Einführung in das Geschichtsstudium

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Über dieses Buch

Diese studienpraktische Einführung erleichtert den Einstieg ins Geschichtsstudium. Sie verschafft Überblick über die Universität als Arbeitsplatz und Lebensraum, die Gliederung und Anforderungen des Fachs Geschichtswissenschaft, die grundlegenden Arbeitstechniken und Methodiken, die Arbeits- und Hilfsmittel. Wer sich damit gründlich vertraut macht, kommt schneller und sicher zum Eigentlichen: zur Geschichte und zur Geschichtsschreibung.

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Vorbemerkung zur überarbeiteten und erweiterten Ausgabe 2019

Die erste Auflage dieser Einführung erschien im Jahr 2005 und damit in einer Zeit, in der der grundlegende Umstrukturierungsprozess deutscher wie europäischer Universitäten und Studiengänge noch nicht abgeschlossen war. Inzwischen sind ›Bachelor‹ und ›Master‹ allseits etablierte Studienabschlüsse in einer Fächerlandschaft, die sich seit 2005 weiter differenziert hat. Die von Kritikern als ›Verschulung‹ empfundene Neuorganisation des Studiensystems hatte auch Auswirkungen auf den Literaturmarkt. Das ›Lehrbuch‹ erhielt als Publikationsform starken Aufwind; zahlreiche Einführungen und Handbücher in Teilbereiche der Geschichtswissenschaft, deren Theorien und Methoden sowie die Praxis des Studierens kamen in kurzer Zeit auf den Buchmarkt. Schließlich hat die Digitalisierung des Wissens und des Wissenschaftsbetriebs seit dem Jahr 2005 starke Fortschritte gemacht. Nicht nur stehen seitdem vielmehr Quellen und Literaturtitel im Internet bereit, auch hat sich der Großteil des Formalteils, der zum Studium gehört – von der Studienplatzbewerbung über die Anmeldung für Seminare, das Bestellen von Büchern bis hin zur Anmeldung zur Abschlussprüfung –, in das Internet verlagert.

 

Die Neuausgabe dieser Einführung in das Geschichtsstudium soll diesen drei Entwicklungen Rechnung tragen. Sie soll zeigen, wie ein Geschichtsstudium in heutigen Studiengängen anzulegen und praktisch durchzuführen ist; sie soll auf wichtige neue, weiterführende Literatur zur Einführung in die Geschichtswissenschaft aufmerksam machen; und sie soll zum Studium der Geschichte im Zeitalter digitaler Ressourcen anleiten. Darüber hinaus bleiben bekannte Elemente erhalten: Auch in der Neuausgabe stehen die Konzeption und der Aufbau von Qualifikationsarbeiten, die Techniken des Bibliographierens und Zitierens sowie weitere formale Hilfestellungen ebenso im Zentrum der Betrachtung wie die Einführung in die Benutzung von Bibliotheken, Archiven und Internetangeboten.

 

München, 1. Juni 2019    Stefan Jordan

1. Einleitung

Student, Studenten, oder Studirende, Lat. Studentes oder Studiosi, Frantz. Etudians, werden diejenigen Personen genennet, so sich einige Jahre auf Universitäten aufhalten, um eine oder die andere von denen so genannten vier Facultäten zu begreifen, damit sie hernach der Kirchen, Schulen, oder dem gemeinen Wesen, nützliche Dienste leisten mögen.

