Arztstrafrecht in der Praxis
Begründet von
Prof. Dr. Dr. Klaus Ulsenheimer
apl. Professor an der Ludwigs-Maximilians-Universität München
und Rechtsanwalt in München
Fortgeführt ab der 6. Auflage von
Prof. Dr. Karsten Gaede
o. Professor an der Bucerius Law School, Hamburg
und Rechtsanwalt in Köln
unter Mitarbeit von
Dr. Elmar Biermann
Justitiar des Berufsverbandes
Deutscher Anästhesisten, Nürnberg
Rolf-Werner Bock
Rechtsanwalt in Berlin
Prof. Dr. Annika Dießner
o. Professorin an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
6., neu bearbeitete und erweiterte Auflage
www.cfmueller.de
Herausgeber
Praxis der Strafverteidigung Band7
|
Begründet von |
Rechtsanwalt Dr. Josef Augstein (†), Hannover (bis 1984) Prof. Dr. Dr. h.c. Werner Beulke, Passau Prof. Dr. Hans Ludwig Schreiber, Göttingen (bis 2008) |
Herausgegeben von |
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. h.c. Werner Beulke, Passau Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor, Berlin |
Schriftleitung |
Rechtsanwalt (RAK München und RAK Wien) Dr. Felix Ruhmannseder, Wien |
Autoren
Prof. Dr. Karsten Gaede ist Inhaber des Lehrstuhls für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht, einschließlich Medizin-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht an der Bucerius Law School und geschäftsführender Direktor des dortigen Instituts für Medizinrecht in Hamburg. Er ist ferner geschäftsführender Herausgeber und Schriftleiter der medstra. In Köln ist er bei Tsambikakis und Partner als Rechtsanwalt tätig.
Kontakt: karsten.gaede@law-school.de und gaede@tsambikakis.com
Dr. Elmar Biermann ist Justitiar des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten.
Kontakt: justitiare@bda-ev.de
Rolf-Werner Bock ist Rechtsanwalt in Berlin.
Kontakt: berlin@uls-frie.de
Dr. Annika Dießner ist Professorin für Strafverfahrensrecht und Strafrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Die frühere Fachanwältin für Strafrecht ist in Nebentätigkeit als Of Counsel auf dem Gebiet des Medizinstrafrechts tätig.
Kontakt: annika.diessner@hwr-berlin.de
Impressum
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Vorwort der Herausgeber
Mehr denn je hat das Arztstrafrecht „Konjunktur“. Das gilt nicht nur im Hinblick auf den „klassischen“ Bereich der Delikte zum Schutz von Leib und Leben, die für die Angehörigen der ärztlichen Berufe berufsbedingt besonders relevant sind. Zunehmend geraten Ärzte insbesondere auch wegen des Verdachts von Wirtschafts- und Korruptionsstraftaten in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden. Pars pro toto sei der Vorwurf des Abrechnungsbetruges genannt, von dem niedergelassene Ärzte gleichermaßen betroffen sein können wie Krankenhausärzte, privatärztliche Liquidationen ebenso wie kassenärztliche.
Es zeichnet das vorliegende Werk aus, dass es diese wie auch alle anderen neueren Entwicklungen im Arztstrafrecht aufgreift und ausführlich behandelt. Es darf mit Fug und Recht als das Standardwerk des Arztstrafrechts bezeichnet werden, das inzwischen einen beinahe enzyklopädischen Umfang erreicht hat, ohne indes seine besondere Qualität einzubüßen: die sehr strukturierte und dogmatisch reflektierte Darstellung der Materie, veranschaulicht durch eine Fülle von Beispielen aus der Praxis. Hierbei profitiert das Werk zum Nutzen des Lesers nicht zuletzt von der eigenen breit gestreuten beruflichen Tätigkeit der Verfasser, die auf eine Fülle unveröffentlichter Entscheidungen zurückgreifen können.
Selbstverständlich behandelt die Neuauflage aber auch alle bedeutsamen neueren Entscheidungen der Obergerichte, wie etwa die Entscheidung des BVerfG zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben (medstra 2020, 223) sowie die Entscheidung des BGH zum ärztlich assistierten Suizid (medstra 2019, 363). Viele weitere Themenfelder werden ausgebaut oder neu bearbeitet, so z.B. das Medizinwirtschaftsstrafrecht mit Schwerpunkten u.a. bei der Verschränkung von Korruption und Abrechnungsbetrug sowie der Behandlung von MVZ, die integrierte Berücksichtigung der gebotenen Health-Care-Compliance, die Sanktionsgefahren der Datenschutzgrundverordnung, die Strafbarkeit nach dem AMG und dem IfSG, die Sanktionsregime der Corona-Prävention sowie die Maßstäbe der Triage, ferner die strafbare Werbung für den Schwangerschaftsabbruch gemäß dem neu gefassten § 219a StGB und die besonderen Verteidigeraufgaben bei Compliance-Verstößen, die mit der Gefahr der Vermögensabschöpfung Hand in Hand gehen.
Die vorliegende 6. Auflage markiert einen tiefgreifenden Generationenwechsel. Aus dem klassischen „Ulsenheimer“ ist nun der „Ulsenheimer/Gaede“ geworden. Der neue Mitautor und Mitnamensgeber Karsten Gaede ist ein erfahrener Medizinstrafrechtler und Garant für das weiterhin hohe Niveau sowie die ungebrochene Aktualität des Werkes. Zum bewährten Autorenteam gehören ferner der langjährig im Arztstrafrecht tätige Rechtsanwalt Rolf-Werner Bock sowie der Justitiar des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten, Elmar Biermann. Des Weiteren konnte Annika Dießner als neue Mitautorin gewonnen werden, die ebenfalls auf ihre profunden Kenntnisse im Arztstrafrecht und ihre vielfältigen Erfahrungen als in diesem Bereich arbeitende Strafverteidigerin zurückgreifen kann. Sie alle tragen dazu bei, dass das Werk seine, es schon immer prägende Mischung aus hochkarätiger Wissensvermittlung und praxisnaher Umsetzung im Alltag von Verteidigern, Allgemeinjuristen und Medizinern beibehält.
Alles in allem ist das Werk für jeden im Bereich des Arztstrafrechts tätigen Rechtsanwender unverzichtbar, nicht zuletzt für den darauf spezialisierten Strafverteidiger.
