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Lehr- und Studienbriefe
Kriminalistik / Kriminologie

Herausgegeben von
Horst Clages, Leitender Kriminaldirektor a.D.

Band 20
Die Bekämpfung des Wohnungseinbruchs

von
Frank Kawelovski

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Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliographie; detaillierte bibliographische Daten sind im Internet über http://dnb.de-nb.de abrufbar.

1. Auflage 2014
© VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb; Hilden/Rhld., 2014

E-Book
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Satz und E-Book: VDP GMBH Buchvertrieb, Hilden
ISBN 978-3-8011-0720-8 (Buch)
ISBN 978-3-8011-0721-5 (E-Book)

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Vorwort

Der hier vorliegende Studienbrief widmet sich dem Wohnungseinbruchdiebstahl und seiner Bekämpfung durch die Polizei. Sowohl in der kriminalpolitischen Diskussion wie auch in der öffentlichen Wahrnehmung gewinnt dieses Delikt eine immer größere Bedeutung. Erheblich dazu beigetragen hat die Erkenntnis, dass der Wohnungseinbruch, anders als lange Zeit angenommen, nicht nur ein zufällig strafbewehrter Versicherungsfall ist, der den Opfern lediglich vorübergehend Vermögenswerte entzieht und nach der Versicherungsentschädigung wieder in den alten Stand versetzt, sondern dass das Eigentumsdelikt Wohnungseinbruch auch ein Gewalttakt ist, der viele Opfer über lange Zeit in Angst versetzt, destabilisiert und ihnen einen ganz erheblichen Teil ihrer Lebensqualität nimmt.

Aus dieser Erkenntnis heraus werden bundesweit in vielen Polizeibehörden seit einigen Jahren umfassende Konzepte zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchs entwickelt, Opferschützer für die Situation dieser Opfer sensibilisiert und zum Teil auch die betroffenen Beamten besonders geschult. Den Polizeibeamten, die mit Wohnungseinbrüchen befasst sind, gleichgültig ob es sich um die Streifenwagenbesatzungen, die die Einbruchsanzeigen aufnehmen, um die Spurensicherer, die Sachbearbeiter der Einbruchsdienststellen oder den Diensthundeführer handelt, der mit seinem Tier die Fährte nach einem Täter aufnimmt, obliegt eine ganz besondere Verantwortung. Den Opfern muss mit Empathie entgegengetreten und die Straftat mit höchstmöglichem Sachverstand professionell bearbeitet werden.

Letztgenanntem Aspekt soll durch diesen Studienbrief Rechnung getragen werden.

Den mit dem Wohnungseinbruch befassten Polizeibeamten sollen im ersten Teil dieser Schrift Kenntnisse über die Phänomenologie des Deliktes vermittelt werden. Die dargebotenen Fakten speisen sich dabei zum einen aus den Erfahrungen der kriminalpolizeilichen Einbruchssachbearbeitung, zum anderen aber auch ganz wesentlich aus den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Einbruchsforschung. Diese hat – anders als der eine oder andere vielleicht zunächst befürchten mag – nicht graue Theorie produziert, sondern insbesondere durch eine Vielzahl von Täterinterviews tiefe Einblicke in die Köpfe der Täter, in ihre Tatplanungen, ihre Gedanken bei der Objektauswahl, ihr Vorgehen im Tatobjekt und in viele andere Aspekte genommen. Die Einbruchsopferforschung hat hingegen die für den Unbedarften kaum glaublichen Dimensionen freigelegt, in denen die Taten oft tief greifend und äußerst nachhaltig auf die Betroffenen wirken.

Im zweiten Teil, dem Kern dieser Schrift, werden die Maßnahmen erörtert, die die Polizeibeamten ergreifen können, die mit dem Wohnungseinbruch befasst sind. Hierbei sollen aber nicht nur Arbeitsmethoden dargestellt, sondern zugleich auch einer kritischen Bewertung unterzogen werden. Denn manches von dem, was standardmäßig an Maßnahmen getroffen wird, ist von geringerer Wirksamkeit als der eine oder andere glauben mag, während andererseits die eine oder andere weniger verbreitete Maßnahme durchaus Erfolge bringen kann.

In weiteren kurzen Abschnitten sollen schließlich Behördenkonzepte gegen Wohnungseinbrüche analysiert und die polizeiliche Aufklärung sowie die Erledigungspraxis der Staatsanwaltschaft und der Gerichte kritisch unter die Lupe genommen werden. Ein Katalog mit kriminalpräventiven Ratschlägen schließt die Arbeit ab.