Diese Definition stammt aus Johann Heinrich Zedlers Grossem vollständigen Universal-Lexicon (Leipzig/Halle 1744, Bd. 40, Sp. 1185). Mit kleinen Modifikationen kann sie auch heute noch gelten: So müsste die Zahl der Fakultäten erweitert werden, zu denen in Zedlers Zeit nur Theologie, Philosophie, Jura und Medizin zählten. War das Geschichtsstudium im 18. Jahrhundert noch Teil des philosophischen Studiums, so hat sich die Geschichtswissenschaft inzwischen ›emanzipiert‹, ist eigenständige Fakultät, Fachbereich oder Department geworden und kann als Fach an Universitäten gelehrt und gelernt werden. Damit erweiterte sich auch das Berufsspektrum, das Zedler auf den Dienst für den Staat, in Kirchen und in (damals noch nicht staatlichen) Schulen einschränkte. Heute stehen Historikern und Historikerinnen zusätzlich viele Arbeitsbereiche in der ›freien Wirtschaft‹ offen, auf die das Studium ebenfalls vorbereiten soll. Und wenn Zedler von ›einigen Jahren‹ spricht, die Studierende auf Universitäten verbringen, so zeigt dies deutlich, dass sein Artikel lange vor den um das Jahr 2000 herum durchgeführten Reformen geschrieben worden sein muss, die mit neuen Studienordnungen, Studiengebühren und der Androhung von Zwangsexmatrikulation das Studium ›effektiv‹ machen sollten. Hieraus ergibt sich für Studierende häufig ein Spagat zwischen einem geforderten schnellen und praxisorientierten Studium und dem Wunsch nach Bildung und Hingabe an ein Studienfach, das sich nicht auf eine Berufsvorbereitung reduzieren lässt.

Damit dieser Spagat gelingt, ist es notwendig, sich möglichst frühzeitig mit den Rahmenbedingungen des Studiums vertraut zu machen, einen persönlichen Studienplan zu entwickeln und das Rüstzeug – die formalen Grundkenntnisse und Tricks – des Historikers zu erwerben. Je weniger der formale Rahmen das Geschichtsstudium belastet, desto mehr Zeit bleibt für dessen Inhalte übrig. Hinweise, Hilfestellungen, Einleitungen und (kommentierte) Literaturtipps hierzu zu geben, ist das Ziel dieses Bandes. Er versteht sich als praxisnahes ›Propädeutikum‹ (= Einführung in die wissenschaftlichen Vorkenntnisse) für alle Bereiche der Geschichtswissenschaft und richtet sich damit an alle Geschichtsstudierenden, solche, die es werden wollen, oder jene, die Geschichtswissenschaft als Hobby betreiben. Die Einführung in das Geschichtsstudium bietet nicht nur Einstiege in die Geschichte und Struktur des Fachs Geschichtswissenschaft; sie zeigt darüber hinaus Wege und Motive auf, wie und warum Geschichte studiert werden kann. Da dieses Studium im universitären Rahmen stattfindet, beschreibt sie auch in kurzen Zügen die Universität als Institution wie als Arbeits- und Lebensraum. Ein weiterer Schwerpunkt der Einführung liegt auf der Übersicht über die verschiedenen Arten historischer Quellen und Literatur sowie dem Umgang mit ihnen: Die historischen Materialien werden vorgestellt, Recherchemöglichkeiten genannt und praktische Hilfestellungen für die Arbeit der Geschichtsstudierenden im Internet, in der Bibliothek und im Archiv gegeben. Zur Praxis des Historikers zählt ganz zentral die Gliederung seines Stoffs, der Aufbau seiner Beweisführung und das Verfassen von Texten: Präsentationen müssen vorbereitet, Referate gehalten, Haus- und Abschlussarbeiten verfasst, Essays und Thesenpapiere geschrieben werden. Diese Leistungen werden in einem auf ›Effektivität‹ bedachten Studienbetrieb oft nur noch oberflächlich vermittelt; sie müssen von Studierenden in Eigeninitiative erworben werden. Diese Einführung will solche Eigeninitiative unterstützen und einen Überblick verschaffen über etwas, das jedem Geschichtsstudierenden zunächst als bedrohlicher Formaldschungel gegenübertritt: das Zitieren.

