Rainer Schorm & Jörg Weigand (Hrsg.)

WEIBERWELTEN

Die Zukunft ist weiblich

 

 

AndroSF 81

 


Rainer Schorm & Jörg Weigand (Hrsg.)

WEIBERWELTEN

Die Zukunft ist weiblich

 

AndroSF 81

 

 

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

 

© dieser Ausgabe: Mai 2018

p.machinery Michael Haitel

 

Titelbild: Rainer Schorm

Layout & Umschlaggestaltung: global:epropaganda, Xlendi

Lektorat: Rainer Schorm, Jörg Weigand, Michael Haitel

Herstellung: global:epropaganda, Xlendi

 

Verlag: p.machinery Michael Haitel

Ammergauer Str. 11, 82418 Murnau am Staffelsee

www.pmachinery.de

für den Science Fiction Club Deutschland e. V., www.sfcd.eu

 

ISBN der Printausgabe: 978 3 95765 131 0

 


In memoriam

DANIEL WALTHER

1940–2018

 


Rainer Schorm: Weiberwelten: Ein Vorwort

 

 

Manche Begriffe versprechen mehr, als sie halten. Andere sind derart schwammig, dass sie jeder mit dem ihm genehmen Inhalt füllen kann. Begriffe wie »Gender Mainstreaming« etwa.

Wie dem mehr oder weniger geneigten Leser sofort auffallen wird, verzichtet der Herausgeber auf eine genderkonforme Formulierung und diskriminiert damit fünfzig Prozent der Menschheit und ganze einhundert Prozent der Weiblichkeit. Eine Irritation in der erwünscht korrekten Sprachlandschaft. Gut so! Nimmt man die Gedanken des feministischen »Sprachhandelns« ernst, soll Sprache an solchen Stellen nicht der Kommunikation (und damit einer anzustrebenden Klarheit) dienen, sondern der Irritation, der Provokation und gar der Verwirrung.1

Festzustellen, dass die Kaiserin nackt ist, ist natürlich hochgradig sexistisch und damit nicht statthaft. Auf diese Idee kann nur jemand kommen, der in den überkommenen heterodominanten Rollenbildklischees denkt …

Nicht Verständnis ist das Ziel, sondern Verschleierung und Manipulation. Das ist einer der vielen Hinweise, dass es sich beim Feminismus und dem ihm entsprungenen Gender Mainstreaming nicht um eine emanzipatorische Bewegung handelt – wie es die Bewegung für Frauenrechte durchaus war und ist! –, sondern um eine Ideologie mit Absolutheitsanspruch. Der »-ismus« ist sprachlich ein unmissverständliches Zeichen. Eindeutig und damit im Widerspruch zum gerade erwähnten »Sprachhandeln«.

Diese Anthologie hat nicht zum Ziel, irgendein verstaubtes Gesellschaftsbild aus dem letzten oder vorletzten Jahrhundert zu propagieren; weder theoretisch noch praktisch! Der Vorwurf allerdings wird reflexartig erhoben werden: Das ist den Herausgebern klar, aber Tadel aus der richtigen Ecke muss Mann als Lob verstehen. Über diesen Satz dürfen Sie gerne nachdenken.

 

Was die Herausgeber erstaunt hat, war, wie viele der Autoren die totalitären Tendenzen von Feminismus und Gender Mainstreaming deutlich herausgearbeitet haben, einschließlich der bürokratischen Exzesse. Das scheint sich aufzudrängen, sobald man nicht im ideologischen Korsett steckt.

Letztendlich will »Gender Mainstreaming« mit den typischen Sprach- und Formulierungsvorgaben genau das erreichen, was George Orwell mit seinem bedrückenden »Neusprech« vorausahnte. Einmal mehr will eine Ideologie einen »neuen Menschen« schaffen. Zu glauben, dass »Big Sister« irgendwie angenehmer wäre als »Big Brother«, ist erstaunlich naiv – auf der anderen Seite entspricht das vielen Aspekten von Feminismus und Gender Mainstreaming: Die Diffamierung der Biologie als »bloßer Biologismus« ist dabei nicht der einzige, wenn auch einer der peinlichsten intellektuellen Ausrutscher. Wie beruhigend, dass solche Versuche mit schönster Regelmäßigkeit an den Klippen der Realität zerschellen. Es dauert lediglich seine Zeit. Wenig erbaulich ist es für diejenigen, die es bis dahin aushalten müssen … Frauen in Führungspositionen? Gerne … aber das beschert uns leider Gestalten wie Marine Le Pen und oder Sarah Palin. Ein Gleichstellungserfolg, ohne Zweifel, aber ein Fortschritt?