Der Verfasser dieser Schrift hat im Rahmen einer Masterarbeit zur „Bekämpfung des Wohnungseinbruchs“ im Studiengang „Kriminologie und Polizeiwissenschaft“ an der Ruhr-Universität Bochum die nationale und internationale Forschung zum Wohnungseinbruch ausgewertet. Zudem hat er zu diesem Thema zwei größere Untersuchungen durchgeführt, deren Ergebnisse hier einfließen sollen. In einer Befragung von 300 Personen wurden Einbruchsopfer und Nichtopfer zu ihren Kenntnissen und Einstellungen zum Wohnungseinbruch befragt. Im Rahmen einer eingehenden Analyse von mehr als 300 staatsanwaltschaftlichen Akten zu polizeilich geklärten Wohnungseinbrüchen wurden mehr als 10 000 Daten erhoben, phänomenologische Aspekte – auch solche außerhalb der behördlichen Deliktsmessung – untersucht und polizeiliche und justizielle Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit analysiert. Die Studie, die sich auf das Jahr 2009 und die Städte Oberhausen, Mülheim an der Ruhr und den rechtsrheinischen Teil des Landkreises Wesel erstreckt, wurde als „Ruhrgebiets-Untersuchung“ betitelt. Der Begriff soll auch in dieser Arbeit benutzt werden. Anders als die phänomenologische Einbruchsforschung liegt die Erforschung der Wohnungseinbruchsbekämpfung noch weitgehend brach, so dass im Wesentlichen auf die Ruhrgebiets-Untersuchung zurückgegriffen werden muss. Die Erfahrungen des Verfassers als kriminalpolizeilicher Einbruchssachbearbeiter sollen die wissenschaftlichen Erkenntnisse schließlich ergänzen und abrunden.

An dieser Stelle sei ein herzlicher Dank an Kriminalhauptkommissar Robert Giovanazzi und Kriminaloberkommissar Bernd Krein vom Polizeipräsidium Essen ausgesprochen, die dem Verfasser beim Erstellen der Abschnitte „Telekommunikationsmaßnahmen“ bzw. „Finanzermittlungen und Gewinnabschöpfung“ mit gutem Rat zur Seite gestanden haben.

Frank Kawelovski

Mülheim an der Ruhr im Oktober 2013

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Abkürzungsverzeichnis

1

Einleitung

2

Phänomenologie des Wohnungseinbruchs

2.1

Die Taten

2.2

Die Tatorte

2.3

Die Tatzeiten

2.4

Die Tatbeute

2.5

Die Modi Operandi

2.6

Die Täter

2.7

Die Opfer

3

Bearbeitung des Wohnungseinbruchs durch die Polizei

3.1

Anzeigenaufnahme

3.2

Die Bearbeitung der Anzeige in der Dienststelle

3.3

Spurensicherung

3.4

Daktyloskopische Spuren

3.5

DNA-Spuren

3.6

Werkzeugspuren

3.7

Schuhspuren

3.8

Sonstige Spuren

3.9

Wahllichtbildvorlagen

3.10

Aufnahmen aus Überwachungskameras

3.11

Öffentlichkeitsfahndung

3.12

Einsatz von Fährten- und Mantrailerhunden

3.13

Haftsachenbearbeitung

3.14

Erkennungsdienstliche Behandlung

3.15

Vernehmungen

3.16

Durchsuchungen

3.17

Telekommunikationsmaßnahmen

3.18

Sicherstellung von Computern und anderen digitalen Beweismitteln

3.19

Observation

3.20

Finanzermittlungen und Gewinnabschöpfung

3.21

Beutesuche und Beutezuordnung

3.22

Aktenführung bei größeren Verfahren

3.23

Opferhilfe / Opfernachsorge

3.24

Die Tatvortäuschung

4

Konzepte zur WED-Bekämpfung

5

Tataufklärungen durch die Polizei

6

Verfahrenserledigungen durch Staatsanwaltschaft und Gericht

7

Präventionsempfehlungen an die Bürger

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Anhänge

Zum Autor

Abkürzungsverzeichnis

AFIS

Automatisiertes Fingerabdruckidentifizierungssystem

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BKA

Bundeskriminalamt

BtM

Betäubungsmittel

DAD

DNA-Analysedatei

DNA

Deoxyribonucleid Acid

ED

Erkennungsdienst

ET

Einsatztrupp

EXIF

Exchangeable Image File Format

GPS

Global Positioning System

GVG

Gerichtsverfassungsgesetz

IMEI

International Mobile Equipment Identity

IMSI

International Mobile Subscriber Identity

IT

Informationstechnologie

KHZ

Kriminalitätshäufigkeitsziffer

ÖPNV

Öffentlicher Personennahverkehr

PIN

Persönliche ldentifikationsnummer

PKS

Polizeiliche Kriminalstatistik

SIM

Subscriber Identity Module

SMS

Short Message Service

StA

Staatsanwaltschaft

StGB

Strafgesetzbuch

StPO

Strafprozessordnung

TKG

Telekommunikationsgesetz

TO

Tatort

Telefonüberwachung

TV

Tatverdächtiger

USB

Universal Serial Bus

VP

Vertrauensperson

VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung

WED

Wohnungseinbruchdiebstahl

ZEVIS

Zentrales Verkehrs-Informationssystem

1Einleitung

Man kommt nichts ahnend nach Hause, freut sich auf einen gemütlichen Feierabend, auf einen entspannenden Fernsehabend oder das familiäre Zusammensein in seiner Wohnung – Rückzugswinkel, Ruheort und Schutzburg zugleich. Und dann das:

Im Treppenhaus liegen vor der Wohnungstür Holz- und Lacksplitter, die Tür steht offen, ist von Hebelmarken übersät, das Türschloss ist verbogen. In der Wohnung gibt es kaum noch Platz, um einen Fuß vor den anderen zu setzen. Wäsche, Kleidung, Hausrat jeder Art sind in einem chaotischen Allerlei auf den Fußböden verteilt. Schubladen ragen aus allen Schränken, manche ihrer Griffe und Frontplatten sind abgerissen. Es gibt keine Schanktür mehr, die nicht offen steht. Auf dem Ehebett liegen Schmuckschatullen, die keinen Inhalt mehr haben. Die geliebte Ordnung, die alles vor dem Weggehen hatte, ist aufgelöst, das System, in dem alles und jedes seinen Platz hatte und bei Bedarf mühelos auffindbar war, ist zerstört. Werte, für die man lange gespart hatte – Uhren, Fotoapparate, Schmuck, der Laptop –, sind weg. Das Versteck, in dem man Geld aufbewahrt hatte, ist ausgehoben und geplündert.

Ein Einbruch ist passiert!

Szenen dieser oder ähnlicher Art haben sich zwischen Garmisch-Partenkirchen und Flensburg, zwischen Bitterfeld und Saarbrücken 2012 mehr als 144 000-mal abgespielt. Manches Opfer hat seine Lebensersparnisse eingebüßt oder ist finanziell ruiniert, weil das Ersparte für dringend Notwendiges nun fort ist. Neben den materiellen Schäden erlischt für viele Betroffene mit der Tat jedes Sicherheitsgefühl. Diffuse, nicht steuerbare Ängste beherrschen ab sofort den Alltag, jederzeit und überall. Die Wohnung, in der man sich sicher glaubte, bietet nun scheinbar keinen Schutz mehr, wird fremd und ist nicht mehr der Ort, an dem man sich viele Jahre wohlgefühlt hat. Ekel vor persönlichen Dingen, die vom Täter angefasst und durchwühlt wurden, sorgt dafür, dass ganze Schrankinhalte in den Müll gegeben werden. Trauer, Wut, psychosomatische Beschwerden, bei einzelnen Betroffenen sogar Selbstmordgedanken, stellen sich ein. Das Leben ist verändert.

Wohnungseinbruch ist nicht bloß ein Versicherungsfall, der sich mit einer Überweisung durch die XY-Versicherung wieder in Ordnung bringen lässt. Er ist mehr. Er ist ein Gewaltakt gegen die Opfer. Die Erkenntnisse der Wissenschaft zu den Phänomenen des Wohnungseinbruchs, aber auch die Möglichkeiten ihrer Bekämpfung darzustellen, ist Aufgabe der nachfolgenden Ausführungen.

2Phänomenologie des Wohnungseinbruchs

Die Bekämpfung des Wohnungseinbruchs erfordert ein grundlegendes Wissen über die Erscheinungsformen dieses Deliktes. Nachfolgend werden aus der Sicht des Praktikers, aber auch der Einbruchsforschung, die wesentlichen Kenntnisse über die Erscheinungsformen des Wohnungseinbruchs, die Spezifika von Tatorten, Tatzeiten, Beute, aber auch von den Akteuren, namentlich den Opfern und Tätern, sowie über die Motive der Einbrecher vermittelt. Die Wissenschaft gibt dabei, insbesondere über die Methode des Täterinterviews, interessante Einblicke in das Planungsverhalten und das Vorgehen der Einbrecher und ihre tatbezogenen Erlebenswelten. Im deutschsprachigen wie auch im internationalen Raum haben sich bereits zahlreiche Forschungsprojekte mit diesem Thema befasst, deren wesentliche Ergebnisse hier zusammengetragen werden sollen.

Eine Beschäftigung mit dem Thema „Wohnungseinbruch“ erfordert zunächst wie jedes Thema eine Abklärung seines Betrachtungsgegenstandes. Die Frage muss hier also lauten: Was versteht man unter einem Wohnungseinbruch, wie gestaltet er sich inhaltlich und wie begrenzt er sich?

