupt als volljährige Bundesbürgerin, das war die Europawahl im Juni 1979. Die erste Wahl zum Europäischen Parlament in der Geschichte der Europäischen Gemeinschaft. Neun Mitgliedstaaten, die durchschnittliche Wahlbeteiligung lag bei 63 Prozent. Stärkste Fraktion wurde die sozialistische Fraktion. Die Parlamentspräsidentschaft übernahm eine Frau. Auch wenn ich nur eher durchschnittlich politikinteressiert war, war das ein Ereignis. Die Sache hatte Zukunft. An unserer Schule hatte es Infoveranstaltungen unterschiedlichster politischer Richtungen gegeben. Viel von links. Bei einer Juso-Veranstaltung gewann ich sogar eine Platte der Sparks. Ob das einen Einfluss auf die Stimmabgabe hatte, ist nicht überliefert. Wir wussten Bescheid. Dachten wir. Es war etwas wert, die eigene Stimme abgeben zu dürfen. Mit Sicherheit hatte ich das Gefühl, richtig gewählt zu haben.

Nur ein paar Jahre später auf einer Portugal-Reise staunte ich über ein ganzes Land im Europafieber – Schaufenster, die sich, egal welchen Handels, ganz Europa verschrieben hatten. Lissabon schmückte sich mit dem gelben Sternchenring auf blauem Grund: Bücher über Europäisches Recht, Europa-T-Shirts oder Europa-Tischwäsche. Nirgends zeigte sich eine Form der Skepsis oder gar des Protests. Nur 25 Jahre später müssen die Portugiesen zweifeln, ob sie damals richtig gewählt haben.

Richtig wählen steckt voller Ambivalenzen, also – wieder laut Duden– Zwiespältigkeiten, Spannungszuständen, Zerrissenheiten.

Ich erwarte von einem Heft übers »richtige Wählen« im Mai 2013 Überraschungsstimmen, gedankliche Transferleistungen und inhaltliche Übersprunghandlungen zu den gesellschaftlichen Errungenschaften von choose und vote. So schöne Essays und Artikel, wie der von Armin Nassehi über Unterscheidung und Ordnung, von Barbara Vinken über matrimonium morganaticum, die Ehe zur linken Hand und von Karl Bruckmaier über die hybride Herkunft der Popmusik. Eine gründliche Auseinandersetzung mit der Ambivalenz (erst seit 1910 ein Begriff) als weltenbegleitendes Faktum wäre wahrlich wünschenswert.

Auch wünsche ich mir überzeugende Ansichten zur Wahl, Stimmen, die ohne Zynismus auch unter 65-Jährige überzeugen, dass Wählen im politischen Sinne mehr ist als nur ein zu nichts führendes demokratisches Bürgerpflichtlein. Angesichts von Piraten in Talkshows, von Grünen im Establishment und Freien Wählern mit neoliberalen Scheuklappen bewundere ich die Entscheidungsfreude, die der Filmemacher Volker Heise in seiner Meinungskolumne an den Tag legt:

»Romney oder Obama? Mir wäre Obama lieber. Sollte ich aber jemals vor die Wahl gestellt werden, mich für Romney oder Ponader zu entscheiden, würde ich mein Kreuz bei Romney machen. Lieber schlechte Berufspolitiker als idealistische Amateure« (Volker Heises Meinungskolumne, am 6. November 2012 in der Frankfurter Rundschau).

Joachim Behnke

Wozu Wahlen?

Über Urteile und Fehlurteile, Fairness und Gerechtigkeit

Alle vier Jahre haben die deutschen Bürger die Gelegenheit, ihre Regierung mithilfe von Wahlen zu bestellen. Wir haben dabei einerseits die Möglichkeit, die neue beziehungsweise nächste Regierung zu wählen, und andererseits – wichtiger noch –, die alte Regierung abzuwählen, falls sie nicht mehr unseren Ansprüchen genügt. Dies geschieht üblicherweise auf spektakulär unblutige Weise, zumindest solange die abgewählte Regierung bereit ist, das Ergebnis der Wahl zu akzeptieren. Diese Abberufbarkeit der Regierung durch Vertrauensentzug seitens der Regierten mittels Wahlen stellt das Kernelement moderner, rechtsstaatlicher Demokratien dar. Wir lassen Regierungen »sterben« und nicht mehr Menschen, wenn wir eine Herrschaft durch eine andere ablösen lassen wollen.