Wer Formulierungen vorschreibt, will keine freie Sprache. Wer nicht frei sprechen und formulieren kann, ist nicht frei! Und das Gegenteil von Freiheit ist Totalitarismus … nicht etwa größere Freiheit.

 

Ebenfalls haftet vielen Geschichten der Hang zum Grotesken an. Eine Nähe, die jeder bestätigt bekommt, der Bürger von der Straße über die bizarren Einfälle im hornscheidtschen Stil befragt. Die Reaktion auf sprachschänderische Konstrukte wie ProfessX ist eindeutig und wird selten zurückhaltend formuliert. Eins wird schnell klar: Feminismus und Gender Mainstreaming sind genau das nicht: eine Bürgerbewegung. Dazu passt, dass die entsprechenden politischen Vorgaben top-down-implementiert wurden; ganz bewusst und flächendeckend. Eine bürokratisch-politische Guerillataktik sozusagen: die Spielwiese ideologischer Kader und ein weiterer Hinweis, in welcher weltanschaulichen Ecke der Feminismus wurzelt.

Mit Demokratie hat das übrigens nichts zu tun. Der genderkonforme Bürokrat legt fest, wer was wie sagen und formulieren darf – und welche Positionen man in Folge ausfüllen kann. Gut ausgestattet und steuerfinanziert selbstverständlich, denn Gender ist Staatsziel. Top-down-implementiert und deshalb angenehm diskussionsfrei. Geschlossenheit und Transparenz sind offenbar gefragt: eine schöne und zutreffende Beschreibung für einen Käfig.

Die Autoren haben ihr Gespür genutzt, um dem gerecht zu werden. Gegendert wird das Ergebnis eher nicht sein … dafür ist der Anteil an Satire höher, als ursprünglich erwartet. In Zeiten, in denen Satiriker nicht nur von ausländischen Staatsoberhäuptern über den Paragrafen der »Majestätsbeleidigung« drangsaliert werden, sondern frühere Flaggschiffe der freien Meinungsäußerung wie die ZEIT oder der WDR selbst Satiriker verklagen2, könnte man sogar von einem gewissen Risiko sprechen. Wie deprimierend. Und wie beängstigend!

 

»Feminismus ist Faschismus für Feiglinge. Wer mich deshalb einen Rassisten nennt, den nenne ich einen Hundsfott.«

Ralph Giordano3

 

Der leider verstorbene Publizist und Journalist ist sicher niemand, der des dumpfen Rechtspopulismus verdächtig wäre. Ein Vorwurf, der bei Genderkritik gerne, häufig und meist reflexartig erhoben wird.

Lassen wir uns davon nicht einschüchtern.

Lassen wir jetzt den Autoren das Wort.

Das freie Wort!

 

Rainer Schorm

Freiburg, Februar 2018

 

1 Berlin, Humboldt-Universität, AG »Feministisches Sprachhandeln«: Broschüre zum antidiskriminierenden Sprachhandeln. Düsseldorf, Gleichstellungsbüro: »Klartext. Sprachleitfaden für geschlechtergerechtes Formulieren« (2014).

2 www.sueddeutsche.de/medien/urteil-des-bundesgerichtshofs-zeit-journalisten-scheitern-mit-ihrer-klage-gegen-zdf-1.3326810; www.spiegel.de/politik/deutsch land/wdr-mitarbeiterin-verklagt-serdar-somuncu-a-1129468.html

3 Ralph Giordano, März 1923 bis Dezember 2014, deutscher Journalist, Publizist, Schriftsteller und Regisseur.


Thomas Le Blanc: Flughafeneröffnung erneut verschoben

 

 

Senatrix für Umwelt und

Stadtentwicklung

im Senat von Berlin

GB Bauordnung

An

Vorstandx und Aufsichtsratx der

BER – Flughafen Berlin-Brandenburg »Willy Brandt« GmbH

12521 Berlin

10707 Berlin, den

19. März 2022

 

Direktzustellung mit

Postzustellungsurkunde

SOFORTVORLAGE

 

Betriebsgenehmigung vom 28. November 2021

hier: Widerruf mit Sofortvollzug

 

Sehr geehrt Vorstandx,

sehr geehrt Aufsichtsratx,

 

wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir nach aktuell erfolgter Änderung der Landesgesetzgebung Ihnen folgende Verfügung im Eilverfahren zustellen und deshalb die für kommende Woche geplante Eröffnung des Flughafens untersagen müssen:

 

Widerruf der Betriebsgenehmigung

 

Die nach der letzten baurechtlichen Abnahme am 16. November 2021 Ihnen mit Baubescheid vom 28. November 2021 erteilte Betriebsgenehmigung wird widerrufen. Der Sofortvollzug wird angeordnet.