Nicht zuletzt soll bei alledem die Anwendbarkeit historischen Wissens im Auge behalten werden; Geschichtswissenschaft zu studieren ist keineswegs eine so brotlose Kunst, wie es vielfach in der Öffentlichkeit behauptet wird. Wird das Geschichtsstudium in Hinsicht auf eine Anwendbarkeit des erworbenen Wissens betrieben, dann eröffnen sich Horizonte: für einen Beruf, für die eigene Persönlichkeit und für die Menschen um den Historiker herum – denn Geschichtswissenschaft ist eine Wissenschaft für Menschen, für die Gesellschaft. Die »nützlichen Dienste«, von denen Zedler schon sprach, sind darum auch heute noch höchstes Ziel und zugleich höchste Auszeichnung für jeden, der historischen Wissenschaften nachgeht.

2. Die Universität als Arbeitsplatz und Lebensraum

Wenn jemand sagt: »Ich gehe zur Universität«, kann er damit ganz Unterschiedliches meinen. Am häufigsten wird dieser Satz wohl verwendet, um darauf hinzuweisen, dass man dieses oder jenes Fach studiert. ›Universität‹ wird dann als Ort verstanden, an dem Forschung und Lehre stattfinden. In weiterer Bedeutung kann aber auch die Universität als zusammenhängendes Gefüge öffentlicher Einrichtungen gemeint sein. Sie besteht nicht nur aus Hörsälen, Laboren und Sekretariaten. Zu ihr gehören auch Verwaltungen, Bibliotheken, Kultureinrichtungen, Cafeterien, die Mensa (als Kantine für Studierende und Lehrende), mitunter ein Botanischer Garten, Schwimmbad und Sportanlagen. Die Universität ist nicht allein Stätte der Arbeit, Ort von Bildung und Ausbildung. Sie ist darüber hinaus Lebensraum. ›Zur-Universität-gehen‹ heißt auch: sich mit Menschen zu treffen, in Cafeterien zu sitzen und (nicht nur) über Studium und Wissenschaft zu sprechen, zusammen zu Mittag zu essen, einen Kino- oder Theaterabend einzulegen oder einen Tanzkurs zu besuchen.

Besonders dieser letzte Aspekt wird von vielen Studierenden zu wenig beachtet. Ein durchschnittliches Studium dauert trotz aller Bemühungen der Länder, der Universitäten und der Studierenden selbst, die Studienzeiten zu verkürzen, im Schnitt immer noch vier bis fünf Jahre oder mehr. Wer in dieser langen Zeit einen ›Alleingang‹ versucht, die Universität also als Ausbildungsinstitution begreift, in die man ausschließlich geht, um Wissen zu erwerben und Leistungen zu erbringen, kann sein Umfeld als anonyme Massenabfertigung, als Nebeneinander und nicht als Miteinander von Menschen erleben. Nicht nur für Geisteswissenschaftler, in deren Studium auf das Gespräch besonderer Wert gelegt wird, ist der Kommunikationsraum Universität notwendiger Bestandteil des Bildungsgangs. Der Umgang mit Kommilitonen und Lehrenden regt dazu an, neue Interessen zu wecken, sich mit anderen Meinungen und Sichtweisen auseinanderzusetzen. Das Gespräch mit Leuten, die vor vergleichbaren Anforderungen stehen, hilft zudem in Phasen des Zweifels, ob der gewählte Studiengang der richtige sei – die bei fast jedem Studierenden auftauchen –, und der Angst vor Prüfungen, die ebenfalls jeder teilt (ob er sie zugibt oder nicht). Nutzt man diese Möglichkeiten, so ist es fast unvermeidbar, dass man neue Freundschaften schließt. Und wer meint, dass er seine Freunde trifft, indem er sagt, er gehe zur Universität, hat einen weiteren Grund hierfür gewonnen, wenn die Veranstaltung, die ihn erwartet, das Buch, das gelesen werden muss oder der trockene Vortrag eines Lehrenden nur wenig dazu reizen.