Im September 2020
Passau Werner Beulke
Berlin Alexander Ignor
Bearbeiterverzeichnis
Gaede | Einleitung, Kap. 1 Teil 1 I–III, V, VII–XI, Teil 4, 6–9, 13–16 |
Biermann | Kap. 1 Teil 1 VI, Teil 3 |
Bock Dießner | Kap. 1 Teil 1 IV, Teil 2 Kap. 1 Teil 5, 10-12, Kap. 2 |
Vorwort der Herausgeber
Bearbeiterverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
EinleitungZur praktischen Bedeutung des Arzt- und Medizinstrafrechts
Kapitel 1Das materielle Arztstrafrecht Vorbemerkung
Teil 1Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) und fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
I.Der Deliktsaufbau der Fahrlässigkeitstat
II.Die Elemente des Unrechtstatbestandes
1.Der (naturwissenschaftliche) Kausalzusammenhang zwischen Handlung (Unterlassen) und Erfolg
2.Die Verletzung der im Verkehr erforderlichen (objektiven) Sorgfaltspflicht
a)Behandlungsmisserfolg nicht gleichbedeutend mit Behandlungsfehler
b)Objektiv-typisierender Sorgfaltsmaßstab
aa)Der Facharztstandard
bb)Die gebotene Sorgfalt
cc)Erlaubtes Risiko als Grenze
dd)Normativität des Standards
c)Standard und Leitlinien
aa)Maßgeblichkeit des Standards
bb)Prozessuale Bedeutung der Leitlinien
cc)Differenzierung der Leitlinien
dd)Empfehlungen, Leitlinien, Richtlinien
ee)Klinikinterne Leitlinien
ff)Zusammenfassung und prozessuale Hinweise
d)Bestimmung der objektiv gebotenen Sorgfalt aus der Sicht ex ante
e)Grundsatz der Methodenfreiheit
aa)Therapiefreiheit und medizinischer Fortschritt
bb)Ärztliche Verantwortung und Selbstbestimmung des Patienten
cc)Therapiefreiheit und Behandlungsfehler
dd)Einschränkungen der Therapiefreiheit
f)„Facharztstandard“ und Facharztqualität
aa)Formeller und materieller Facharztstatus
bb)Notwendigkeit des formellen Facharztstatus
cc)Haftung des Berufsanfängers
dd)Einsatz des Berufsanfängers
ee)Personelle Voraussetzungen in der Geburtshilfe
ff)Personelle Voraussetzungen in der Anästhesie
g)Differenzierungen des Sorgfaltsmaßstabs (Standards)
h)Einfluss der Ressourcenknappheit auf den medizinischen Standard
aa)Ökonomische Grenzen des Standards
bb)Relativität des Standards
cc)Sozialrechtliche Grenzen des Standards
i)Maßstabssteigerung bei größerem individuellen Leistungsvermögen und besserer Ausstattung
j)Übernahmeverschulden (sog. Übernahmefahrlässigkeit)
k)Die ärztliche Fortbildungspflicht
3.Die Bestimmung des fachärztlichen Standards durch Gerichte und Sachverständige
a)Sachfragen und Rechtsfragen
b)Prozessuale Stellung des Sachverständigen und Konsequenzen für die Verteidigung
c)Gebot der Objektivität
d)Übersteigerungsgefahren
4.Sorgfaltspflichtverletzung durch Tun oder Unterlassen
a)Der Tatbestand der unechten Unterlassungsdelikte
b)Die Abgrenzung von Tun und Unterlassen als Wertungsproblem
aa)Das Unterlassungsmoment der Fahrlässigkeit
bb)Normative Abgrenzungskriterien
cc)Problematik der wertenden Betrachtung
c)Die Garantenstellung des Arztes
aa)Garantenstellung durch Behandlungsübernahme
bb)Garantenstellung durch Ingerenz
cc)Weitere Fallgruppen und fehlende Garantenstellung
d)Die tatbestandliche Pflichtverletzung
5.Die typischen Fehlerquellen: Behandlungsfehler, Organisationsfehler, Aufklärungsfehler
III.Begriff und Erscheinungsformen des Behandlungsfehlers
1.Begriff
2.Der „Kunstfehler“-Begriff
3.Klassifikation der Behandlungsfehler
4.Der grobe Behandlungsfehler: Begriff und Bedeutung im Strafrecht
a)Strafrechtliche Relevanz des groben Behandlungsfehlers
b)Leichtfertigkeit und grobe Fahrlässigkeit
c)Definition des groben Behandlungsfehlers
d)Richterliche Wertung des Behandlungsfehlers als „grob“
e)Beispiele für „grobe Behandlungsfehler“
IV.Organisationsfehler, insbesondere im Rahmen der Arbeitsteilung
1.Organisationsfehler als Sorgfaltspflichtverletzung
a)Praktische Systematisierung von Organisationsfehlern
b)Rechtliche Systematisierung von Organisationsfehlern
aa)Organisationsverschulden versus Übernahmeverschulden
bb)Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Leitungszuständigen
cc)Organisationsverschulden versus Sicherheitsrecht (Nebenstrafrecht)
c)Systemische Aspekte adäquater Organisation
d)Risk Management als Instrument adäquaten Qualitätsmanagements
2.Insbesondere: Organisationsfehler im Rahmen der Arbeitsteilung
a)Teilbarkeit der Verantwortungsbereiche: Prinzip der Einzel- und Eigenverantwortlichkeit
b)Der Vertrauensgrundsatz als tragendes Leitprinzip zur Abgrenzung der Verantwortlichkeit und Begrenzung der jeweiligen Sorgfaltspflichten
c)Arbeitsteilung und Vertrauensgrundsatz in typischen Fallkonstellationen
aa)Arbeitsteilung und Vertrauensgrundsatz im Bereich horizontaler Arbeitsteilung
bb)Arbeitsteilung und Vertrauensgrundsatz im Bereich vertikaler Arbeitsteilung
cc)Originär ärztliche Tätigkeiten (Arztvorbehalt/Delegationsausschluss)
dd)Originär eigene Aufgaben des Pflegedienstes
V.Aufklärungsmängel und ihre strafrechtliche Bedeutung
1.Empirischer Hintergrund – gebotene Einschränkungen
a)Strafverfahren wegen Aufklärungsfehlern
b)Auffangfunktion des Aufklärungsfehlers
c)Einige Beispiele
d)Der Myom-Fall und seine Folgen
e)Übernahme und Einschränkung der Zivilrechtsjudikatur im Strafrecht
f)Einschränkung durch den Schutzzweckzusammenhang
g)Problem des Verschuldens bei Aufklärungsfehlern