Begründung:

 

Das Abgeordnetenhaus des Landes Berlin hat am 18. März 2022 das Gesetz für gendergerechtes Bauen und Betreiben von öffentlichen Gebäuden verabschiedet und am heutigen 19. März 2022 auf die Senatsinternetseiten gestellt und es damit verkündet. Bei noch nicht der Öffentlichkeit zugänglich gewordenen Gebäuden tritt die Gesetzeswirkung bereits am Tag nach der Verkündigung in Kraft.

 

Dieses Gesetz enthält eine Reihe von noch nicht im Detail überprüften Vorschriften über den Umgang mit der Geschlechtsorientierung der in Ihrem Gebäude sich demnächst aufhaltenden Personen. Eine erste, nur kursorische und keinesfalls abschließende Durchsicht der Bauunterlagen lässt bereits folgende Mängel vermuten, deren Abstellung von Ihnen im Einzelnen nachzuweisen ist:

 

1. Toiletten und vergleichbare Sanitäreinrichtungen

 

In allen öffentlichen wie auch betriebsinternen Bereichen sind Toiletten für folgende Geschlechter vorzuhalten:

*  männlich

*  weiblich

*  biologisch männlichen Geschlechts, aber weiblich orientiert

*  biologisch weiblichen Geschlechts, aber männlich orientiert

*  doppelgeschlechtlich

*  geschlechtslos

*  biologisch uneindeutig

*  sich nicht für eine geschlechtliche Orientierung öffentlich erklärend

*  experimentell

 

Das Geschlechtsmerkmal »unbekannt« (meint: das eigene Geschlecht ist der Person selbst unbekannt) ist b. a. w. dem Geschlechtsmerkmal »sich nicht für eine geschlechtliche Orientierung öffentlich erklärend« zuzuordnen. Da hier die Ergebnisse der Genderforschung nicht eindeutig sind, wurde im Gesetz dieses Verfahren gewählt. Der Senatsunterausschuss für Genderangelegenheiten ist beauftragt, diese Frage zu beobachten und in Jahresabstand Bericht zu erstatten. Eventuelle neue Erkenntnisse könnten dann in eine Novellierung des Gesetzes einfließen.

 

Im Innern jeder dieser Toiletten sind diskriminierungsfrei sowohl Sitzschüsseln als auch Urinale einzubauen und anzuschließen, da kontaktloses und damit hygienisches Stehpinkeln nicht vom Geschlecht abhängig gemacht werden darf. Außerdem sind im Geiste der Diskriminierungsfreiheit Größe, Zahl und Zugänglichkeit der Einrichtungen gleich zu halten und nicht von der Anzahl der zu erwartenden Nutzerx abhängig zu machen.

 

Analog ist mit Badeeinrichtungen, Stillräumen, Körperreinigungskabinen sowie eventuell vorhandenen sexuellen Kontakträumen zu verfahren.

 

Es sind außerdem ausreichend Leerflächen vorzuhalten, um erforderlichenfalls Toiletten für mögliche weitere Geschlechter (auch von Aliens) einzurichten.

 

2. Sicherheitsschleusen

 

In den Zugängen zu den Rollfeldern sowie im Zollbereich sind getrennte Sicherheitsschleusen für alle neun unter Ziffer 1 angegebenen Geschlechter einzurichten. Während maschinelles Scanning geschlechtsneutral abläuft, ist sicherzustellen, dass körperliche Durchsuchungen nur von Personen desselben Geschlechts vorgenommen werden. Sofern nicht alle Geschlechter in einer Schicht verfügbar sind, müssen bei einer körperlichen Durchsuchung mindestens drei Personen mit anderer Geschlechtsorientierung zugegen sein.

 

3. Beschilderung

 

Alle sprachlichen Beschilderungen und Piktogramme im Flughafenbereich sind entweder geschlechtsneutral oder gemäß aller neun unter Ziffer 1 genannten Geschlechter auszurichten. Auf der Homepage des beim Senat von Berlin angesiedelten Referats für Gendergerechtigkeit können entsprechende Piktogramme heruntergeladen und die wichtigsten Begriffe abgerufen werden.