Eine Einführung in das Leben an der Universität gibt es nicht und kann es nicht geben, so wichtig sie wäre. Hier ist jeder Studierende auf sein eigenes Engagement, seinen eigenen Willen und seine Fähigkeiten angewiesen, sich in neue Zusammenhänge zu bringen. Als Institution und als Ort von Lehre und Forschung ist die Universität dagegen beschreibbar. Ihren Aufbau und ihre Funktionsweisen zu kennen, bedeutet, sich besser orientieren und Zusammenhänge besser verstehen zu können.

 

Anders, Freia: Studienfachberatung im Fach Geschichte. Schwalbach a. Ts. 2017.

Augustin, Eduard [u. a.]: Studieren. Eine Gebrauchsanweisung. München 2012.

Redder, Angelika (Hrsg.): Effektiv studieren. Osnabrück 2002.

Rein, Sylvia (Konzept und Redaktion): Einfach studieren. Tipps und Tricks rund ums Studium und Studentenleben. München 2012.

Voss, Rödiger: Studi-Coach. Studieren für Anfänger. Konstanz/München 22016.

2.1. Die Struktur der Universität

Universitäten sind eigenständige Rechtskörper mit einer Selbstverwaltung. An der Spitze ihrer Verwaltung steht der Rektor bzw. Präsident, ein aus dem Kreis der Professoren gewähltes Mitglied, dem die Repräsentation der Hochschule nach außen obliegt. Unterstützt wird dieser vom Kanzler, einem Verwaltungsbeamten, der der Universitätsverwaltung dienstrechtlich vorsteht. Von besonderem Interesse für Studierende sind neben der Universitätsbibliothek (s. Kap. 5.3.) das Rechenzentrum und das Universitätssekretariat.

Im Universitätssekretariat werden alle Angelegenheiten der Studienwahl erledigt. Hier erfolgt die erste Immatrikulation (Einschreibung), in der Studiengang (Art des Studiums wie Lehramt- oder Bachelor-[BA-]Studium), Studienfächer und Studienart (ordentlicher Student, Zweithörer mit gleichzeitiger Immatrikulation an einer anderen Universität, Gasthörer) festgelegt werden. Für die nach jedem Semester erforderliche Rückmeldung ist das Universitätssekretariat ebenso zuständig wie für den Wechsel von Studiengang oder -fach, die Beantragung eines Freisemesters und die Exmatrikulation im Fall von Studienende, -abbruch oder Wechsel des Studienorts. Das Rechenzentrum ist verantwortlich für die EDV der Universität. Es verwaltet die E-Mail-Accounts aller Studierenden und bietet an fast allen Universitäten die Möglichkeit zum Aufbau einer eigenen Homepage.

Eine eigene Verwaltung besitzt der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA), dessen von allen Studierenden gewählte Mitglieder die Interessen der Studierenden vertreten und der auch Mitbestimmungsrecht in der Universitätspolitik hat, z. B. bei der Besetzung neuer Stellen. Ebenfalls nicht zur Universitätsverwaltung gehörig, aber in deren Räumen häufig zu finden, ist das Studentenwerk, das u. a. für die Verwaltung landeseigener Studierendenwohnheime zuständig ist und kulturelle Veranstaltungen unterstützt. In der Nähe der Universitätsverwaltung befinden sich auch meist das Amt für Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG-Amt) und eine Außenstelle der Agentur für Arbeit. Beide Stellen sind besonders wichtig für die Finanzierung des Studiums, die nun kurz betrachtet werden soll.