Der Zweck von politischen Wahlen besteht in der Selektion bestimmter Personen zur Herrschaftsausübung. Doch diese Selektion kann mithilfe verschiedener Mechanismen vorgenommen werden, von denen Zufall, Erbfolge und Kooptation nur die bekanntesten »Konkurrenten« der Wahl sind. Die Vorzugwürdigkeit der Wahl gegenüber ihren Konkurrenzverfahren besteht in ihren spezifischen Eigenschaften, von denen die epistemische Funktion und die legitimationsstiftende wohl die wichtigsten sind. Darüber hinaus erfüllen Wahlen in hinreichendem Maße bestimmte einzuhaltende Nebenbedingungen von Fairness und Gerechtigkeit.

Wahlen als Entdeckungsinstrument der Wahrheit

Wahlen als Errungenschaft der modernen Zivilisation sind uns so selbstverständlich geworden, dass wir geneigt sind, Demokratie automatisch mit Wahlen und insbesondere dem dabei in der einen oder anderen Form geltenden Mehrheitsprinzip gleichzusetzen. In der Wiege der Demokratie, im antiken Griechenland, wurden die meisten Regierungs- und Verwaltungsämter jedoch keineswegs durch Wahlen bestellt, sondern durch Losverfahren. Dieses wurde als ganz und gar wesentlich für den demokratischen Charakter des Staates gesehen. Das Losverfahren gewährleistete eine weitverbreitete Partizipation, natürlich beschränkt auf die athenischen Bürger, und war ein effektives Bollwerk gegen die Herausbildung eines aristokratischen Klüngels von Herrschern, der sich womöglich in wenigen Familien konzentrierte. Auch in manchen italienischen Stadtstaaten der Renaissance wurde aus diesem Grund das Losverfahren als probates Mittel zur Auswahl der Regierenden angesehen.

Während bei den meisten administrativen Aufgaben davon ausgegangen wurde, dass sie von einem normal begabten Bürger hinreichend gut erfüllt werden konnten und somit von jedem, der durch das Los gezogen worden war, erforderten bestimmte Ämter spezifische Erfahrungen und Kenntnisse. Diese wurden durch Wahl vergeben. Zu diesen Ämtern zählten insbesondere hohe militärische Positionen sowie zum Beispiel Architekten beziehungsweise die Aufseher über öffentliche Bauten.

Wahlen können in diesem Sinne als Abstimmungen verstanden werden, in denen eine Entscheidung epistemischer Natur getroffen werden soll, in denen es also darum geht, die »wahre« oder »richtige« Entscheidung zu treffen. Den Prototyp einer solchen Abstimmung stellt die Entscheidung einer Jury dar, die zum Beispiel im strafrechtlichen Kontext über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten zu entscheiden hat oder im Falle einer Preisverleihung über die Vergabe der Auszeichnung an denjenigen, der sie am meisten verdient hat. So wie wir im Strafrechtsverfahren vermeiden wollen, dass ein Unschuldiger zu Unrecht verurteilt oder ein Schuldiger fälschlich freigesprochen wird, wollen wir bei einer Preisverleihung, dass derjenige die Auszeichnung erhält, der sich ihr am würdigsten erweist. Die »beste« Eiskunstläuferin soll den Preis oder die Medaille erhalten, der »beste« Film den Oscar usw. Insofern sind epistemische Entscheidungen oft mit Aspekten von Gerechtigkeit verbunden, wenn ein Urteil über die Wahrheit eines bestimmten Sachverhalts nur dann den Betroffenen gerecht werden und damit gerecht sein kann, wenn dieses Urteil das richtige ist.