Die Antwort auf diese Frage bietet das Strafgesetzbuch, das in § 244 I Nr. 3 StGB eine Legaldefinition mit unterschiedlichen kriminologischen Varianten vornimmt. Nach dieser Norm begeht nämlich der einen Wohnungseinbruchdiebstahl, der einen Diebstahl verübt,

„...bei dem er zur Ausführung der Tat in eine Wohnung einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in der Wohnung verborgen hält“.

Neben dem Wohnungseinbruchdiebstahl ist auch noch dessen Qualifikation, der schwere Bandendiebstahl nach § 244a StGB, von Bedeutung. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes setzt der Bandendiebstahl „einen Zusammenschluss von mindestens drei Personen“ voraus. Ein „Mindestmaß konkreter Organisation oder festgelegter Strukturen ist nicht erforderlich“1).

2.1 Die Taten

Eine in der Öffentlichkeit häufig zu hörende Annahme ist, dass die Einbrüche ständig steigen und von Jahr zu Jahr schlimmer würden. So war etwa ein Rückgang der Wohnungseinbrüche zwischen 1995 und 2005 um rund 50% in der Bevölkerung von der Vorstellung begleitet, die Einbrüche seien in dieser Zeit fast um die Hälfte angestiegen.2) Dieses Phänomen einer „gefühlten“ Dauerzunahme der Wohnungseinbrüche entspricht nicht der Realität, wenngleich mit dieser Feststellung weder die Fallzahlen noch das Delikt bagatellisiert werden sollen.

Der Wohnungseinbruch hat sich seit 1993 bundesweit von annähernd einer Viertelmillion Fälle bis 2006 auf etwas mehr als 100 000 Fälle gesenkt. In fast jedem Jahr gab es mehrere Tausend Wohnungseinbrüche weniger als im Vorjahr. Das Blatt hat sich mittlerweile leider gewendet. Die Beruhigung der Fallzahlen ist seit 2007 wieder rückläufig, so dass 2012 immerhin wieder 144 000 Haushalte von einem Einbruch betroffen waren (Abb. 1).3) Wirft man einen Blick auf die Verhältnisse jenseits der deutschen Grenzen, so stellt man fest, dass die Einbrecher den Menschen in anderen Ländern dennoch teilweise mehr zusetzen. Kamen kurz vor der Jahrtausendgrenze auf 1 000 deutsche Haushalte jeweils fünf Wohnungseinbrüche, so waren es in den Niederlanden dreimal so viele4) und im europäischen Durchschnitt auf die Einwohnerzahlen umgerechnet immerhin noch zweieinhalbmal so viele Fälle.5) International sind die Wohnungseinbrüche in den letzten zwei Jahrzehnten aber weltweit zurückgegangen.

Der Anteil der versuchten Taten an der Gesamtheit der Wohnungseinbrüche wird gerne als Messlatte genommen, um eine mehr oder weniger hohe Wirksamkeit der Sicherheitstechnik darstellen. Dahinter steht die Hypothese, dass mehrheitlich gute Gebäudesicherungen dafür sorgen, dass die Täter bei den Einbrüchen scheitern und ihr Vorhaben abbrechen müssen. Es ist zu vermuten, dass diese Annahme zutrifft, allerdings gibt es keine sicheren Beweise dafür. Ein paar Hebelmarken an einer noch ungeöffneten Wohnungstür sieht man nicht an, ob der Täter vor einer widerspenstigen Sicherungstechnik das Handtuch werfen musste, ob er möglicherweise einen Hund in der Wohnung knurren gehört oder ob ihn ein Hausbewohner in die Flucht geschlagen hat, der gerade nichts ahnend die Haustür aufgeschlossen hat. Feststellen lässt sich aber, dass sich der Versuchsanteil bei der Wohnungseinbrüchen in den letzten beiden Jahrzehnten stetig erhöht hat und 2012 schon bei rund 39% lag.

Die Fallzahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zum Wohnungseinbruch können nicht 1 : 1 als Spiegelbild der Realität angenommen werden. Es gibt hier sowohl Faktoren, die die Zahlen nach oben wie auch nach unten verzerren. Über die Größenordnungen der Verzerrungen gibt es kaum belastbares Material. Die Faktoren an sich sollen aber hier kurz vorgestellt werden.