2.Der ärztliche Heileingriff als tatbestandsmäßige Körperverletzung
a)Die grundlegende Entscheidung des Reichsgerichts
b)Kritik an der Judikatur des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs
c)Fortbestand der ständigen Rechtsprechung und gebotene Folgerungen
3.Aufklärung und Einwilligung
a)Verfassungsrechtliche Grundlagen der Einwilligung
b)Entwicklung der Aufklärungspflicht
c)Verschärfung der Aufklärungsanforderungen
VI.Die Aufklärung als Wirksamkeitsvoraussetzung der Einwilligung
1.Bestandteil der Behandlung
2.Recht auf Nichtwissen
3.Keine allgemeingütige Formel
4.Gegenstand der Aufklärung
a)Therapeutische „Aufklärung“
b)Wirtschaftliche Aufklärung
c)Diagnoseaufklärung
d)Risikoaufklärung als Oberbegriff
aa)Verlaufsaufklärung
bb)Risikoaufklärung im engeren Sinn
5.Umfang und Intensität der Risikoaufklärung
a)Art des Risikos
aa)Allgemeine Risiken
bb)Eingriffsspezifische, typische Risiken
cc)Allgemein bekannte Risiken
b)Indikation und Dringlichkeit des Eingriffs
aa)Aufklärung bei medizinisch nicht indizierten Eingriffen
bb)Aufklärung vor diagnostischen Eingriffen
cc)Aufklärung bei (relativ) indizierten Eingriffen
dd)Aufklärung bei zwingend (absolut) indizierten Eingriffen
ee)Aufklärung bei vital indizierten, dringlichen Eingriffen
6.Die Schwere des Eingriffs
7.Abhängigkeit der Aufklärungsanforderungen von der Person, dem Verhalten und dem körperlichen Zustand des Patienten
a)Der verständige Patient und das Konzept der Stufenaufklärung
b)Individualisierung der Aufklärung
8.Aufklärung über Behandlungsalternativen
a)Allgemeine Grundsätze und Fallbeispiele
b)Aufklärungspflicht bei neuen Therapieverfahren und Außenseitermethoden
c)Schranken der Aufklärung
9.Keine „Vernunfthoheit“ des Arztes, kein „therapeutisches Privileg“
a)Ablehnung ärztlicher Hilfe aus Glaubens- und Gewissensgründen
aa)Akutsituation
bb)Elektive Eingriffe
cc)Intraoperatives Transfusionserfordernis
b)Keine Entscheidung „zu Lasten Dritter“
10.Die Erweiterungsoperation bei unvorhersehbaren Abweichungen vom ursprünglichen Operationsplan
11.Aufklärungspflichtiger, Aufklärungsadressat, Zeitpunkt und Form der Aufklärung
a)Wer klärt auf?
aa)Aufklärung durch den behandelnden Arzt
bb)Delegation der Aufklärung auf andere Ärzte
b)Die aufzuklärende Person
aa)Die natürliche Einsichtsfähigkeit als Voraussetzung wirksamer Einwilligung
bb)Minderjährige Patienten
cc)Einwilligungsunfähige Volljährige
12.Der Zeitpunkt der Aufklärung
a)Die Umstände des Einzelfalls entscheiden
b)Zeitpunkt bei stationären Eingriffen
aa)Unterschiedliche Zeitpunkte für Operateur und Anästhesist
c)Ambulante und stationär diagnostische Eingriffe
d)„Verspätete“ Aufklärung
e)Problemfall Geburtshilfe
f)Keine „Verfallsfrist“ für die Aufklärung
13.Die Form der Aufklärung
a)Schriftform kein Wirksamkeitserfordernis
b)Gespräch unerlässlich
c)Sprachkundige Person
d)„Einwilligungserklärung“
e)Das Konzept der Stufenaufklärung
14.Dokumentation und „Beweissicherung“
15.Keine „unbilligen Anforderungen“ an den Nachweis der Aufklärung
16.„Ständige Übung“
17.Wegfall der Aufklärungspflicht
a)Vorinformierter Patient
b)Ausdrücklicher Verzicht
aa)Kein Blankoverzicht
bb)Kein Verzicht durch Berechtigte?
c)Aufklärung „kontraindiziert“
d)Unmöglichkeit der Aufklärung
18.Keine Haftung des Arztes trotz Verletzung der Aufklärungspflicht
a)Der Erfolg liegt außerhalb des „Schutzbereichs der Norm“
b)Fehlende Kausalität des Aufklärungsmangels
aa)Hypothetische Einwilligung
bb)Nachweis der hypothetischen Einwilligung
cc)Zivilverfahren
dd)Strafverfahren
19.Irrtumsprobleme im Rahmen der Einwilligung
a)Tatbestandsirrtum
b)Verbotsirrtum
VII.Die Zurechenbarkeit des Erfolges
1.Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang
a)Sog. doppelte Kausalitätsprüfung der Rechtsprechung
b)Gebotene Prüfung des rechtmäßigen Alternativerhaltens
c)Spezifischer Pflichtwidrigkeitszusammenhang
d)Striktes Verständnis – Anforderungen an den Nachweis
aa)An Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit des Erfolgseintritts auch bei pflichtgemäßem Verhalten
bb)Vermeidbarkeitstheorie und Geltung des Grundsatzes in dubio pro reo
cc)„Vernünftige“ Zweifel in ihren Auswirkungen
e)Praktische Auswirkungen der unterschiedlichen Ansichten von Judikatur und Risikoerhöhungslehre
f)Die Feststellung einer „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“ in der Praxis – Bedeutung der Lebensverkürzung
aa)Keine sichere Lebensrettung
bb)Sichere Lebensverlängerung
cc)Dauer der Lebensverkürzung
dd)Lebensverkürzung um Stunden
ee)Reale Konsequenzen der neueren Rechtsprechung
ff)Kritik und Grenzen der neueren Rechtsprechungsentwicklung
h)Fehler bei der Kausalitätsprüfung in der Praxis
2.Der Schutzzweckzusammenhang und seine Bedeutung als haftungseinschränkendes Kriterium
a)Unterscheidung von Pflichtwidrigkeits- und Schutzzweckzusammenhang
b)Beispiele für den fehlenden Schutzzweckzusammenhang
3.Die eigenverantwortliche Selbstgefährdung- und Schädigung
4.Das Dazwischentreten des Opfers und Dritter
VIII.Die objektive Vorhersehbarkeit des Erfolges
IX.Die praktisch relevanten Rechtfertigungsgründe im Arztstrafrecht
1.Die Einwilligung
a)Einsichts- und Urteilsfähigkeit des Patienten
b)Aufklärung des Patienten
c)Willensmängel
aa)Beispiele
bb)Einwilligung ad personam
cc)Heimliche Aids-Tests