Im Falle epistemischer Entscheidungen gibt es eine objektiv vorhandene Qualität, über die eine Bewertung vorgenommen werden soll: Der Angeklagte ist schuldig oder eben nicht, eine der Eiskunstläuferinnen hat nach den relevanten Kriterien die beste Performance abgelegt usw. Doch auch wenn die Qualität objektiv vorhanden ist, so ist sie leider keineswegs objektiv feststellbar, das heißt, es existiert keine eindeutig definierte Messoperation, die dem zu bewertenden Sachverhalt den richtigen Wert direkt und unmittelbar zuordnet. Es verhält sich in diesen Fällen so, wie wenn wir die Körpergröße einer Person mit bloßem Auge schätzen müssten, da uns präzise Messinstrumente wie ein Meterstab oder Ähnliches nicht zur Verfügung stehen. In solchen Fällen sind die intuitiven Urteile der Gutachter beziehungsweise Jurymitglieder die bestmögliche Approximation an den Wert, den uns eine objektive Messvorrichtung liefern würde, wenn sie denn existieren würde. Diese Urteile sind aber der Natur der Sache gemäß mit einem mehr oder weniger großen »Messfehler« behaftet. Das grundsätzliche Dilemma epistemischer Entscheidungen besteht daher darin, dass selbst wenn der substanzielle Sachverhalt, über den zu entscheiden ist, zwar eindeutig wahr oder falsch ist, das Urteil über die Wahrheit dennoch nur mit mehr oder weniger Sicherheit getroffen werden kann, also probabilistischer Natur ist. Wir können letztlich niemals mit Sicherheit wissen, ob zum Beispiel der Angeklagte zu Recht für schuldig befunden worden ist, ob ihm also im Urteil Gerechtigkeit widerfahren ist. Wir können aber das Verfahren der Urteilsfindung so gestalten, dass ihm im Verfahren Gerechtigkeit im Sinne von Fairness widerfährt, indem ihm die bestmögliche Chance eingeräumt wird, nicht zu Unrecht verurteilt zu werden.

Theoretische Begründung einer epistemischen Auffassung von Wahlen und Folgen für das Verfahren

Die theoretische Begründung der epistemischen Auffassung von Abstimmungen und Wahlen lieferte im 18. Jahrhundert kurz vor der Revolution der Mathematiker Condorcet. Das nach ihm benannte Jury-Theorem beweist, dass die Mehrheitsentscheidung einer Gruppe von Abstimmenden mit zunehmender Wahrscheinlichkeit zur richtigen Entscheidung führt, je mehr Personen an der Abstimmung teilnehmen, solange vorausgesetzt werden kann, dass der einzelne Abstimmende die richtige Entscheidung mit einer Wahrscheinlichkeit größer als 50 Prozent trifft, also mit größerer Wahrscheinlichkeit eine richtige als eine falsche Entscheidung fällt. Dies kann als Rechtfertigung der direkten Demokratie gesehen werden, denn eine sehr, sehr große Menge von Wählenden wird mit annähernder Sicherheit die richtige Entscheidung treffen. Aber Condorcet selbst war durchaus vorsichtig mit dieser Schlussfolgerung, da er eine systematische Verzerrung des Urteils durch Manipulation und abergläubische Vorstellungen nicht ausschloss. Denn sollte der Einzelne mit größerer Wahrscheinlichkeit ein falsches als ein richtiges Urteil fällen, dann führt die Vergrößerung der Zahl der Abstimmenden zu einer immer größeren Wahrscheinlichkeit, mit der ein falsches Urteil gefällt wird. Eine kleinere Zahl von Abstimmenden kann daher einer großen Zahl durchaus vorzuziehen sein, sofern diese Gruppe der Abstimmenden von höherer »Erleuchtung« beziehungsweise Aufklärung ist.

Die entscheidende normative Kraft des Ergebnisses des Jury-Theorems besteht darin, dass dieses eine Rechtfertigung für die Anwendung der Mehrheitsregel als wahrheitsentdeckendes Verfahren liefert. Die Mehrheitsregel maximiert die Wahrscheinlichkeit, eine richtige Entscheidung zu treffen, zumindest, wenn in jedem Fall eine Entscheidung getroffen wird beziehungsweise getroffen werden muss, wenn also eine Nichtentscheidung als eine Entscheidung für das Gegenteil der im Fokus stehenden Frage interpretiert werden kann. Dies ist automatisch der Fall, wenn es um die Wahl zwischen zwei Alternativen geht. Die Stimme für einen Kandidaten ist dann immer zugleich eine Stimme gegen den anderen Kandidaten, und der Sieger kann sich einer absoluten Mehrheit von mehr als 50 Prozent der Stimmen sicher sein.