Exkurs: Die Finanzierung des Studiums

Das BAföG-Amt ist die erste Anlaufstelle für alle Studierenden, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und finanzielle staatliche Unterstützung beantragen wollen, die zur Zeit bei nachweisbarer Berechtigung zu 50 % als zinsloses Darlehen und zu 50 % als rückzahlungsfreies Stipendium gewährt wird (2020: bis zu 861 € monatlich). Die Bewilligung einer Studienförderung gemäß BAföG muss jedes Semester neu erteilt werden; die hierfür sowie für den Erstantrag notwendigen Formulare sollten so frühzeitig wie möglich korrekt ausgefüllt eingereicht werden, da sonst Finanzierungslücken entstehen können. Die Förderung durch BAföG ist auf die Regelstudienzeit begrenzt; für bestimmte Fachrichtungen und für bestimmte Leistungen (z. B. notwendiger Erwerb einer Fremdsprache) gibt es aber ebenso Ausnahmen wie für persönliche Handicaps (z. B. Behinderung). Die Rückzahlung des als Darlehen gewährten Förderungsteils beginnt etwa fünf Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer, sofern der Rückzahlungspflichtige zu diesem Zeitpunkt über ein bestimmtes Mindesteinkommen verfügt (Rückzahlungsrate vierteljährlich 2020: 390 €). Das Darlehen kann auch mit einer einmaligen Zahlung vor Beginn des Rückzahlungszeitraums getilgt werden; in diesem Fall wird dem Darlehensnehmer eine Teilschuld erlassen (bis zu 25 % der Rückzahlungssumme). Ebenfalls eine Minderung des Rückzahlungsbetrags beantragen kann, wer innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Förderungshöchstdauer nach dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu den besten 30 % aller Prüfungsabsolventen zählt, die diese Prüfung in demselben Kalenderjahr abgeschlossen haben. Weitere Teilerlasse sind möglich für Studierende, die ihren Abschluss vor dem Ende der Förderungshöchstdauer erreicht haben (bis zu 25 % der Rückzahlungssumme). Wichtig zu beachten ist, dass alle Formen von Erlassen nicht automatisch zur Anwendung kommen, wenn die Bedingungen dafür erfüllt sind, sondern eigens beantragt werden müssen.

Eine weitere Möglichkeit der Studienfinanzierung oder -teilfinanzierung ist das Jobben. Speziell auf Studierende zugeschnittene Teilzeitjobs vermitteln die Agenturen für Arbeit oder (privatwirtschaftliche) Jobbörsen an den Universitäten. Erfolgreicher ist aber meist eine gezielte Eigeninitiative, zumal sie sich auf Tätigkeiten richten kann, die zu einem möglichen späteren Berufsziel gehören. Ideal ist es nämlich, eine Arbeit zu finden, die zur Finanzierung des Lebensunterhalts beiträgt und zugleich Perspektiven eröffnet: Das kann heißen, dass aus dieser Tätigkeit eine spätere Berufsstelle unmittelbar hervorgeht. Genauso kann es aber auch bedeuten, dass sich ein Aushilfsjob ›gut im Lebenslauf macht‹ –, man also nachweisen kann, in bestimmten Berufen bereits während des Studiums Erfahrungen gesammelt zu haben (s. Kap. 3.3.2.). Die Möglichkeit des ausbildungsbegleitenden ›Dualen Studiums‹ ist beim Geschichtsstudium eher selten.

Noch eine weitere Möglichkeit der Studienfinanzierung bieten Studienstipendien. Darunter versteht man Unterstützungen von Einrichtungen öffentlichen Rechts (Stiftungen, Bundesländer, Kommunen) und Vereinen (z. B. Rotary Club). Voraussetzung für den Erhalt eines Stipendiums sind besondere Leistungen und Lebensumstände (z. B. soziale Notlage). Hinzu kommen besondere Profile, die von den Zielsetzungen der Stipendiengeber abhängen: So finanzieren die Stiftungen der großen politischen Parteien, der Gewerkschaften und Kirchen vorzugsweise Personen, die ihrem Denken und Handeln in besonderer Weise (z. B. durch Mitgliedschaft) verbunden sind. Um ein Stipendium zu erhalten, muss man i. d. R. von einem bzw. zwei Gutachtern bei einem Stipendiengeber vorgeschlagen werden. Die Förderungshöchstdauer eines Stipendiums ist normalerweise wie beim BAföG-Stipendium auf die Regelstudienzeit begrenzt. Eine besondere Form des Stipendiums stellt das Auslandsstipendium dar, das zur Finanzierung von einzelnen Semestern oder Studiengängen im Ausland dient.