d)Die Sittenwidrigkeit des Eingriffs (§ 228 StGB)
aa)Rechtliche Zulässigkeit der „Wunschsectio“
bb)Zulässigkeit weiterer nicht indizierter verbreiteter ärztlicher Handlungen
cc)Sittenwidrigkeit des Doping
2.Die mutmaßliche Einwilligung
a)Eigenständigkeit des Rechtfertigungsgrundes
b)Fallgestaltungen der mutmaßlichen Einwilligung
c)Subsidiarität der mutmaßlichen Einwilligung
d)Maßgeblichkeit des Patientenwillens
e)Erforschung des mutmaßlichen Willens
3.Unrechtsausschlussgründe: Erlaubnistatbestandsirrtum und hypothetische Einwilligung
4.Sonstige Rechtfertigungsgründe
X.Voraussetzungen des Schuldvorwurfs wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung
1.Der subjektive Maßstab für die Frage der Sorgfaltspflichtverletzung
2.Die subjektive Voraussehbarkeit des Erfolges
3.Die Zumutbarkeit der Einhaltung der gebotenen Sorgfalt
XI.Die Körperverletzungsdelikte §§ 223 ff., § 340 StGB
1.Der objektive Tatbestand der Körperverletzung (§§ 223, 229 StGB)
2.Die vorsätzliche Körperverletzung
a)Abgrenzung: Vorsatz – Fahrlässigkeit
b)Die Abgrenzungskriterien
c)Gebotene Vorsicht anhand von Beispielen
d)Beispiele für Vorsatzfälle
e)Versuchsstrafbarkeit (§ 223 Abs. 2 StGB)
f)Verlust des Versicherungsschutzes bei Vorsatz
3.Prozessuale Aspekte der vorsätzlichen und fahrlässigen Körperverletzung
a)Der Strafantrag
b)Das „besondere öffentliche Interesse“ als Prozessvoraussetzung
c)Richterliche Überprüfung des „besonderen öffentlichen Interesses“
d)Verjährungsbeginn insbesondere bei unechten Unterlassungsdelikten
4.Die qualifizierten Tatbestände der Körperverletzung (§§ 224, 226, 227, 340 StGB)
a)Die gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)
b)Die schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)
c)Die absichtliche oder wissentliche Herbeiführung der schweren Folge (§ 226 Abs. 2 StGB)
d)Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)
aa)Voraussetzungen nach der Rechtsprechung
bb)Ggf. drastische Rechtsfolgen des § 227 StGB
cc)Anwendungsbeispiele und Einschränkungsbedarf
e)Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB)
Teil 2Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c Abs. 1 StGB)
I.Allgemeine Grundlagen
1.Strafgrund; Keine Sonder- oder erweiterte Berufspflicht für Ärzte
2.Rechtsnatur des § 323c Abs. 1 StGB: echtes Unterlassungsdelikt
3.Unzulässige Umfunktionierung des § 323c Abs. 1 StGB zu einem „Auffangtatbestand“
a)Unerheblichkeit des Sorgfaltspflichtverstoßes
b)Verkennung des Vorsatzerfordernisses
II.Die tatbestandlichen Voraussetzungen im Einzelnen
1.„Bei“ einem „Unglücksfall“
a)Das Tatbestandsmerkmal „Unglücksfall“
b)Suizid(-Versuch) als Unglücksfall i. S. v. § 323c Abs. 1 StGB?
c)Ex-post-Bestimmung des Unglücksfalls
d)Raum-zeitliche Beziehung („bei“) zum Unglücksfall
2.Die Erforderlichkeit der Hilfeleistung
a)Ex-ante-Bestimmung der Erforderlichkeit
b)Bestmögliche Hilfeleistung
c)Erforderlichkeit der Krankenhauseinweisung
d)Untersuchung Bestandteil der erforderlichen Hilfe
e)Hausbesuch als erforderliche Hilfeleistung
f)Grenzen der „erforderlichen“ Hilfe
3.Die Zumutbarkeit der Erfüllung der Hilfspflicht
4.Das Vorsatzerfordernis, Tatbestands- und Verbotsirrtum
5.Subsidiarität des § 323c Abs. 1 StGB
6.Strafrahmen, Verjährung
III.Literatur zu § 323c Abs. 1 StGB
Teil 3Ärztliche Sterbehilfe – Grenzen der ärztlichen Behandlungspflicht – Behandlungsabbruch – Tötung auf Verlangen – Beihilfe zum Suizid
I.Die Problemstellung
II.Die grundlegenden Entscheidungen (Sachverhalt)
1.BGHSt 32, 367 ff. („Fall Dr. Wittig“)
2.OLG München JA 1987, 579 ff. („Fall Prof. Hackethal“)
3.LG Ravensburg NStZ 1987, 229 ff
4.BGHSt 40, 275 ff. („Kemptener Fall“)
5.BGHSt 42, 301 ff. = BGH NStZ 1997, 182
6.BGHSt 46, 279 ff. = BGH JZ 2002, 150 ff
7.BGH Beschl. v. 17.3.2003 – XII ZB 2/03
8.BGHZ 163, 195 = BGH NJW 2005, 2385 ff.
9.BGH Urt. v. 25.6.2010 – II StR 454/09 (Fall Putz)
10.BGH NJW 2011, 161 = NStZ 2011, 274 = ZfL 2011, 20
11.BGH Beschl. v. 17.9.2014 – XII ZB 202/13
12.BGH Urt. v. 6.7.2016 – XII ZB 61/16
13.BGH Beschl. v. 8.2.2017 – XII ZB 604/15
14.BGH Beschl. v. 14.11.2018 – XII ZB 107/18
15.BGH Urt. v. 2.4.2019 – VI ZR 13/18
III.Weitere Fallbeispiele
1.BVerwG Urt. v. 2.3.2017 – III C 19.15
2.BVerwG Urt. v. 28.5.2019 – III C 6.17
IV.Leitsätze (Entscheidungskriterien) und Differenzierungen
V.„Direkte“ und „indirekte“ Sterbehilfe
1.Direkte Sterbehilfe
2.Indirekte Sterbehilfe
VI.Sterbehilfe durch Behandlungsabbruch
1.Sterbehilfe „im eigentlichen“ und „im weiteren“ Sinne
2.Maßgeblichkeit des aktuellen Patientenwillens
3.Maßgeblichkeit des antizipativen Willens
4.Maßgeblichkeit des Behandlungswunsches/mutmaßlichen Willens
a)Strenge Prüfungsvoraussetzungen
b)Rückgriff auf allgemeine Wertvorstellungen
c)Erforschung des individuellen mutmaßlichen Willens
d)Betreuerbestellung und Einschaltung des Betreuungsgerichts
e)Entscheidung pro vita in Zweifelsfällen
f)Keine „einsamen“ Entscheidungen
5.Pflicht zur Rettung des bewusstlosen Patienten unter Inkaufnahme irreparabler schwerer Schäden? – Ein Fallbeispiel aus der Praxis
VII.Zum ärztlich assistierten Suizid
1.Grundlegende Entscheidungen vor 2019
a)OLG München 1987
aa)Unterlassene Hilfeleistung
bb)Berufspflichtverletzung
b)VG Berlin Urt. v. 30.7.2012 – 9 K 63.09 = ZfL 2012, 80 ff.