Problematischer wird es nun, wenn mehr als zwei Alternativen zur Auswahl stehen. Eines der berühmtesten Ergebnisse von Condorcets Untersuchungen ist hierbei der Nachweis, dass die relative Mehrheitswahl in diesen Fällen ein äußerst unbefriedigendes Verfahren darstellt, da es unter Umständen einen Sieger produziert, der im paarweisen Vergleich von jeder anderen Alternative geschlagen würde. Um solche in der Logik des Verfahrens unerwünschte und widersinnige Effekte zu vermeiden, besteht die korrekte Verallgemeinerung der Mehrheitsregel daher in der Durchführung aller paarweisen Vergleiche zwischen den Alternativen. Gibt es eine Alternative, die aus allen Paarvergleichen als Sieger hervorgeht, so ist dies die Alternative, die auch im epistemischen Sinn als der »wahre« Sieger betrachtet werden sollte, da es keine Alternative gibt, die dieser vorgezogen würde, wenn die Entscheidung nur zwischen diesen beiden Alternativen zu treffen wäre. Ein solcher Kandidat, der alle paarweisen Vergleiche für sich entscheidet, wird als Condorcet-Sieger bezeichnet. Verfahren zur Bestimmung eines Wahlkreissiegers können daher als desto besser betrachtet werden, je häufiger sich der Condorcet-Sieger als Gewinner dieses Verfahrens herausdestilliert.

Das Condorcet-Kriterium wird zum Beispiel seit 2012 bei der Verleihung des höchstdotierten deutschen Kulturpreises, dem Deutschen Filmpreis, angewandt. Dies wirft offensichtlich eine andere Frage in puncto Verallgemeinerbarkeit des Mehrheitsprinzips auf. Im Falle der Schätzung der Größe einer Person ging es um die Schätzung der Ausprägung einer Eigenschaft, von der man mit guten Gründen annehmen kann, dass sie allen bekannt ist. Darüber hinaus kann man annehmen, dass das Konzept »Größe« für alle Beteiligten dieselbe Bedeutung hat. Auch bei der Bewertung der Performance einer Eiskunstläuferin sind die Kriterien, anhand derer die Leistung beurteilt werden soll, relativ eindeutig festgelegt. Unterschiedliche Beurteilungen verschiedener Jury-Mitglieder beziehen sich hier auf unterschiedliche Wahrnehmungen, in welchem Umfang eine bestimmte Eigenschaft vorliegt, über deren Konzept jedoch Einigkeit besteht. Dass sich in diesem Kontext die verschiedenen Abweichungen vom wahren Wert »ausmendeln«, ist womöglich nicht so überraschend. Geben hingegen verschiedene Personen ein Urteil ab, welcher Film ihrer Ansicht nach der »beste« sei und dementsprechend den Preis verdiene, so ist klar, dass es eine Vielzahl von verschiedenen Kriterien gibt, anhand derer die verschiedenen Abstimmenden die Qualität und Preiswürdigkeit eines Films oder ganz allgemein eines Kunstwerks beurteilen würden. Wenn aber jeder etwas anderes unter dem Konzept »bester Film« versteht, weil es keinen einheitlichen, objektiven Maßstab gibt, was den »künstlerisch hochwertigen« Charakter eines Kulturguts ausmacht, inwieweit können wir dann noch vom epistemischen Charakter der Wahl ausgehen, also davon, dass der tatsächlich beste Film derjenige ist, der die besten Chancen hat, als »bester Film« ausgezeichnet zu werden? Ich denke, dass sich an der grundsätzlichen Argumentation hierdurch nichts ändert. Hätten wir die Entscheidung nur zwischen zwei Kandidaten zu treffen, so hätten wir hier sicherlich keine Probleme damit, denjenigen als verdienten Sieger zu bezeichnen, der von einer Mehrheit als besser empfunden wird. Wenn wir aber das Mehrheitsprinzip für eine Entscheidung zwischen zwei Kandidaten grundsätzlich als das Verfahren akzeptieren, das hier die bestmögliche Entscheidung herbeiführt, dann ist das Condorcet-Kriterium zwangsläufig die angemessene Lösung. Denn auch wenn die Qualitätskriterien nicht eindeutig sind, sie sind sicherlich auch keineswegs beliebig. Die Länge eines Films, die reinen Produktionskosten oder die Anzahl der Drehorte oder Schauspieler dürften wohl bei keinem vernünftigen Urteil eine Rolle bei der Beurteilung der künstlerischen Qualität spielen. Was sich herauskristallisiert ist ein Gesamturteil über die Qualität, selbst wenn die einzelnen Kriterien hierfür bei verschiedenen Abstimmenden unterschiedliche sein mögen. Insofern kann an der Annahme, dass es sich bei der Mehrheitsentscheidung um eine Annäherung an die objektiv bestmögliche Entscheidung handelt, aufrechterhalten werden, auch wenn verschiedene Abstimmende verschiedene subjektive Urteile fällen.