Eine Verzerrung ergibt sich aus einer Differenz zwischen dem Hell- und dem Dunkelfeld. Das Hellfeld umfasst alle Fälle, die bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft angezeigt wurden. Das Dunkelfeld hingegen enthält die Gesamtheit aller nicht angezeigten Taten. Die verbreitete Vorstellung, Wohnungseinbruchdiebstahl zähle zu den dunkelfeldfreien Taten, da die Opfer ja versichert und schon zur Abwicklung des Versicherungsfalles auf eine Anzeigenerstattung angewiesen seien, trifft nicht zu. Eine Ursache hierfür ist sicherlich, dass ein ganz erheblicher Teil der Einbruchsopfer gar nicht versichert ist. In der RuhrgebietsUntersuchung waren es immerhin mindestens 10% aller Befragten und etwa die gleiche Zahl wusste nicht, ob sie versichert war. Unter den Einbruchsversicherten war wiederum fast jeder Fünfte unterversichert. Das heißt, dass er im Falle eines Einbruchs auch nur einen Teil des Schadens ersetzt bekommt und auf dem Rest sitzen bleibt. Nicht Versicherte haben teilweise keine Motivation, die Polizei von einem Einbruch in Kenntnis zu setzen, da sie mangels Versicherung auch keinen Nachweis brauchen, dass sie Anzeige erstattet haben und weil sie zum Teil auch keine Hoffnung haben werden, dass die Tat aufgeklärt wird. Also ruft man gar nicht erst nach der Polizei. Die Forschung hat entsprechend festgestellt, dass in Deutschland 10 – 20% aller Wohnungseinbrüche auch gar nicht angezeigt werden.6) Rechnete man diese Fälle der PKS hinzu, so würden die Statistikzahlen schlagartig um eine fünfstellige Zahl nach oben schnellen. Die Fallzahlen werden also durch diesen Effekt nach unten verzerrt.

Eine Verzerrung der Zahlen nach oben hat mehrere Ursachen.

Einbruchsversuche an Mehrfamilienhäusern und gemischten Wohn- und Geschäftshäusern, an denen sich Spuren gewaltsamer Öffnungsversuche, also insbesondere Hebelspuren, finden, werden vielfach als versuchte Wohnungseinbrüche deklariert. Eine solche Feststellung lässt sich aber bei dieser Fallkonstellation in den seltensten Fällen treffen, da völlig unklar bleibt, ob der Täter nach dem Eindringen in den Hausflur in eine Wohnung, in den Keller oder möglicherweise in Gewerberäume einbrechen wollte. So firmiert mancher erfolglose Kellereinbruch in der PKS fälschlich unter „Wohnungseinbruch“.

Weiterhin werden Fälle regelwidrig als Wohnungseinbrüche erfasst, obwohl deliktisch etwas ganz anderes vorliegt. Das ist insbesondere dort der Fall, wo die Tat in der Anzeige zunächst als Wohnungseinbruch dargestellt wird, die weiteren Ermittlungen aber ergeben, dass einzelne Tatbestandsmerkmale dieses Deliktstyps gar nicht vorliegen. So schmelzen angebliche Wohnungseinbrüche auf einen Hausfriedensbruch zusammen, weil sich herausstellt, dass der Täter zwar ins Objekt eingedrungen ist, dass er aber gar nichts stehlen wollte, sondern nur ein Nachtlager gesucht hat. Ähnlich verhält es sich, wenn an einem Wohnhaus von betrunkenen, randalierenden Jugendlichen aus Übermut ein Rollo aus der Schiene gerissen und hieraus sofort der Verdacht eines Wohnungseinbruchs gebildet wird, obwohl die Täter nicht einmal vorhatten, überhaupt das Haus zu betreten, geschweige etwas zu stehlen. Und schließlich kommt es wiederum zu Diebstählen aus Wohnungen, die zunächst als Einbruch aufgenommen werden, bei denen sich aber im Fortlauf der Ermittlungen zeigt, dass eine Wohnungs- oder Terrassentür offen gestanden hat und der Täter durch einfaches Betreten der Wohnung Beute machen konnte. Auch ein solcher Fall hat nichts mit einem Wohnungseinbruch zu tun, wird aber unter Umständen als solcher statistisch erfasst.

In der Praxis erfolgt das Richtigstellen des Deliktes in diesen Fällen vornehmlich dann, wenn kein Täter ergriffen wurde und möglicherweise die Zahl der Wohnungseinbrüche gemindert werden soll, um die Einbruchssituation in der Polizeibehörde nicht ganz so dramatisch aussehen zu lassen. Wird in diesen fälschlich als Wohnungseinbruch bezeichneten Fällen jedoch ein Tatverdächtiger ermittelt, wird die Tat gerne weiter als Wohnungseinbruch in die Kriminalstatistik eingeführt, da sich so die Aufklärungsquote „aufhübschen“ lässt.