c)LG Gießen 2012
d)StA LG München I 2010
e)LG Deggendorf 2013
2.Das „Hamburger“ und das „Berliner“ Urteil des BGH 2019
a)Der Hamburger Fall
aa)Kein Tötungsdelikt durch aktives Tun
(1)Straflose Beihilfe
(2)Keine mittelbare Täterschaft bei freiverantwortlichem Suizidenten
bb)Keine vollendete Tötung durch Unterlassen
cc)Keine versuchte Tötung durch Unterlassen mangels Garantenstellung
(1)Keine Übernahme der ärztlichen Behandlung
(2)Keine Garantenstellung aus vorangegangenem gefährlichen Tun (Ingerenz)
(3)Keine Garantenstellung durch Verletzung der Bundesärzteordnung oder des ärztlichen Standesrechts
(4)Pflichtwidrige geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung?
dd)Keine unterlassene Hilfeleistung
b)Der Berliner Fall
aa)Kein vollendetes Tötungsdelikt durch aktives Tun
(1)Keine Tatherrschaft des Angeklagten
(2)Keine mittelbare Täterschaft mangels Verantwortlichkeitsdefizits
(a)Kein Ausschluss der Freiverantwortlichkeit des Selbsttötungsentschlusses
(b)Langjähriger ernsthafter Todeswunsch
(3)Gabe muskelentspannender Medikamente nicht kausal für Tod
(4)Verhindern von Rettungsbemühungen
bb)Mangels Garantenstellung keine versuchte Tötung durch Unterlassen
(1)Vereinbarung einer Sterbebegleitung
(2)Anspruch, in Ruhe sterben zu dürfen
(3)Keine Verpflichtung, gegen den Willen des Suizidenten zu handeln
(4)Verschaffen der Medikamente
cc)Keine unterlassene Hilfeleistung
c)Bewertung der Urteile
3.Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu § 217 StGB
a)Hintergrund des Urteils
b)Recht auf selbstbestimmtes Sterben
aa)Recht auf Selbsttötung ohne Reichweitenbegrenzung und Freiheit, angebotene Hilfe in Anspruch nehmen zu dürfen
bb)Unverhältnismäßiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht
cc)Keine Verpflichtung zur Suizidhilfe
dd)Verbote in den ärztlichen Berufsordnungen verfassungsrechtlich bedenklich
ee)Europäische Menschenrechtskonvention
ff)Voraussetzungen autonomer Selbstbestimmung
(1)Freier Wille
(2)Umfassende Aufklärung und Beratung
gg)Möglichkeiten des Gesetzgebers zur Regulierung der Suizidhilfe
4.VG Köln und erneute Entscheidung des BVerfG
a)Erlaubnis zum Erwerb von Betäubungsmitteln
b)Verschreibung von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung nicht erreicht
c)Erlaubnisanträge nicht erfolgreich
d)Zur Anpassung des Betäubungsmittelrechts
5.Ausblick
a)Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben
b)Recht Dritter, ihre Bereitschaft zur Suizidhilfe rechtlich umzusetzen
c)Grenzen zu § 216 StGB neu definieren?
VIII.Grenzen der Behandlungspflicht bei schwerstgeschädigten Neugeborenen
Teil 4Strafrechtliche Probleme der Organ- und Gewebetransplantation
I.Die Entnahme von und der Handel mit Organen und Gewebe von Lebenden
1.Begrenzte Zulässigkeit der Lebendorganspende
a)Näher geregelte Einwilligung
b)Arztvorbehalt und Subsidiarität der Lebendspende
c)„Besondere persönliche Verbundenheit“
2.Strafbarkeit der Entnahmen bei Lebendorganspenden
a)§ 19 Abs. 1 und 4 TPG
b)Anwendbarkeit des StGB (Konkurrenzen)
II.Die Entnahme von Organen und Gewebe von Verstorbenen
1.Die Zulässigkeit der Organ- und Gewebeentnahme bei Verstorbenen
2.Strafbarkeit der Entnahmen bei Verstorbenen
a)§ 19 Abs. 2, 4 und 5 TPG
b)(Weitere) Anwendbarkeit des StGB
3.Im Besonderen: Der strafbare Organhandel (§§ 17, 18 TPG)
III.Implantation fremder Organe
IV.Manipulationen bei der Organallokation
1.Spezialtatbestand des § 19 Abs. 2a TPG
2.Strafbarkeit nach den Tötungs- und Körperverletzungsdelikten
a)Höchstrichterliche Rechtsprechung
b)Praktische Folgen und Bewertung
V.Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen
VI.Literaturhinweise
Teil 5Schwangerschaftsabbruch (§§ 218–219b StGB)
I.Zur Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Bestimmungen
II.Übersicht über die gesetzlichen Regelungen
1.Keine Strafbarkeit nidationshindernder Maßnahmen nach dem StGB
2.Die Strafvorschriften und die gesetzlichen Ausnahmen von der Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs
3.Die Vorschrift des § 219 StGB
III.Einzelfragen
1.Abgrenzung des Schwangerschaftsabbruchs von den Tötungs- und Körperverletzungsdelikten
a)Die rechtliche Bedeutung des „Beginns der Geburt“
b)Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der schädigenden Einwirkung
c)Die Eröffnungswehen als Bestimmungskriterium für den „Beginn der Geburt“
d)Fallbeispiele
2.Tatobjekt des § 218 StGB
3.Tathandlung des § 218 StGB
4.Subjektiver Tatbestand des § 218 StGB
5.Täterschaft und Teilnahme am illegalen Schwangerschaftsabbruch
6.Strafschärfungs- und Strafmilderungsgründe (§ 218 Abs. 2 und Abs. 3 StGB)
7.Der Versuch des illegalen Schwangerschaftsabbruchs
8.Der Tatbestandsausschluss gemäß § 218a Abs. 1 StGB
9.Der Rechtswidrigkeitsausschluss gemäß § 218a Abs. 2 und Abs. 3 StGB
a)Die medizinisch-soziale Indikation (§ 218a Abs. 2 StGB)
aa)Allgemeines
bb)Speziell: Die Problematik eines späten Abbruchs der Schwangerschaft in Fällen des § 218a Abs. 2 StGB
cc)Die tatbestandlichen Voraussetzungen der medizinisch-sozialen Indikation
b)Die kriminologische Indikation (§ 218a Abs. 3 StGB)
10.Die Einwilligung der Schwangeren als Rechtfertigungsvoraussetzung in § 218a StGB
11.Der persönliche Strafausschließungsgrund des § 218a Abs. 4 S. 1 StGB und das Absehen von Strafe (§ 218a Abs. 4 S. 2 StGB)
12.Weigerungsrecht des Arztes
13.Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen
14.Verletzung ärztlicher Feststellungs-, Darlegungs-, Beratungs- und Vergewisserungspflichten
a)Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs ohne schriftliche Feststellung nach § 218a Abs. 2 oder Abs. 3 StGB (§ 218b Abs. 1 S. 1 StGB)
b)Strafbares Erstellen einer unrichtigen Feststellung nach § 218a Abs. 2 oder Abs. 3 StGB (§ 218b Abs. 1 S. 2 StGB)
c)Untersagung der Feststellungsberechtigung
d)Strafbarkeit des abbrechenden Arztes nach § 218c StGB wegen der Verletzung bestimmter Darlegung-, Beratungs- und Vergewisserungspflichten
15.Verbotenes Werben für den Schwangerschaftsabbruch und verbotenes Inverkehrbringen geeigneter Mittel zum Schwangerschaftsabbruch (§§ 219a und b StGB)
a)Verbotene Werbung
b)Verbotenes Inverkehrbringen
Teil 6Kastration und Sterilisation
I.Strafbarkeitsrisiken der Kastration
1.Die Kastration im engeren Sinne
2.Der Kastration weithin gleichgestellte ärztliche Behandlungen
3.Sonstige Eingriffe mit triebbeeinflussender Wirkung
4.Literaturhinweise
II.Strafbarkeitsrisiken der Sterilisation
1.Begriff der Sterilisation
2.Strafbarkeit der Zwangssterilisation
3.Die Straflosigkeit der freiwilligen Sterilisation
4.Sterilisation geistig Behinderter
5.Literaturhinweise
Teil 7Strafbarkeitsrisiken der Fortpflanzungsmedizin und der Forschung an Embryonen und Stammzellen
I.Strafbestimmungen des Embryonenschutzgesetzes
1.Ziele und praktische Bedeutung des Embryonenschutzgesetzes
2.Überblick: straflose und strafbare Fortpflanzungsmedizin
a)Grundsätzliche Beurteilung der Verhaltensweisen
b)Strafbefreiung für die potenzielle Mutter und Teilnahme im Ausland
3.Erforderliche Auslegung ursprünglicher Verbote des ESchG
a)Reichweite der strafbaren postmortalen Insemination
b)Reichweite des Verbots der übertragungsunabhängigen Befruchtung (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 ESchG)
c)Spende von Samen, (imprägnierten) Eizellen und Embryonen
II.Strafbarkeit und Straflosigkeit der Präimplantationsdiagnostik
1.Einordnung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 und § 2 Abs. 1 ESchG
2.Die gesetzliche Spezialregelung der PID
a)Regelungsstruktur des neuen Rechts der PID
b)Würdigung der Gesetzgebung und konzeptionelle Probleme
c)Ausgewählte Praxisprobleme
III.Strafrechtliche Probleme des Stammzellgesetzes
1.Übersicht über die Regelungsmaterie
2.Anwendbarkeit im Ausland
3.Verhältnis zur PID de lege lata
4.Weitere Literatur zum Stammzellgesetz
Teil 8Die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht (§§ 203-205 StGB) und das Sanktionsregime der DSGVO
I.Die Bedeutung der ärztlichen Schweigepflicht für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens
II.Das unbefugte Offenbaren fremder Geheimnisse (§ 203 StGB)
1.Die tatbestandlichen Voraussetzungen im Einzelnen
a)Täterkreis
b)Begriff des Geheimnisses
c)Fremdheit des Geheimnisses
d)Berufsspezifische Kenntniserlangung
e)Tathandlung des Offenbarens
f)Postmortale Schweigepflicht
2.Rechtfertigungsgründe
a)Einwilligung des Patienten (Entbindung von der Schweigepflicht)
b)Mutmaßliche Einwilligung
c)Gesetzliche Offenbarungspflichten
aa)Überblick
bb)Beschlagnahmen im Strafverfahren
d)Offenbarung zur Wahrnehmung eigener berechtigter Interessen
e)Gesetzliche Offenbarungsbefugnisse zum Schutz Dritter oder der Allgemeinheit
aa)Spezialgesetzliche Offenbarungsbefugnisse (neben §§ 138 f. StGB)
bb)Einzelfälle des § 34 StGB
cc)Strafbewehrte Offenbarungspflichten auf der Grundlage von Offenbarungsbefugnissen
f)Verschwiegenheitspflicht und Informationsansprüche der Angehörigen
3.Subjektiver Tatbestand
4.Qualifikation und Verwertungstatbestand
5.Tatbestand der unterlassenen Verpflichtung (§ 203 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 und 2 StGB)
6.Weiterführende Literaturhinweise
7.Strafprozessuale Bedeutung: Zusammenspiel mit dem strafprozessualen Schweigerecht nach den §§ 53, 53a StPO
III.Das Sanktionsregime der DSGVO
1.Sanktionstatbestände der DSGVO
a)Normaler Bußgeldrahmen
b)Erhöhter Bußgeldrahmen
2.Sanktionierung nach der DSGVO
3.Tatbestände zur weiteren Durchsetzung der DSGVO
4.Verfahrensfragen
Teil 9Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB) und Urkundenfälschung an Krankenakten (§ 267 StGB)
I.Inhalt der Strafbestimmung des § 278 StGB
1.Täterkreis
2.Tatobjekt: das unrichtige Gesundheitszeugnis
a)Gesundheitszeugnisse
b)Unrichtigkeit
3.Tathandlung, Versuch, Vollendung
4.Der subjektive Tatbestand
II.Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
III.Fälschung von Patientendaten (§ 269 StGB)
Teil 10Strafbare Verschreibung, Verabreichung und Überlassung von Betäubungsmitteln
I.Ziel und Systematik des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)
II.Die Voraussetzungen des Ärzteprivilegs (§ 13 Abs. 1 BtMG)
III.Bedeutung der BtMVV
IV.Strafbarkeit des Arztes nach BtMG
1.Überblick
2.Objektiver und subjektiver Tatbestand des § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 BtMG, Fahrlässigkeitsstrafbarkeit (§ 29 Abs. 4 BtMG), Irrtumsfälle, Strafschärfung (§§ 29 Abs. 3, 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG)
3.Strafbarkeit des Versuchs (§ 29 Abs. 2 BtMG)
4.Strafbarkeitsrisiken des Substitutionsarztes nach dem BtMG
5.Keine Dispositionsbefugnis des Einzelnen
V.Strafbarkeit des Arztes wegen fahrlässiger Tötung bzw. Körperverletzung (mit Todesfolge)
1.Bisherige Einschränkung des Prinzips der Selbstverantwortung durch den BGH
2.Neuere Rechtsprechung zur Abgrenzung der Verantwortungsbereiche bei der Substitutionsbehandlung