 

Groß, Sina: Clever studieren mit der richtigen Finanzierung. Düsseldorf 52014.

Schachmann, Martin: Studenten-Jobs: Nebenverdienst-Tipps für Studium, Semesterferien, Praktikum, Werkstudenten, HIWIS mit vielen Jobideen. Wiesbaden 22015. [E-Book.]

 

Bundesministerium für Bildung und Forschung: www.bafög.de

Studis online: www.bafoeg-rechner.de

Deutscher Akademischer Austauschdienst: https://www.daad.de/ausland/studieren/de

2.2. Die Struktur der Fakultäten

Wissenschaftlich gliedert sich die Universität in Fakultäten oder Fachbereiche. An moderneren Unis sind die Historiker mit einem eigenen Fachbereich vertreten, an den älteren sind sie in die Philosophische Fakultät integriert. Die Vertretung der Fakultät nach außen und gegenüber der Universität übernimmt der aus dem Professorenkreis gewählte Dekan oder Fachbereichssprecher. Er steht dem Dekanat vor, von wo aus zusammen mit einem Geschäftszimmer (auch: »Studierendensekretariat« o. Ä.) die Fakultät verwaltet wird.

Dekanat und Geschäftszimmer sind zuständig für die Ausstellung von Hörerscheinen und Prüfungszeugnissen. Meist sind hier bzw. auf den entsprechenden Internetseiten die Studienordnungen erhältlich, in denen die Anforderungen an den gewählten Studiengang verzeichnet sind. Auch erste Informationen über Studienberatungen sind hier zu bekommen. Für Anmeldungen zu Prüfungen gibt es in den Fakultäten Prüfungsämter. Wer sich zu einer Prüfung anmelden möchte, sollte sich hier rechtzeitig eine Prüfungsordnung besorgen und sich über die Anmeldefristen informieren. Dem AStA auf universitärer Ebene entsprechen studentische Fachschaften auf Fakultätsebene. Von Studierenden der Fakultät gewählt, vertreten sie deren Interessen in den Fakultätsgremien und bieten zudem eigene Studienberatungen an, in denen man auch inoffizielle Tipps bekommen kann.

Die Fakultäten gliedern sich in Institute oder Seminare, Professuren und Mitarbeiterstellen. Das Institut oder Seminar ist eine Unterabteilung mit einem abgegrenzten Wissenschaftsbereich, das von mindestens einem Professor geleitet wird. Weitere Wissenschaftsbereiche sind durch einzelne Professoren vertreten, die häufig einem Lehrstuhl mit Assistenten, wissenschaftlichen Mitarbeitern, Hilfskräften und einem Sekretariat vorstehen. Daneben gibt es noch weitere wissenschaftliche Mitarbeiter, die keinem Lehrstuhl angehören, sondern der Fakultät direkt unterstehen. Ähnliches gilt für Lehrbeauftragte, die keine feste Anstellung an der Fakultät haben, aber mit der Durchführung einer Lehrveranstaltung betraut sind. Im deutschen Recht gibt es unterschiedliche Formen der Professur (ordentlicher [Ordinarius] und außerordentlicher Professor, Honorarprofessor, Titularprofessor, Studienprofessor etc.), die sich mitunter auf die Prüfungsberechtigung auswirken können. Wer ins Auge fasst, sich einer Prüfung zu unterziehen, sollte sich rechtzeitig bei dem entsprechenden Professor oder beim Prüfungsamt über die Prüfungsberechtigung des Betreffenden erkundigen.