Ebenfalls verfälschend wirkt sich auf die Fallzahlen eine ausgedehnte und rechtlich unzutreffende Auslegung der Einbruchsvariante des Gebrauchs eines falschen Schlüssels aus. Nach der geltenden Rechtsprechung ist ein Schlüssel im Sinne des § 244 StGB nur dann „falsch“, wenn er vom Berechtigten nicht mehr zur Öffnung der Tür bestimmt ist, wenn er also zum Tatzeitpunkt bereits entwidmet ist. Eine solche Entwidmung liegt etwa dann nicht vor, wenn das Einbruchsopfer dem Täter den Schlüssel zuvor aus irgendwelchen Gründen freiwillig gegeben, wenn das Opfer den Schlüssel vor der Tat verloren und den Verlust überhaupt noch nicht bemerkt oder wenn der Täter den Schlüssel unbemerkt aus dem Gewahrsam des Berechtigten entwendet hat, den Schlüssel dann zur Tatbegehung benutzt und ihn danach wieder unbemerkt an seinen alten Platz zurücklegt. Auch dadurch, dass ein Berechtigter einer Person die Benutzung eines Schlüssels verbietet, wird der Schlüssel nicht „falsch“.7) In keinem dieser Fälle liegt ein Einbruchsdiebstahl vor. Gleichwohl werden derartige Fälle oft genug statistisch als Wohnungseinbrüche geführt und verfälschen damit die Statistik.

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Abb. 1 (Quelle: Daten BKA, Sonderauswertung Juni 2012 sowie PKS 2012)

Interessant ist in diesem Zusammenhang, wie unterschiedlich die Belastung mit Wohnungseinbrüchen in den verschiedenen Bundesländern ist (Abb. 2). Dabei sind nicht nur die absoluten Zahlen von Bedeutung. Das Maß der Bedrohung durch Einbrecher in einer Stadt spiegelt sich nicht in ihnen, sondern in der Kriminalitätshäufigkeitsziffer (KHZ), der Relation „Fälle pro 100 000 Einwohner“. Je höher die KHZ ist, desto höher ist die Bedrohung in diesem Gebiet.

WED Fälle und KHZ nach Bundesländern

Bundesland

Erfasste Fälle

KHZ

Baden-Württemberg

7 844

73

Bayern

4 470

36

Berlin

8 713

253

Brandenburg

2 839

113

Bremen

2 877

435

Hamburg

7 536

425

Hessen

9 974

165

Mecklenburg-Vorpommern

1 263

76

Niedersachsen

11 844

149

Nordrhein-Westfalen

44 769

250

Rheinland-Pfalz

4 581

114

Saarland

1 696

166

Sachsen

3 220

77

Sachsen-Anhalt

2 299

98

Schleswig-Holstein

6 778

239

Thüringen

644

29

Bundesgebiet gesamt

121 347

148

Abb. 2 (Quelle: Zahlen des Bundeskriminalamtes, PKS 2010, S. 183)

2.2 Die Tatorte

Die Lage und die Beschaffenheit des Tatortes sind für die Wohnungseinbrecher die wesentlichen Auswahlkriterien für die Tatausführung. Während der Täter – sofern er nicht in einer Vorbeziehung zum Opfer steht oder einen Tipp bekommen hat – vorab nichts über die zu erwartende Tatbeute weiß, kann er, zumindest anhand äußerer Merkmale des Tatobjektes, eine gewisse Gewinn- und Risikoschätzung vornehmen. Die Äußerlichkeiten des Objektes und der Umgebung geben Hinweise darauf, ob man es mit einem mehr oder weniger wohlhabenden Haushalt zu tun haben wird und ob das Eindringen schwierig und das Entdeckungsrisiko hoch werden könnte.

Die Einbruchsforschung hat insbesondere durch Interviews mit inhaftierten Einbrechern interessante Erkenntnisse darüber gewinnen können, welche Objekte für die Täter attraktiv sind und welche nicht und nach welchen Kriterien Einbruchsobjekte ausgesucht werden. Aber auch Untersuchungen zu den Merkmalen von Objekten, die bereits von Einbrechern heimgesucht wurden, bieten Anhaltspunkte, welche Objekte mehr und welche weniger gefährdet sind. Wie so oft in der Forschung, sind manche Erkenntnisse aber nicht eindeutig oder widersprechen sich sogar. Hier sollen daher die eher manifesten Erkenntnisse dargestellt werden.