Wenn es einen Condorcet-Sieger gibt, so sprechen also gute und gewichtige Gründe dafür, dass er der Sieger des Wettbewerbs sein sollte. Allerdings gibt es nicht immer einen Condorcet-Sieger. In diesem Fall benötigt man noch ein Tiebreak-Kriterium. Hierfür findet, wie auch im Falle des deutschen Filmpreises, das sogenannte Borda-Verfahren Verwendung, ein Punkteverfahren, auf das hier nicht weiter eingegangen werden soll.

Legitimation durch Wahrheitsurteile, die sich Wahlen verdanken

Das Beispiel des Filmpreises illustriert noch einen weiteren wichtigen Gesichtspunkt der Mehrheitswahl: Selbst wenn der Gewinner nach Ansicht bestimmter Personen nicht der »beste« ist, so stellt er zumindest diejenige Option dar, die von einer Mehrheit der Abstimmenden für die beste gehalten wird. Dementsprechend ist der Sieger auf jeden Fall der legitime Sieger, selbst wenn er nicht unbedingt der »verdiente Sieger« sein sollte. Der Sieger darf sich nicht nur mit Recht selbst als Sieger betrachten, er kann darüber hinaus auch zu Recht den Anspruch erheben, von anderen als Sieger akzeptiert zu werden.

Die Wahl als Legitimationsinstrument hat häufig einen Rückbezug auf ihre epistemische Funktion. Allerdings geht es dann eher weniger darum, die »richtige« Entscheidung zu entdecken beziehungsweise herbeizuführen, als vielmehr darum, eine Entscheidung zu bestätigen beziehungsweise zu bekräftigen, deren Richtigkeit aus anderen Gründen offensichtlich ist. Besonders gut lässt sich dies an der Geschichte der Papstwahl illustrieren. Hier diente die offizielle Wahl gewissermaßen der Bestätigung der vorhergehenden, »eigentlichen« Wahl, die die von Gott getroffene war. Das Ergebnis der Wahl fungiert als ein Zeichen für den darin verborgenen göttlichen Willen. Der Vorteil der Wahl besteht darin, dass wegen der Eindeutigkeit des Ergebnisses dieses Zeichen sehr eindeutig ausfällt, zumindest im Vergleich zu anderen Zeichen wie Wundern oder dem Ergebnis von Zufallsereignissen.

Ursprünglich wurde der Papst als Bischof von Rom noch von allen Gläubigen gewählt, sodass die Stimme Gottes sich in der Stimme des Volkes ausdrückte, daher »vox populi vox dei«. Die Idee, dass die Wahl göttlicher Offenbarung folgt, muss aber im Prinzip in eine einstimmige Entscheidung münden. Abweichende Stimmen konnten daher nur als fehlgeleitete Urteile einzelner Gläubiger betrachtet werden, die Gottes Stimme offensichtlich weniger teilhaftig waren. Um diese Fehlurteile zu vermindern, wurde 1059 mit einer päpstlichen Bulle das Wahlrecht für die Papstwahl den Laien entzogen und auf die Kardinäle beschränkt. Doch auch die Kardinäle fanden keineswegs immer zu einem einstimmigen Urteil. Um die Fiktion der Einstimmigkeit aufrechtzuerhalten, wertete man daher das Urteil der Mehrheit als das wesentliche des »gesünderen und größeren Teils« (»sanior et maior pars«), während die abweichenden Meinungen als Fehlleistungen des offensichtlich weniger »gesunden« Teils ignoriert wurden, sodass faktisch eine Einstimmigkeit des Ergebnisses auf der Basis der »richtigen« Stimmen gegeben war. Nach und nach wurde das formale Erfordernis der Zweidrittelmehrheit für die Papstwahl eingeführt und auf dem Dritten Lateranischen Konzil 1179 offiziell bestätigt.