2.3. Die Struktur des Studiums

Das Studium der Geschichtswissenschaft ist modular aufgebaut, mitunter (v. a. im Lehramtsstudiengang) wird zwischen einem Grundstudium und einem Hauptstudium unterschieden. Der Abschluss des Grundstudiums wird durch ein Zwischenprüfungszeugnis bescheinigt, für das i. d. R. besondere Leistungen (meist eine Klausur und eine mündliche Prüfung) zu erbringen sind. Dieses Zeugnis gilt formell als Zulassungsberechtigung für Veranstaltungen im Hauptstudium, wenngleich in der Praxis kaum in Hauptseminaren danach verlangt wird. Als Modul bezeichnet man eine oder mehrere Lehrveranstaltungen, in denen ein übergeordnetes Thema verfolgt und ein gemeinsames Lernziel erreicht werden sollen. Im Rahmen eines Moduls wird eine bestimmte Anzahl an Credit Points (Leistungspunkte) für den Studienabschluss erworben.

Das jeweilige Angebot einer Fakultät ist in einem Vorlesungsverzeichnis zu finden, das für jedes Semester neu veröffentlicht wird. Auf den Internetseiten der Universitäten finden sich Vorlesungsverzeichnisse aller dort durchgeführten Veranstaltungen. Hier lohnt sich ein Blick über die Grenzen der eigenen Fakultät hinaus besonders für jene Studierenden, die ihr Studium interdisziplinär anlegen, also auch Veranstaltungen an Fakultäten besuchen möchten, für die man vielleicht nicht eingeschrieben ist. In den Präsenzen der geschichtswissenschaftlichen Fakultäten findet man fachspezifische Vorlesungsverzeichnisse mit Kommentaren zu Inhalt und Ziel der angekündigten Veranstaltungen (mitunter auch Literaturlisten und Termine) sowie deren Einbettung in bestimmte Module. Diese Verzeichnisse werden zur Planung des Studiums in dem Fachbereich benutzt, für den man eingeschrieben ist. Die Anmeldung für eine Veranstaltung erfolgt über das Vorlesungsverzeichnis im Internet.

Regelmäßige Veranstaltungen im Studium können unterschiedliche Formen haben. Es gibt die Vorlesung, das Seminar, die Übung und praktische Übung sowie das Kolloquium. Vorlesungen, in denen ein Dozent über ein Thema referiert, finden meist in Hörsälen statt. Mitunter folgt im Anschluss ein Kolloquium oder eine Übung, in der über den Inhalt der Vorlesung diskutiert wird. Im Seminar und in der Übung steht das Gespräch im Vordergrund, werden Referate von Studierenden gehalten, manchmal Protokolle geschrieben und gemeinsame Texte gelesen und besprochen. Die praktische Übung dient der Berufsvorbereitung. In ihr wird die Arbeit des Historikers im Verlag, in den Medien, in Gedenkstätten und Museen oder im Archiv behandelt. Diese Veranstaltungsform ist häufig mit einem Praktikum verbunden und darum besonders wertvoll für die persönliche Zukunftsplanung. Das Kolloquium ist, sofern es nicht in Verbindung mit einer Vorlesung angeboten wird, meist eine Veranstaltung für fortgeschrittene Studierende und Doktoranden, in der Abschlussarbeiten vorgestellt oder komplexere Sachverhalte diskutiert werden. Neben diesen regelmäßigen Veranstaltungen empfiehlt sich der Besuch von Gastvorträgen und Workshops. Diese bieten die Möglichkeit, Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen anderer Universitäten – vielleicht auch anderer Länder – und deren Forschungsansichten kennenzulernen. In ihnen lassen sich Dinge erfahren, die in den an der betreffenden Fakultät angebotenen historischen Wissenschaftsbereichen eventuell nicht oder anders behandelt werden.

Ganz wichtig für ein erfolgreiches Studium ist eine intelligente Studienplanung. Grundvoraussetzung hierfür ist eine genaue Kenntnis der Studienordnung bzw. eine ausführliche Studienberatung, bei der v. a. auf zwei Punkte geachtet werden muss:

Auch wenn das Studium durch seinen modularen Aufbau bereits weitgehend vorstrukturiert ist, lohnt es sich doch, bei Beratungsstellen der Fakultät oder Fachschaft nach Musterstundenplänen zu fragen. Allerdings muss jeder Studierende die Anforderungen seiner Fächerkombination selbst im Auge behalten, da diese in Musterstundenplänen meistens nicht berücksichtigt ist. Zu einer vorausschauenden Studienplanung gehört auch der frühzeitige Blick auf die Abschlussprüfung. Häufig gehen die Themen für Abschlussarbeiten aus Seminarthemen oder Hausarbeiten hervor; selten werden Prüfungen bei Dozenten abgelegt, die dem Prüfling nicht aus Veranstaltungen bekannt sind. Studienplanung heißt in dieser Blickrichtung auch: Suche nach Arbeitsschwerpunkten, nach Prüfungsthemen und nach Prüfern.

 

Bode, Christian [u. a.] (Hrsg.): Universitäten in Deutschland. Neuausg. München [u. a.] 2015.

Lingelbach, Gabriele / Rudolph, Harriet: Geschichte studieren. Eine praxisorientierte Einführung für Historiker von der Immatrikulation bis zum Berufseinstieg. Wiesbaden 2005.

Weber, Wolfgang E. J.: Universitäten. In: Michael Maurer (Hrsg.): Aufriß der Historischen Wissenschaften. Bd. 6: Institutionen. Stuttgart 2002. S. 15–97. (Reclams Universal-Bibliothek.)

 

Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands e. V.: Übersicht aller deutschen Hochschulen, an denen Geschichtswissenschaft gelehrt wird und aller möglichen Studiengänge. http://www.studium.org/geschichte

2.4. Der Studienabschluss

Ein Studium der Geschichtswissenschaft mit dem Studienziel ›Bachelor‹ gilt dann als erfolgreich abgeschlossen, wenn erstens die erforderliche Anzahl Credit Points während des Studiums in den entsprechenden Modulen erworben, zweitens eine Bachelor-Arbeit und drittens eine mündliche Abschlussprüfung mit mindestens der Note ›ausreichend‹ (4,0) bewertet wurde. Der Umfang einer Bachelor-Arbeit, in der ein geschichtswissenschaftliches Thema nach wissenschaftlichen Maßstäben erarbeitet werden soll, ist nicht standardisiert. Er richtet sich sowohl nach dem für die Arbeit eingeräumten Bearbeitungszeitraum als auch nach den persönlichen Vorstellungen des Prüfers und kann zwischen 15 und 80 Druckseiten Länge schwanken. Wichtig für die Bachelor- wie auch für andere Abschlussarbeiten ist eine enge, klare Absprache zwischen Kandidaten und Prüfern. Es gilt, das Thema möglichst genau einzugrenzen, Umfang und Bearbeitungszeitraum verbindlich zu definieren und persönliche Erwartungen des Prüfenden herauszufinden. Gleiches gilt auch für die mündliche Prüfung, die es ebenfalls detailliert mit dem Prüfer abzusprechen gilt. Die Gesamtnote setzt sich dann aus den Noten der gewählten Studienbereiche, der Bachelor-Arbeit und der mündlichen Prüfung sowie in manchen Fällen aus einem optionalen Studienbereich zusammen, den die Kandidatin bzw. der Kandidat wählen kann.

Auf der Grundlage des Bachelor-Abschlusses kann das Studium als Master-Studium zum Erlangen des Abschlusses ›Master of Arts‹ (M. A.) oder – an bestimmten Universitäten – als Masterstudiengang ›Lehramt an Gymnasien‹ fortgeführt werden. Allerdings geht dies nicht automatisch, sondern setzt die erfolgreiche Beantragung einer Zulassung zum Master-Studium voraus. Dieses Studium ähnelt in seiner Struktur und seinen Leistungsanforderungen dem Bachelor-Studium, hat allerdings ein deutlich höheres fachliches Niveau.

3. Geschichte als Wissenschaft