• Besonders attraktiv sind für Wohnungseinbrecher solche Objekte, bei denen die potentiellen Zugänge von Dritten, etwa von Nachbarn oder Passanten, schlecht einsehbar sind und die Täter dadurch ungestört arbeiten können. Aus Tätersicht interessant sind daher Häuser, bei denen Eingänge oder Fenster durch Sträucher zugewachsen und blickgeschützt sind. Nicht nur Sträucher, sondern auch blickdichte Windabweiser an Terrassen oder Kellerzugänge mit Außentreppen wirken anziehend.8)

• Besonders gefährdet sind auch Objekte in der Nähe kriminogener Orte, also solche Wohnungen, die in der Nähe von Drogenumschlagplätzen,9) von Milieutreffpunkten, Einkaufszentren, Sportarenen oder Bahnstationen und auch solche Objekte, die an den Anmarschwegen solcher Örtlichkeiten liegen. Zum Teil ist die Forschung aber auch zu dem Ergebnis gekommen, dass Objekte, die in der Nähe öffentlicher Einrichtungen wie Schulen oder Sportplätzen liegen, seltener von Einbrüchen betroffen sind, weil eine höhere

• Frequenz von Passanten und damit von potenziellen Tatstörern besteht.10) Nicht immer lässt sich in Untersuchungen zum selben Thema ein einheitliches Bild erzielen.

• Die PKS steuert durch ihre Unterteilung der Tatorte nach Ortsgrößen die Erkenntnis bei, dass die Gefahr eines Wohnungseinbruchs in Großstädten besonders groß ist. In Städten über 500 000 Einwohner ist die Gefahr rund anderthalbmal so groß wie in Städten mit weniger Einwohnern.11)

• Wichtig ist den meisten Einbrechern auch eine erkennbare Abwesenheit der Bewohner.12) Dabei soll längere Abwesenheiten nach ihrer Einschätzung erkennbar sein an

image nicht entleerten Briefkästen und herumliegenden Zeitungen,

image tagsüber geschlossenen Fensterläden und unbeleuchteten Fenstern am Abend

und kürzere Abwesenheit an

image offenen Fenstern,

image dem Laufenlassen von elektrischen Geräten sowie

image offenen Garagentoren.

Als abschreckend, weil auf Anwesenheit von Bewohnern hinweisend wirken

image der Schein des Fernsehers,

image Geräusche und

image Licht.13)

• Gute Sicherungstechnik am Haus wirkt auf die Mehrheit, nicht jedoch auf professionelle Einbrecher, abschreckend. Bei Spontantätern haben vor allem Alarmanlagen einen hohen Abschreckungswert. Die Mehrheit der Einbrecher gibt in Befragungen an, eine echte Alarmanlage nicht von einer Attrappe unterscheiden zu können. Die meisten Täter geben bei Aktivierung einer Alarmanlage auf und flüchten, aber immerhin ein Viertel rafft nach Einsetzen des Alarms noch Wertsachen zusammen. Während auch zusätzliche Schließmechanismen und besonders gesicherte Rollos abschreckend wirken, haben abschließbare Tür- und Fensterhebel14) und Bewegungsmelder15) nur einen geringen Abschreckungswert.

Weitere Tat begünstigende Kriterien sind

• Lage der Wohnung im Parterre,16)

• gute An- und Abfahrten zum Tatort und gute Beuteabtransportmöglichkeiten,17)

• Randlagen von Siedlungen (gute Beobachtbarkeit),

• abgeschieden gelegene Objekte,18)

• eine desinteressierte Nachbarschaft. Aufmerksame Nachbarn haben im Gegensatz dazu einen hohen Abschreckungswert.19)

• Besonders gefährdet sind auch Häuser, die schon von Einbrechern heimgesucht wurden, weil sie in der Regel auch beim nächsten Einbruch die-selben Tat anreizenden Faktoren bieten wie beim vorherigen Einbruch.20)

Regelmäßige Polizeistreifen in der Nähe des Einbruchobjektes wirken nur auf ein Drittel der Täter abschreckend. In Befragungen sind Polizeibeamte allerdings von einem wesentlich höheren Abschreckungswert ihrer Streifentätigkeit ausgegangen. Viele der befragten Einbrecher gingen davon aus, dass Polizeibeamte in der Nähe ihrer Wache unaufmerksamer sind als in weiter entfernt liegenden Bezirken ihres Reviers21) Bei Hunden im Objekt gehen die Ansichten, ob diese einen hohen Abschreckungswert haben, auseinander. Allerdings hat sich gezeigt, dass Hunde auf Profi-Einbrecher eine geringere Abschreckungswirkung haben als auf weniger erfahrene Täter.22)

2.3 Die Tatzeiten

Die PKS gibt über die genauen Tatzeiten der Wohnungseinbrüche keine Auskunft und differenziert nur nach Wohnungs- und Tageswohnungseinbrüchen. Unter Tageswohnungseinbrüchen sind dabei die Taten zu verstehen, die sich zwischen 6 – 21 h ereignen. Eine sichere Erkenntnis zu den Tatzeiten bei Wohnungseinbrüchen ist die, dass es sich typischerweise um ein Delikt handelt, das tagsüber und weniger nachts begangen wird.23) Diese Feststellung deckt sich mit den Vorstellungen, die die Mehrheit der Bürger hinsichtlich der Einbruchszeiten hat.24) Mit Beginn der dunklen Jahreszeit, also ab Oktober, wird eine Präferenz der Täter für den Abend erkennbar, da sie dann im Schutz der Dunkelheit arbeiten können und zugleich aufgrund eingeschalteter oder nicht eingeschalteter Innenbeleuchtungen leichter sondierbar ist, in welchen Wohnungen jemand zuhause ist oder nicht.