 

Dasselbe gilt für Aushänge, Plakate, Wandbeschriftungen, Merkblätter, Formulare, Texte auf Bildschirmen und ähnliche schriftliche oder schriftähnliche Mitteilungen. Bei öffentlich bereitgestellten Internetzugängen sind Warnhinweise anzubringen, dass auf möglicherweise nicht gendergerechte Texte von Drittanbietern kein Einfluss genommen werden kann.

 

Welche Sprachen neben Deutsch, Türkisch und Englisch in der Beschilderung verwendet werden, liegt im Benehmen des Flughafenbetreibers. Es ist aber sicherzustellen, dass die geschlechtsspezifischen Begriffe in allen verwendeten Sprachen eingesetzt werden.

 

Analog ist bei Lautsprecherdurchsagen zu verfahren.

 

4. Sprachschulung

 

Das beim Senat von Berlin angesiedelte Referat für Gendergerechtigkeit bietet ab sofort Sprachschulungen an, wie Kundenx und Kollegenx geschlechtsspezifisch korrekt anzureden und in persönlichen Angelegenheiten diskriminierungsfrei zu behandeln sind. Jede in Ihrem Gebäude tätige Person hat beim Referat für Gendergerechtigkeit oder bei einer anderen zertifizierten Anbieterfirma eine solche Schulung zu absolvieren und anschließend einen sog. Genderschein zur Personalakte zu geben.

 

5. Warenverkauf

 

Sie sind verpflichtet, in die Verträge mit allen Mietparteien Ihres Hauses eine Klausel einzufügen, die es untersagt, Waren oder Dienstleistungen im öffentlichen Bereich feilzubieten, die als geschlechtsdiskriminierend angesehen werden könnten. Im Sinne der Gewerbe-, der Kunst- und der Meinungsfreiheit darf jede Mietpartei allerdings baulich abgetrennte Bereiche einrichten, vor deren Eintritt in gut sichtbaren Aushängen darauf hingewiesen wird, dass hier geschlechtsanstößige Waren beworben, ausgestellt und verkauft werden.

 

6. Genderbeiratx

 

Sie haben einen dem Vorstandx direkt zuarbeitenden Genderbeiratx aus neun Personen, von denen jede eins der neun Geschlechter vertritt, zu installieren, der weisungsungebunden die Einhaltung von allen landes-, bundes- und europarechtlichen Vorschriften zur Geschlechtergleichbehandlung ständig zu überprüfen und auftretende Mängel anzuzeigen hat. Der Genderbeiratx hat auch die Funktion einer Ombudsperson und Beschwerdestelle für alle Nutzerx und Bedienstetenx des Flughafens.

 

Die vorstehende Liste soll Ihnen als erster Anhalt dienen, da wir gemäß der Verordnung zur Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren und im Blick auf das Qualitätsmanagement der Bauverwaltung bestrebt sind, die weitere Verzögerung der Eröffnung des Flughafens zu minimieren. Die Liste wird in Kürze durch eine ausführliche Benennung aller sichtbaren Mängel ersetzt. Wir können beim aktuellen Stand unserer Feststellungen jedoch nicht ausschließen, dass weitere Mängel erkannt werden.

 

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass eine Reihe von Vorschriften sich nicht nur auf Personen bezieht, die sich bei einem geplanten Betrieb in Ihrem Gebäude aufhalten, sondern bereits Geltung für das Baufachpersonal, das Management und die Bewachung in der Bauphase haben. Wir untersagen deshalb ausdrücklich ein Betreten des Gebäudes, solange nicht entsprechend abgenommene Bauhilfseinrichtungen (mobile Toiletten, Arbeitsschutzhilfen etc.) gendergerecht vorgehalten werden, außerdem der arbeitsrechtliche Nachweis erbracht wurde, dass die Einstellung des Personals nach den Richtlinien dieses Gesetzes vorgenommen wurde.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

 

Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Er ist gegenüber dem Senat von Berlin binnen vier Wochen nach Zustellung des Bescheids schriftlich oder persönlich per Niederschrift zu erklären. Ein Widerspruch hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Widerspruchsschreiben, die sprachlich nicht geschlechtlich diskriminierungsfrei formuliert sind, werden zur Korrektur zurückgesandt und gelten als nicht eingegangen.

 

Vorsorgliche Gendererklärung

 

Möglicherweise noch nicht gendergerechte Formulierungen, die aufgrund einer unachtsamen Verwendung des erst heute gültig gewordenen Gesetzes in diesem Schreiben verblieben sind, werden bedauert. Sie sind aufgrund einer Protokollnotiz zum Gesetz jedoch nur bei grobem Vorsatz als Anfechtungsgrund anzuerkennen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Auf Anordnung

Besenbinder

Senatsoberratx