Legitimation durch Wahlen selbst

War die Zustimmung zu einem Kandidaten ursprünglich nur die Bestätigung und Anerkennung der Legitimation, die auf außerhalb der Wahl liegenden Gründen beruhte, so wurde schließlich die Zustimmung selbst zur Grundlage der Legitimation. Ihre ausgeprägteste Form fand die Idee, Legitimation auf Zustimmung zu gründen, in den Theorien des Herrschafts- und Gesellschaftsvertrags von Hobbes, Locke und Rousseau. Die Legitimation der Herrschaft beruht demnach auf einer ursprünglichen Zustimmung aller der Herrschaft Unterworfenen. In der Realität allerdings werden die Herrschenden, die in der Demokratie lediglich mit einem Mandat auf Zeit versehen sind, mit dem Mehrheitsprinzip gewählt. Die Legitimität eines konkreten Herrschers beziehungsweise einer konkreten Regierung beruht demnach nicht auf der Zustimmung eines jeden Bürgers zu ebendieser Regierung, sondern auf der Zustimmung zu dem Verfahren, nach dem die Regierung bestellt wird. Die Ergebnisse, die im Zuge der Herrschaft zustande kommen, können nur dann akzeptiert werden, wenn die grundlegenden Regeln der Herrschaftserlangung und Herrschaftsausübung, ihre »Verfassung«, von allen akzeptiert werden beziehungsweise von allen mit guten Gründen akzeptiert werden können. Dies stellt die Legitimation von Herrschaft in modernen, rechtsstaatlichen Demokratien dar, die von Max Weber als legale oder rationale Herrschaft bezeichnet worden ist.

Herrschaft beruht also auf Akzeptanz beziehungsweise Zustimmung. Allerdings ist diese Zustimmung niemals faktisch erfolgt, da der Gesellschaftsvertrag lediglich eine Hypothese, ein Konstrukt, darstellt, dem keine empirische und historische Wirklichkeit entspricht. Wie aber können die Bürger zur Einhaltung eines Vertrags verpflichtet sein, dem sie niemals explizit zugestimmt haben? Locke versuchte dieser Falle der Vertragstheorie mit dem Konstrukt der »impliziten Zustimmung« zu entgehen, die im Verzicht auf den aktiven Versuch, sich der Herrschaft zu entziehen, beruht. Moderne politische Philosophen wie H. L. A. Hart und John Rawls haben mit einer Figur von Reziprozität operiert, die den Bürger gegenüber dem Staat und der Verfassung als Gegenleistung für empfangene Leistungen verpflichtet, selbst wenn diese nicht bewusst und aktiv im Rahmen einer Vereinbarung gefordert worden sind und von manchen auch gar nicht in Anspruch genommen werden. Die politische Philosophin Jean Hampton hat an die Stelle des Vertrags die Konvention gesetzt, um den Herrschaftsanspruch des Staates zu rechtfertigen. Ich will an dieser Stelle auf die grundsätzliche Brüchigkeit und Verletzlichkeit vertragstheoretischer beziehungsweise quasi-vertragstheoretischer Konstruktionen nicht weiter eingehen. Ich will aber festhalten, dass eine Verpflichtung durch den hypothetischen Vertrag überhaupt nur konstruiert werden kann, wenn – auch ohne explizite Zustimmung – die Bürger gute Gründe hätten, dem Vertrag zuzustimmen. Diese guten Gründe sind daher eine notwendige, wenn auch nicht unbedingt hinreichende Bedingung für die Legitimation der Herrschaftsausübung durch die Regierung mittels Wahlen.

Gute Gründe: Wahrheit, Fairness und Gerechtigkeit