In der Ruhrgebiets-Untersuchung zeigten sich nur sehr geringe Einbruchsaktivitäten zur Nachtzeit. Am Vormittag bis 12 h kam es zu einer großen Zahl von Wohnungseinbrüchen, die in der Mittagszeit wieder stark abflauten. Erst ab 17 h war wieder ein sehr starker Anstieg der Einbrüche zu verzeichnen (Abb. 3).25) Die Bestimmung der Tatzeiten stößt bei Wohnungseinbrüchen leicht an ihre Grenzen, da sich in den meisten Fällen keine sicheren Tatzeitpunkte, sondern nur Tatzeiträume bestimmen lassen. In aller Regel benennen die Geschädigten bei der Anzeigenerstattung einen Zeitpunkt, zu dem sie das Haus verlassen haben und den Zeitpunkt der Tatentdeckung (Tatzeitraum). Diese Tatzeiträume erstrecken sich ohne weitere Eingrenzungsmöglichkeiten oft über viele Stunden oder sogar Tage. Eine Befragung von 300 Personen beiderlei Geschlechts und unterschiedlicher sozialer Hintergründe führte übrigens zu dem Ergebnis, dass bezüglich der Tatzeiten von Wohnungseinbrüchen in der Bevölkerung überwiegend eine realistische Vorstellung herrscht. Mehr als drei Viertel der Befragten sind davon ausgegangen, dass sich diese Taten tagsüber ereignen.26)

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Abb. 3 (Quelle: Kawelovski 2012, S. 60)

2.4 Die Tatbeute

Die absoluten „Klassiker“ im Hinblick auf die Tatbeute bei Wohnungseinbrüchen sind und bleiben Bargeld und Schmuck. Sie werden an mehr als der Hälfte aller Tatorte gestohlen.27) Allerdings sind auch Uhren, Mobiltelefone, Computer, Fotoapparate, Filmkameras, Spielekonsolen und andere Elektroartikel bei den Einbrechern gern gesehene Beutestücke.28) Häufiger kommen auch Tresore mit oder ohne Inhalt weg.

Doch eigentlich gibt es kaum etwas, was nicht zumindest gelegentlich auch bei Wohnungseinbrüchen gestohlen wird. So hat etwa auch der Diebstahl von Drogen oder Drogenersatzstoffen unter Betäubungsmittelabhängigen keinen Seltenheitswert. Es bedarf keiner großen Phantasie sich vorzustellen, dass sich derartige Wohnungseinbrüche als milieuinterne Beziehungsdelikte darstellen. Auch Ausweispapiere, Kinderspielzeug, Haushaltsgeräte und andere Gegenstände, die zwar eher einbruchsuntypische Beute sind, zu denen der Täter aber möglicherweise eine besondere Beziehung hat, wechseln den Besitzer. Damenunterwäsche, teilweise auch im getragenen Zustand, dürfte zumeist Beute solcher Täter sein, deren Tatintention nicht unbedingt auf eine Bereicherung, sondern nur auf die Erlangung von sexuellen Fetischgegenständen gerichtet ist. Und auch der Diebstahl von Wachhunden, von denen sich die Wohnungsinhaber einen Schutz der Wohnung erhofft haben, ist dem Autor in seiner Berufspraxis schon einige Male untergekommen. Entwendet werden gelegentlich auch andere Haustiere, wie seltene Terrarientiere oder Katzen. Bei Letzteren sollte aber auch die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, dass sie nicht wirklich gestohlen worden sind, sondern lediglich die günstige Gelegenheit einer offen stehenden Terrassentür zur Flucht aus dem Haushalt genutzt haben. In der Ruhrgebiets-Untersuchung entwendeten die Einbrecher neben typischen Beutegütern zusätzlich auch noch Autoschlüssel, Türschlüssel, Bestecke, Briefmarkensammlungen, wertvolle Porzellan- und Glasfiguren, optische und Sonnenbrillen, Sparbücher, Personalpapiere, Parfüm, Kosmetik, Kleidung und Schuhe, Telefone, Schusswaffen, Nahrungsmittel, Möbel, Werkzeuge, Ferngläser, Navigationsgeräte, Musikinstrumente, medizinische Geräte, Füllfederhalter, Bücher, DVD-Spiele und -Filme und einiges mehr (Abb. 4).