3.Literaturhinweise
Teil 11Strafbarkeit nach dem AMG, insbesondere bei der klinischen Arzneimittelprüfung, und dem MPG bei der klinischen Prüfung von Medizinprodukten
I.Arzneimittelsicherheit und „klinische Prüfung“
II.Die Schutzbestimmungen der §§ 40 und 41 ff. AMG
1.Heilversuch und klinisches Experiment
2.Heilversuch und Humanexperiment
3.Heilversuch und „Heilversuchsreihen“
III.Klinische Prüfung unter Verwendung von Medizinprodukten
IV.Der Umfang des Strafrechtsschutzes der klinischen Prüfung von Arzneimitteln (§ 96 Nr. 10 und Nr. 11 AMG)
1.Strafbarkeit der klinischen Prüfung bei gesunden Menschen
2.Strafbarkeit im Bereich der klinischen Prüfung bei Kranken
3.Rechtslage bei Geschäftsunfähigkeit/Minderjährigkeit der Probanden
4.Vorsatzerfordernis, Rechtsnatur und Täterkreis des § 96 Nr. 10 AMG
5.Ausschluss der Strafbarkeit nach den Bestimmungen des Kernstrafrechts (Körperverletzung und Tötung) durch §§ 40, 41 AMG
6.Zur strafrechtlichen Beurteilung der Verabreichung eines Placebos
V.Zur Strafbarkeit des Arztes nach dem AMG beim off-label-use von Medikamenten
1.Off-Label-Use und Therapiefreiheit
2.Inverkehrbringen ohne Zulassung
3.Mögliche Strafbarkeit wegen Behandlungs- oder Aufklärungsfehler
VI.Sonstige Strafbestimmungen des AMG
1.Unerlaubte Abgabe eines Arzneimittels
2.Unerlaubtes Handeltreiben mit Arzneimitteln
3.Unerlaubter Großhandel mit Arzneimitteln
4.Aufbereitung eines nicht zugelassenen Fertigarzneimittels
5.Einsetzen von ausländischen nicht zugelassenen Hormonspiralen
6.Strafbarkeit des Dopings
VII.Weitere Literaturhinweise
Teil 12Strafbare Werbung und gewerbliche Betätigung des Arztes
I.Werbung und Standesrecht
1.Lockerung des allgemeinen Werbeverbots für Ärzte
2.Grundsätzliches Werberecht
3.Zielsetzung des Werbeverbots
4.Patientenschutz versus Kommerzialisierung
II.Strafbare Verhaltensweisen des Arztes im Rahmen der Werbung
1.Strafbarkeit nach § 16 Abs. 1 UWG
a)Irreführende Werbung durch unwahre Angaben (objektiver Tatbestand)
b)Vorsatzerfordernis (Irrtumsproblematik)
2.Strafbarkeit nach § 3 S. 2 Nr. 1-3, § 14 HWG
a)Schutzzweck der Strafnormen
b)Irreführende Verhaltensweisen
c)Das Verhältnis von Standes-, Heilmittelwerbe- und Wettbewerbsrecht
d)Adressat des § 14 HWG
e)Objektive Tatbestandsvoraussetzungen
f)Vorsatzerfordernis und Irrtumsfälle
g)Ordnungswidrigkeiten, Konkurrenzen, Verjährung
3.Strafbarkeit nach § 148 Nr. 1 GewO
4.Strafbare Werbung für den Schwangerschaftsabbruch
Teil 13Korruptionsdelikte im Gesundheitswesen
I.Einleitung und Überblick
1.Vom eng verflochtenen Gesundheitswesen zum primären Feld der Korruptionsbekämpfung
2.Zu gewährleisten: Verhältnismäßigkeit der Strafverfolgung
II.Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB)
1.Betroffener Personenkreis (täterschaftliche Qualifikation)
a)Anwendungsfälle des Gesundheitswesens
b)Fehlende Qualifikation der Vertragsärzte
c)Fehlende Qualifikation in weiteren Fällen
2.Vorteilsbezogene Tathandlung
a)Extensiv ausgelegter Vorteilsbegriff
aa)Einbeziehung von Vertragsabschlüssen
bb)Mittelbare Vorteile und Einbeziehung des Drittvorteils
cc)Einschränkungen des Vorteils infolge Sozialadäquanz?
dd)Einschränkungen des Vorteils in Drittmittelfällen?
b)Tathandlungen der Nehmerseite
aa)Fordern
bb)Sich versprechen lassen
cc)Annehmen
3.Tatbestandsspezifische Unrechtsvereinbarung („für“)
a)Gesetzliche Lockerung – Bezugspunkt der Dienstausübung
b)Notwendige Einschränkungen
aa)Drittmitteleinwerbung
bb)Sponsoring und Spenden
cc)Notwendigkeit klarer hausinterner Regelungen
4.Subjektiver Tatbestand und Irrtumsfragen
a)Vorsatzerfordernis
b)Irrtumsfälle
5.Vollendung, Beendigung, Verjährung, Versuch und Konkurrenzen
6.Täterschaft und Teilnahme – Vorteilsgewährung (§ 333 StGB)
7.Genehmigung nach §§ 331 Abs. 3, 333 Abs. 3 StGB
a)Voraussetzungen der wirksamen Genehmigung
b)Rechtsfolgen der (rechtmäßigen) Genehmigung und Irrtumsfragen
III.Bestechlichkeit und Bestechung von Amtsträgern (§§ 332, 334 StGB)
1.Nachweis einer strengen Unrechtsvereinbarung
2.Pflichtwidrigkeit der Diensthandlung und Irrtümer
3.Im Besonderen: „Sich-bereit-zeigen“ zur unsachlichen (Ermessens-)Entscheidung – Nachweis und Beispiele
a)Ärztliche Ermessensentscheidung auf Grund unsachlicher Erwägungen
b)Sich-bereit-zeigen zur pflichtwidrigen/ermessensfehlerhaften Handlung
IV.Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB)
1.Tatbestandsstruktur und Schutzrichtung des § 299a StGB
2.Kreis der erfassten Heilberufler und Handeln im Zusammenhang mit der Berufsausübung
3.Vorteilsbezogene Tathandlung
a)Begriff des Vorteils
b)Variante der Tathandlung
4.Tatbestandsspezifische Unrechtsvereinbarung („dafür“)
a)Verknüpfung von Vorteil und zukünftiger Bevorzugung im Wettbewerb
aa)Bevorzugung im Wettbewerb
bb)Ausklammerung rechtswidriger oder sittenwidriger Behandlungen
b)Bevorzugung bei den enumerativ ausgewählten Tatsituationen
aa)Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten (§ 299a Nr. 1 StGB)
bb)Bezug von Arznei- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten im Fall der Bestimmung zur unmittelbaren Anwendung (§ 299a Nr. 2 StGB)
cc)
Unlauterkeit der Bevorzugung
Feststellung der Unrechtsvereinbarung
aa)
bb)
Resultierende Tatverdachtsschwelle und Compliance durch Indizienmanagement
5.
6.
7.
8.
Vorteil großen Ausmaßes
Gewerbsmäßiges Handeln
Bandenmäßiges Handeln
Unbenannte besonders schwere Fälle
9.
Sog. Depotfälle
Zusammenwirken von Orthopäden und Sanitätshäusern – Entlassmanagement im Krankenhaus
Honorararztverträge in Krankenhäusern
Teilzeitanstellungen in Krankenhäusern
Anwendungsbeobachtungen
Kostenlose Überlassung von Geräten
Kostenlose Abgabe von Patienten bindenden Geräten und Angebot von Patientensupportprogrammen
Aushandlung von Rabatten beim Bezug von Arznei- und Hilfsmitteln
Wirtschaftliche Verordnungssteuerung durch Krankenkassen
Strukturelles Marktversagen – Förderung von Beleghebammen und -ärzten
Vermittlung ausländischer Patienten („Medizintourismus“)
Erwerb und Betrieb medizinischer Versorgungszentren
Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB)
1.
2.
Prinzipien der Compliance – Zusammenarbeit im Gesundheitswesen
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Dienst-, Berufs- und Disziplinarrecht
1.
2.
3.
4.
Teil 14
Einleitung: Bedeutung und Problematik
1.
Beachtung sozialrechtlicher Vorgaben
Maßgaben der Privatliquidation
Drohende geringe Strafbarkeits- und Verdachtsschwelle
2.
3.
4.
Gründe und Erscheinungsformen des Abrechnungsbetruges
1.
2.
Rechtliche Würdigung insbesondere anhand der GKV
1.
2.
Täuschung über Tatsachen
aa)
bb)
Täuschung durch Unterlassen
Täuschungsbedingter Irrtum und Computerbetrug
aa)
bb)
cc)
dd)
Täuschungsbedingte Vermögensverfügung
aa)
bb)
cc)
Täuschungsbedingter Vermögensschaden
aa)
bb)
cc)
dd)
ee)
3.
Vorsatz
aa)
bb)
cc)
Absicht rechtswidriger Bereicherung
aa)
bb)
cc)
dd)
4.
5.
Ausgewählte Einzelkonstellationen der Privatliquidation
1.
Täuschung im Kontext der GOÄ
Irrtumsfeststellung bei Privatpatienten/Selbstzahlern
Verfügung und Schadensherleitung
aa)
bb)
Subjektiver Tatbestand
2.
Tatsachenbehauptungen und Rechtsansichten
Irrtumserregung
Vermögensschaden
aa)
bb)
cc)
Vorsatz und Bereicherungsabsicht
Abrechnungsbetrug im Krankenhaus und Verantwortung der Leitungsebene
1.
2.
Rechtsfolgen des Abrechnungsbetrugs
1.
2.
Verzeichnis abgekürzt zitierter Spezialliteratur
Teil 15
Grundproblem des Untreuetatbestandes
Tatbestandssystematik und Deliktsmerkmale
1.
Vermögensbetreuungspflicht
Tathandlung: Missbrauch oder Pflichtwidrigkeit
Vermögensnachteil infolge der Tathandlung
2.
Untreue des Vertragsarztes
1.
2.
3.
Fortfall der Vertreterthese und des Missbrauchstatbestandes
Ergebnisorientiertes Schleifen bisheriger Kriterien – Verschleifung
Unnötige Geringschätzung des Betruges
Überdehnung der Vermögensbetreuungspflicht
Begrenzung der Untreue losgelöst von der Vermögensbetreuungspflicht
1.
2.
3.
4.
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Teil 16
Strafbarkeit nach dem Infektionsschutzgesetz
1.
2.
3.
4.
Strafbarkeitsrisiken nach dem StGB
1.
2.
3.
Triage in epidemischen oder pandemischen Mangelsituationen
1.
2.
Rechtfertigende Pflichtenkollision
Kriterien der Entscheidung
3.
Strafbarkeitsrisiko und Rechtfertigung
Mindestanforderungen an eine rechtmäßige ex post-Triage
4.
Die Anwaltstätigkeit, insbesondere die Verteidigung in Arztstrafsachen
Teil 1
Die Übernahme des Verteidigermandats
1.
2.
3.
4.
5.
Keine Selbstbezichtigung
Praktische Folgen des Schweigerechts
Keine generelle Anzeige- und Offenbarungspflicht für fremdes Fehlverhalten
Nemo-tenetur bei der ärztlichen Leichenschau
Keine Anzeigepflicht bei fahrlässiger Körperverletzung
Grenzen der Selbstbelastungsfreiheit
Informationspflicht betreffend eigene Behandlungsfehler
Offenbarung fremder Behandlungsfehler
Wahrung der eigenen Interessen
6.
7.
Der Anwalt des Verletzten oder der Angehörigen eines verstorbenen Patienten
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Der Anwalt als Rechtsbeistand eines Zeugen
1.
2.
3.
Sonstige anwaltliche Beratung anlässlich laufender Strafverfahren sowie über Compliance-Maßnahmen
Teil 2
Im Ermittlungsverfahren
1.
Aktivität des Verteidigers
Ohne Akteneinsicht keine Einlassung
Formulierung des Akteneinsichtsgesuchs
Zeitpunkt der Akteneinsicht
2.
3.
Zu Punkt 1
Zu Punkt 2
Zu Punkt 3
4.
5.
6.
Die Verfahrenseinstellung nach §§ 153 und 153a StPO
Vor- und Nachteile der Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage
aa)
bb)
Gesichtspunkte für die Bejahung der Einstellungsvoraussetzungen nach § 153a StPO
Der Strafbefehl
aa)
bb)
Unterrichtung des Mandanten über die zu erwartende Höhe der Strafe und deren Folgen (Tagessatzprinzip, Begriff des Nettoeinkommens)
7.
Die Verteidigertätigkeit im Zwischenverfahren
1.
2.
3.
Der Anklagesatz
Ergänzung des Anklagesatzes durch das „wesentliche Ergebnis der Ermittlungen“?
Rechtsfolgen einer mangelhaften Anklageschrift
Strafbefehl und Anklageschrift
Beispiele zur Verdeutlichung
4.
Weiterer Sachvortrag, zusätzliche Zeugen und Sachverständige
Rechtsausführungen
5.
6.
Garantiefunktion
Filterfunktion
Vertrauensstärkungsfunktion
Zusammenfassung
7.
8.
Die Tätigkeit des Verteidigers vor und in der Hauptverhandlung
a)
b)
c)
d)
Teil 3
Das Strafmaß
1.
2.
3.
4.
5.
Die Bedeutung der 90-Tagessätze-Grenze
Tagessatzhöhe
Strafzumessungsgesichtspunkte
Vermögensabschöpfung
Verhängung eines Berufsverbots
1.
2.
3.
4.
Standesrechtliche Folgen
1.
2.
Widerruf (Ruhen) der Approbation
Entzug und Ruhen der Kassenzulassung
1.
2.
3.
Erstattungsverfahren
Hochschulrechtliche Folgen
Allgemeines Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis