Arztstrafrecht in der Praxis

Arztstrafrecht in der Praxis

Begründet von

Prof. Dr. Dr. Klaus Ulsenheimer

apl. Professor an der Ludwigs-Maximilians-Universität München
und Rechtsanwalt in München

 

Fortgeführt ab der 6. Auflage von

Prof. Dr. Karsten Gaede

o. Professor an der Bucerius Law School, Hamburg
und Rechtsanwalt in Köln

 

unter Mitarbeit von

Dr. Elmar Biermann

Justitiar des Berufsverbandes
Deutscher Anästhesisten, Nürnberg

Rolf-Werner Bock

Rechtsanwalt in Berlin

Prof. Dr. Annika Dießner

o. Professorin an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

 

6., neu bearbeitete und erweiterte Auflage

 

kein Alternativtext verfügbar

www.cfmueller.de

Herausgeber

Praxis der Strafverteidigung

Band7

 

 

Begründet von

 

Rechtsanwalt Dr. Josef Augstein (†), Hannover (bis 1984)

Prof. Dr. Dr. h.c. Werner Beulke, Passau

Prof. Dr. Hans Ludwig Schreiber, Göttingen (bis 2008)

 

 

Herausgegeben von

 

Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. h.c. Werner Beulke, Passau

Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor, Berlin

 

 

Schriftleitung

 

Rechtsanwalt (RAK München und RAK Wien) Dr. Felix Ruhmannseder, Wien

Autoren

Prof. Dr. Karsten Gaede ist Inhaber des Lehrstuhls für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht, einschließlich Medizin-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht an der Bucerius Law School und geschäftsführender Direktor des dortigen Instituts für Medizinrecht in Hamburg. Er ist ferner geschäftsführender Herausgeber und Schriftleiter der medstra. In Köln ist er bei Tsambikakis und Partner als Rechtsanwalt tätig.

Kontakt: karsten.gaede@law-school.de und gaede@tsambikakis.com

Dr. Elmar Biermann ist Justitiar des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten.

Kontakt: justitiare@bda-ev.de

Rolf-Werner Bock ist Rechtsanwalt in Berlin.

Kontakt: berlin@uls-frie.de

Dr. Annika Dießner ist Professorin für Strafverfahrensrecht und Strafrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Die frühere Fachanwältin für Strafrecht ist in Nebentätigkeit als Of Counsel auf dem Gebiet des Medizinstrafrechts tätig.

Kontakt: annika.diessner@hwr-berlin.de

Impressum

Impressum

Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

 

ISBN 978-3-8114-0642-1

 

E-Mail: kundenservice@cfmueller.de

Telefon: +49 6221 1859 599
Telefax: +49 6221 1859 598

 

www.cfmueller.de

 

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Vorwort der Herausgeber

Vorwort der Herausgeber

Mehr denn je hat das Arztstrafrecht „Konjunktur“. Das gilt nicht nur im Hinblick auf den „klassischen“ Bereich der Delikte zum Schutz von Leib und Leben, die für die Angehörigen der ärztlichen Berufe berufsbedingt besonders relevant sind. Zunehmend geraten Ärzte insbesondere auch wegen des Verdachts von Wirtschafts- und Korruptionsstraftaten in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden. Pars pro toto sei der Vorwurf des Abrechnungsbetruges genannt, von dem niedergelassene Ärzte gleichermaßen betroffen sein können wie Krankenhausärzte, privatärztliche Liquidationen ebenso wie kassenärztliche.

Es zeichnet das vorliegende Werk aus, dass es diese wie auch alle anderen neueren Entwicklungen im Arztstrafrecht aufgreift und ausführlich behandelt. Es darf mit Fug und Recht als das Standardwerk des Arztstrafrechts bezeichnet werden, das inzwischen einen beinahe enzyklopädischen Umfang erreicht hat, ohne indes seine besondere Qualität einzubüßen: die sehr strukturierte und dogmatisch reflektierte Darstellung der Materie, veranschaulicht durch eine Fülle von Beispielen aus der Praxis. Hierbei profitiert das Werk zum Nutzen des Lesers nicht zuletzt von der eigenen breit gestreuten beruflichen Tätigkeit der Verfasser, die auf eine Fülle unveröffentlichter Entscheidungen zurückgreifen können.

Selbstverständlich behandelt die Neuauflage aber auch alle bedeutsamen neueren Entscheidungen der Obergerichte, wie etwa die Entscheidung des BVerfG zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben (medstra 2020, 223) sowie die Entscheidung des BGH zum ärztlich assistierten Suizid (medstra 2019, 363). Viele weitere Themenfelder werden ausgebaut oder neu bearbeitet, so z.B. das Medizinwirtschaftsstrafrecht mit Schwerpunkten u.a. bei der Verschränkung von Korruption und Abrechnungsbetrug sowie der Behandlung von MVZ, die integrierte Berücksichtigung der gebotenen Health-Care-Compliance, die Sanktionsgefahren der Datenschutzgrundverordnung, die Strafbarkeit nach dem AMG und dem IfSG, die Sanktionsregime der Corona-Prävention sowie die Maßstäbe der Triage, ferner die strafbare Werbung für den Schwangerschaftsabbruch gemäß dem neu gefassten § 219a StGB und die besonderen Verteidigeraufgaben bei Compliance-Verstößen, die mit der Gefahr der Vermögensabschöpfung Hand in Hand gehen.

Die vorliegende 6. Auflage markiert einen tiefgreifenden Generationenwechsel. Aus dem klassischen „Ulsenheimer“ ist nun der „Ulsenheimer/Gaede“ geworden. Der neue Mitautor und Mitnamensgeber Karsten Gaede ist ein erfahrener Medizinstrafrechtler und Garant für das weiterhin hohe Niveau sowie die ungebrochene Aktualität des Werkes. Zum bewährten Autorenteam gehören ferner der langjährig im Arztstrafrecht tätige Rechtsanwalt Rolf-Werner Bock sowie der Justitiar des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten, Elmar Biermann. Des Weiteren konnte Annika Dießner als neue Mitautorin gewonnen werden, die ebenfalls auf ihre profunden Kenntnisse im Arztstrafrecht und ihre vielfältigen Erfahrungen als in diesem Bereich arbeitende Strafverteidigerin zurückgreifen kann. Sie alle tragen dazu bei, dass das Werk seine, es schon immer prägende Mischung aus hochkarätiger Wissensvermittlung und praxisnaher Umsetzung im Alltag von Verteidigern, Allgemeinjuristen und Medizinern beibehält.

Alles in allem ist das Werk für jeden im Bereich des Arztstrafrechts tätigen Rechtsanwender unverzichtbar, nicht zuletzt für den darauf spezialisierten Strafverteidiger.

Im September 2020

Passau        Werner Beulke

Berlin        Alexander Ignor

Bearbeiterverzeichnis

Bearbeiterverzeichnis

Gaede

Einleitung,

Kap. 1 Teil 1 I–III, V, VII–XI, Teil 4, 6–9, 13–16

Biermann

Kap. 1 Teil 1 VI, Teil 3

Bock

Dießner

Kap. 1 Teil 1 IV, Teil 2

Kap. 1 Teil 5, 10-12, Kap. 2

Inhaltsverzeichnis

 Vorwort der Herausgeber

 Bearbeiterverzeichnis

 Abkürzungsverzeichnis

EinleitungZur praktischen Bedeutung des Arzt- und Medizinstrafrechts

Kapitel 1Das materielle Arztstrafrecht Vorbemerkung

 Teil 1Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) und fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)

  I.Der Deliktsaufbau der Fahrlässigkeitstat

  II.Die Elemente des Unrechtstatbestandes

   1.Der (naturwissenschaftliche) Kausalzusammenhang zwischen Handlung (Unterlassen) und Erfolg

   2.Die Verletzung der im Verkehr erforderlichen (objektiven) Sorgfaltspflicht

    a)Behandlungsmisserfolg nicht gleichbedeutend mit Behandlungsfehler

    b)Objektiv-typisierender Sorgfaltsmaßstab

     aa)Der Facharztstandard

     bb)Die gebotene Sorgfalt

     cc)Erlaubtes Risiko als Grenze

     dd)Normativität des Standards

    c)Standard und Leitlinien

     aa)Maßgeblichkeit des Standards

     bb)Prozessuale Bedeutung der Leitlinien

     cc)Differenzierung der Leitlinien

     dd)Empfehlungen, Leitlinien, Richtlinien

     ee)Klinikinterne Leitlinien

     ff)Zusammenfassung und prozessuale Hinweise

    d)Bestimmung der objektiv gebotenen Sorgfalt aus der Sicht ex ante

    e)Grundsatz der Methodenfreiheit

     aa)Therapiefreiheit und medizinischer Fortschritt

     bb)Ärztliche Verantwortung und Selbstbestimmung des Patienten

     cc)Therapiefreiheit und Behandlungsfehler

     dd)Einschränkungen der Therapiefreiheit

    f)„Facharztstandard“ und Facharztqualität

     aa)Formeller und materieller Facharztstatus

     bb)Notwendigkeit des formellen Facharztstatus

     cc)Haftung des Berufsanfängers

     dd)Einsatz des Berufsanfängers

     ee)Personelle Voraussetzungen in der Geburtshilfe

     ff)Personelle Voraussetzungen in der Anästhesie

    g)Differenzierungen des Sorgfaltsmaßstabs (Standards)

    h)Einfluss der Ressourcenknappheit auf den medizinischen Standard

     aa)Ökonomische Grenzen des Standards

     bb)Relativität des Standards

     cc)Sozialrechtliche Grenzen des Standards

    i)Maßstabssteigerung bei größerem individuellen Leistungsvermögen und besserer Ausstattung

    j)Übernahmeverschulden (sog. Übernahmefahrlässigkeit)

    k)Die ärztliche Fortbildungspflicht

   3.Die Bestimmung des fachärztlichen Standards durch Gerichte und Sachverständige

    a)Sachfragen und Rechtsfragen

    b)Prozessuale Stellung des Sachverständigen und Konsequenzen für die Verteidigung

    c)Gebot der Objektivität

    d)Übersteigerungsgefahren

   4.Sorgfaltspflichtverletzung durch Tun oder Unterlassen

    a)Der Tatbestand der unechten Unterlassungsdelikte

    b)Die Abgrenzung von Tun und Unterlassen als Wertungsproblem

     aa)Das Unterlassungsmoment der Fahrlässigkeit

     bb)Normative Abgrenzungskriterien

     cc)Problematik der wertenden Betrachtung

    c)Die Garantenstellung des Arztes

     aa)Garantenstellung durch Behandlungsübernahme

     bb)Garantenstellung durch Ingerenz

     cc)Weitere Fallgruppen und fehlende Garantenstellung

    d)Die tatbestandliche Pflichtverletzung

   5.Die typischen Fehlerquellen: Behandlungsfehler, Organisationsfehler, Aufklärungsfehler

  III.Begriff und Erscheinungsformen des Behandlungsfehlers

   1.Begriff

   2.Der „Kunstfehler“-Begriff

   3.Klassifikation der Behandlungsfehler

   4.Der grobe Behandlungsfehler: Begriff und Bedeutung im Strafrecht

    a)Strafrechtliche Relevanz des groben Behandlungsfehlers

    b)Leichtfertigkeit und grobe Fahrlässigkeit

    c)Definition des groben Behandlungsfehlers

    d)Richterliche Wertung des Behandlungsfehlers als „grob“

    e)Beispiele für „grobe Behandlungsfehler“

  IV.Organisationsfehler, insbesondere im Rahmen der Arbeitsteilung

   1.Organisationsfehler als Sorgfaltspflichtverletzung

    a)Praktische Systematisierung von Organisationsfehlern

    b)Rechtliche Systematisierung von Organisationsfehlern

     aa)Organisationsverschulden versus Übernahmeverschulden

     bb)Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Leitungszuständigen

     cc)Organisationsverschulden versus Sicherheitsrecht (Nebenstrafrecht)

    c)Systemische Aspekte adäquater Organisation

    d)Risk Management als Instrument adäquaten Qualitätsmanagements

   2.Insbesondere: Organisationsfehler im Rahmen der Arbeitsteilung

    a)Teilbarkeit der Verantwortungsbereiche: Prinzip der Einzel- und Eigenverantwortlichkeit

    b)Der Vertrauensgrundsatz als tragendes Leitprinzip zur Abgrenzung der Verantwortlichkeit und Begrenzung der jeweiligen Sorgfaltspflichten

    c)Arbeitsteilung und Vertrauensgrundsatz in typischen Fallkonstellationen

     aa)Arbeitsteilung und Vertrauensgrundsatz im Bereich horizontaler Arbeitsteilung

     bb)Arbeitsteilung und Vertrauensgrundsatz im Bereich vertikaler Arbeitsteilung

     cc)Originär ärztliche Tätigkeiten (Arztvorbehalt/Delegationsausschluss)

     dd)Originär eigene Aufgaben des Pflegedienstes

  V.Aufklärungsmängel und ihre strafrechtliche Bedeutung

   1.Empirischer Hintergrund – gebotene Einschränkungen

    a)Strafverfahren wegen Aufklärungsfehlern

    b)Auffangfunktion des Aufklärungsfehlers

    c)Einige Beispiele

    d)Der Myom-Fall und seine Folgen

    e)Übernahme und Einschränkung der Zivilrechtsjudikatur im Strafrecht

    f)Einschränkung durch den Schutzzweckzusammenhang

    g)Problem des Verschuldens bei Aufklärungsfehlern

   2.Der ärztliche Heileingriff als tatbestandsmäßige Körperverletzung

    a)Die grundlegende Entscheidung des Reichsgerichts

    b)Kritik an der Judikatur des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs

    c)Fortbestand der ständigen Rechtsprechung und gebotene Folgerungen

   3.Aufklärung und Einwilligung

    a)Verfassungsrechtliche Grundlagen der Einwilligung

    b)Entwicklung der Aufklärungspflicht

    c)Verschärfung der Aufklärungsanforderungen

  VI.Die Aufklärung als Wirksamkeitsvoraussetzung der Einwilligung

   1.Bestandteil der Behandlung

   2.Recht auf Nichtwissen

   3.Keine allgemeingütige Formel

   4.Gegenstand der Aufklärung

    a)Therapeutische „Aufklärung“

    b)Wirtschaftliche Aufklärung

    c)Diagnoseaufklärung

    d)Risikoaufklärung als Oberbegriff

     aa)Verlaufsaufklärung

     bb)Risikoaufklärung im engeren Sinn

   5.Umfang und Intensität der Risikoaufklärung

    a)Art des Risikos

     aa)Allgemeine Risiken

     bb)Eingriffsspezifische, typische Risiken

     cc)Allgemein bekannte Risiken

    b)Indikation und Dringlichkeit des Eingriffs

     aa)Aufklärung bei medizinisch nicht indizierten Eingriffen

     bb)Aufklärung vor diagnostischen Eingriffen

     cc)Aufklärung bei (relativ) indizierten Eingriffen

     dd)Aufklärung bei zwingend (absolut) indizierten Eingriffen

     ee)Aufklärung bei vital indizierten, dringlichen Eingriffen

   6.Die Schwere des Eingriffs

   7.Abhängigkeit der Aufklärungsanforderungen von der Person, dem Verhalten und dem körperlichen Zustand des Patienten

    a)Der verständige Patient und das Konzept der Stufenaufklärung

    b)Individualisierung der Aufklärung

   8.Aufklärung über Behandlungsalternativen

    a)Allgemeine Grundsätze und Fallbeispiele

    b)Aufklärungspflicht bei neuen Therapieverfahren und Außenseitermethoden

    c)Schranken der Aufklärung

   9.Keine „Vernunfthoheit“ des Arztes, kein „therapeutisches Privileg“

    a)Ablehnung ärztlicher Hilfe aus Glaubens- und Gewissensgründen

     aa)Akutsituation

     bb)Elektive Eingriffe

     cc)Intraoperatives Transfusionserfordernis

    b)Keine Entscheidung „zu Lasten Dritter“

   10.Die Erweiterungsoperation bei unvorhersehbaren Abweichungen vom ursprünglichen Operationsplan

   11.Aufklärungspflichtiger, Aufklärungsadressat, Zeitpunkt und Form der Aufklärung

    a)Wer klärt auf?

     aa)Aufklärung durch den behandelnden Arzt

     bb)Delegation der Aufklärung auf andere Ärzte

    b)Die aufzuklärende Person

     aa)Die natürliche Einsichtsfähigkeit als Voraussetzung wirksamer Einwilligung

     bb)Minderjährige Patienten

     cc)Einwilligungsunfähige Volljährige

   12.Der Zeitpunkt der Aufklärung

    a)Die Umstände des Einzelfalls entscheiden

    b)Zeitpunkt bei stationären Eingriffen

     aa)Unterschiedliche Zeitpunkte für Operateur und Anästhesist

    c)Ambulante und stationär diagnostische Eingriffe

    d)„Verspätete“ Aufklärung

    e)Problemfall Geburtshilfe

    f)Keine „Verfallsfrist“ für die Aufklärung

   13.Die Form der Aufklärung

    a)Schriftform kein Wirksamkeitserfordernis

    b)Gespräch unerlässlich

    c)Sprachkundige Person

    d)„Einwilligungserklärung“

    e)Das Konzept der Stufenaufklärung

   14.Dokumentation und „Beweissicherung“

   15.Keine „unbilligen Anforderungen“ an den Nachweis der Aufklärung

   16.„Ständige Übung“

   17.Wegfall der Aufklärungspflicht

    a)Vorinformierter Patient

    b)Ausdrücklicher Verzicht

     aa)Kein Blankoverzicht

     bb)Kein Verzicht durch Berechtigte?

    c)Aufklärung „kontraindiziert“

    d)Unmöglichkeit der Aufklärung

   18.Keine Haftung des Arztes trotz Verletzung der Aufklärungspflicht

    a)Der Erfolg liegt außerhalb des „Schutzbereichs der Norm“

    b)Fehlende Kausalität des Aufklärungsmangels

     aa)Hypothetische Einwilligung

     bb)Nachweis der hypothetischen Einwilligung

     cc)Zivilverfahren

     dd)Strafverfahren

   19.Irrtumsprobleme im Rahmen der Einwilligung

    a)Tatbestandsirrtum

    b)Verbotsirrtum

  VII.Die Zurechenbarkeit des Erfolges

   1.Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang

    a)Sog. doppelte Kausalitätsprüfung der Rechtsprechung

    b)Gebotene Prüfung des rechtmäßigen Alternativerhaltens

    c)Spezifischer Pflichtwidrigkeitszusammenhang

    d)Striktes Verständnis – Anforderungen an den Nachweis

     aa)An Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit des Erfolgseintritts auch bei pflichtgemäßem Verhalten

     bb)Vermeidbarkeitstheorie und Geltung des Grundsatzes in dubio pro reo

     cc)„Vernünftige“ Zweifel in ihren Auswirkungen

    e)Praktische Auswirkungen der unterschiedlichen Ansichten von Judikatur und Risikoerhöhungslehre

    f)Die Feststellung einer „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“ in der Praxis – Bedeutung der Lebensverkürzung

     aa)Keine sichere Lebensrettung

     bb)Sichere Lebensverlängerung

     cc)Dauer der Lebensverkürzung

     dd)Lebensverkürzung um Stunden

     ee)Reale Konsequenzen der neueren Rechtsprechung

     ff)Kritik und Grenzen der neueren Rechtsprechungsentwicklung

    h)Fehler bei der Kausalitätsprüfung in der Praxis

   2.Der Schutzzweckzusammenhang und seine Bedeutung als haftungseinschränkendes Kriterium

    a)Unterscheidung von Pflichtwidrigkeits- und Schutzzweckzusammenhang

    b)Beispiele für den fehlenden Schutzzweckzusammenhang

   3.Die eigenverantwortliche Selbstgefährdung- und Schädigung

   4.Das Dazwischentreten des Opfers und Dritter

  VIII.Die objektive Vorhersehbarkeit des Erfolges

  IX.Die praktisch relevanten Rechtfertigungsgründe im Arztstrafrecht

   1.Die Einwilligung

    a)Einsichts- und Urteilsfähigkeit des Patienten

    b)Aufklärung des Patienten

    c)Willensmängel

     aa)Beispiele

     bb)Einwilligung ad personam

     cc)Heimliche Aids-Tests

    d)Die Sittenwidrigkeit des Eingriffs (§ 228 StGB)

     aa)Rechtliche Zulässigkeit der „Wunschsectio“

     bb)Zulässigkeit weiterer nicht indizierter verbreiteter ärztlicher Handlungen

     cc)Sittenwidrigkeit des Doping

   2.Die mutmaßliche Einwilligung

    a)Eigenständigkeit des Rechtfertigungsgrundes

    b)Fallgestaltungen der mutmaßlichen Einwilligung

    c)Subsidiarität der mutmaßlichen Einwilligung

    d)Maßgeblichkeit des Patientenwillens

    e)Erforschung des mutmaßlichen Willens

   3.Unrechtsausschlussgründe: Erlaubnistatbestandsirrtum und hypothetische Einwilligung

   4.Sonstige Rechtfertigungsgründe

  X.Voraussetzungen des Schuldvorwurfs wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung

   1.Der subjektive Maßstab für die Frage der Sorgfaltspflichtverletzung

   2.Die subjektive Voraussehbarkeit des Erfolges

   3.Die Zumutbarkeit der Einhaltung der gebotenen Sorgfalt

  XI.Die Körperverletzungsdelikte §§ 223 ff., § 340 StGB

   1.Der objektive Tatbestand der Körperverletzung (§§ 223, 229 StGB)

   2.Die vorsätzliche Körperverletzung

    a)Abgrenzung: Vorsatz – Fahrlässigkeit

    b)Die Abgrenzungskriterien

    c)Gebotene Vorsicht anhand von Beispielen

    d)Beispiele für Vorsatzfälle

    e)Versuchsstrafbarkeit (§ 223 Abs. 2 StGB)

    f)Verlust des Versicherungsschutzes bei Vorsatz

   3.Prozessuale Aspekte der vorsätzlichen und fahrlässigen Körperverletzung

    a)Der Strafantrag

    b)Das „besondere öffentliche Interesse“ als Prozessvoraussetzung

    c)Richterliche Überprüfung des „besonderen öffentlichen Interesses“

    d)Verjährungsbeginn insbesondere bei unechten Unterlassungsdelikten

   4.Die qualifizierten Tatbestände der Körperverletzung (§§ 224, 226, 227, 340 StGB)

    a)Die gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)

    b)Die schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)

    c)Die absichtliche oder wissentliche Herbeiführung der schweren Folge (§ 226 Abs. 2 StGB)

    d)Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)

     aa)Voraussetzungen nach der Rechtsprechung

     bb)Ggf. drastische Rechtsfolgen des § 227 StGB

     cc)Anwendungsbeispiele und Einschränkungsbedarf

    e)Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB)

 Teil 2Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c Abs. 1 StGB)

  I.Allgemeine Grundlagen

   1.Strafgrund; Keine Sonder- oder erweiterte Berufspflicht für Ärzte

   2.Rechtsnatur des § 323c Abs. 1 StGB: echtes Unterlassungsdelikt

   3.Unzulässige Umfunktionierung des § 323c Abs. 1 StGB zu einem „Auffangtatbestand“

    a)Unerheblichkeit des Sorgfaltspflichtverstoßes

    b)Verkennung des Vorsatzerfordernisses

  II.Die tatbestandlichen Voraussetzungen im Einzelnen

   1.„Bei“ einem „Unglücksfall“

    a)Das Tatbestandsmerkmal „Unglücksfall“

    b)Suizid(-Versuch) als Unglücksfall i. S. v. § 323c Abs. 1 StGB?

    c)Ex-post-Bestimmung des Unglücksfalls

    d)Raum-zeitliche Beziehung („bei“) zum Unglücksfall

   2.Die Erforderlichkeit der Hilfeleistung

    a)Ex-ante-Bestimmung der Erforderlichkeit

    b)Bestmögliche Hilfeleistung

    c)Erforderlichkeit der Krankenhauseinweisung

    d)Untersuchung Bestandteil der erforderlichen Hilfe

    e)Hausbesuch als erforderliche Hilfeleistung

    f)Grenzen der „erforderlichen“ Hilfe

   3.Die Zumutbarkeit der Erfüllung der Hilfspflicht

   4.Das Vorsatzerfordernis, Tatbestands- und Verbotsirrtum

   5.Subsidiarität des § 323c Abs. 1 StGB

   6.Strafrahmen, Verjährung

  III.Literatur zu § 323c Abs. 1 StGB

 Teil 3Ärztliche Sterbehilfe – Grenzen der ärztlichen Behandlungspflicht – Behandlungsabbruch – Tötung auf Verlangen – Beihilfe zum Suizid

  I.Die Problemstellung

  II.Die grundlegenden Entscheidungen (Sachverhalt)

   1.BGHSt 32, 367 ff. („Fall Dr. Wittig“)

   2.OLG München JA 1987, 579 ff. („Fall Prof. Hackethal“)

   3.LG Ravensburg NStZ 1987, 229 ff

   4.BGHSt 40, 275 ff. („Kemptener Fall“)

   5.BGHSt 42, 301 ff. = BGH NStZ 1997, 182

   6.BGHSt 46, 279 ff. = BGH JZ 2002, 150 ff

   7.BGH Beschl. v. 17.3.2003 – XII ZB 2/03

   8.BGHZ 163, 195 = BGH NJW 2005, 2385 ff.

   9.BGH Urt. v. 25.6.2010 – II StR 454/09 (Fall Putz)

   10.BGH NJW 2011, 161 = NStZ 2011, 274 = ZfL 2011, 20

   11.BGH Beschl. v. 17.9.2014 – XII ZB 202/13

   12.BGH Urt. v. 6.7.2016 – XII ZB 61/16

   13.BGH Beschl. v. 8.2.2017 – XII ZB 604/15

   14.BGH Beschl. v. 14.11.2018 – XII ZB 107/18

   15.BGH Urt. v. 2.4.2019 – VI ZR 13/18

  III.Weitere Fallbeispiele

   1.BVerwG Urt. v. 2.3.2017 – III C 19.15

   2.BVerwG Urt. v. 28.5.2019 – III C 6.17

  IV.Leitsätze (Entscheidungskriterien) und Differenzierungen

  V.„Direkte“ und „indirekte“ Sterbehilfe

   1.Direkte Sterbehilfe

   2.Indirekte Sterbehilfe

  VI.Sterbehilfe durch Behandlungsabbruch

   1.Sterbehilfe „im eigentlichen“ und „im weiteren“ Sinne

   2.Maßgeblichkeit des aktuellen Patientenwillens

   3.Maßgeblichkeit des antizipativen Willens

   4.Maßgeblichkeit des Behandlungswunsches/mutmaßlichen Willens

    a)Strenge Prüfungsvoraussetzungen

    b)Rückgriff auf allgemeine Wertvorstellungen

    c)Erforschung des individuellen mutmaßlichen Willens

    d)Betreuerbestellung und Einschaltung des Betreuungsgerichts

    e)Entscheidung pro vita in Zweifelsfällen

    f)Keine „einsamen“ Entscheidungen

   5.Pflicht zur Rettung des bewusstlosen Patienten unter Inkaufnahme irreparabler schwerer Schäden? – Ein Fallbeispiel aus der Praxis

  VII.Zum ärztlich assistierten Suizid

   1.Grundlegende Entscheidungen vor 2019

    a)OLG München 1987

     aa)Unterlassene Hilfeleistung

     bb)Berufspflichtverletzung

    b)VG Berlin Urt. v. 30.7.2012 – 9 K 63.09 = ZfL 2012, 80 ff.

    c)LG Gießen 2012

    d)StA LG München I 2010

    e)LG Deggendorf 2013

   2.Das „Hamburger“ und das „Berliner“ Urteil des BGH 2019

    a)Der Hamburger Fall

     aa)Kein Tötungsdelikt durch aktives Tun

      (1)Straflose Beihilfe

      (2)Keine mittelbare Täterschaft bei freiverantwortlichem Suizidenten

     bb)Keine vollendete Tötung durch Unterlassen

     cc)Keine versuchte Tötung durch Unterlassen mangels Garantenstellung

      (1)Keine Übernahme der ärztlichen Behandlung

      (2)Keine Garantenstellung aus vorangegangenem gefährlichen Tun (Ingerenz)

      (3)Keine Garantenstellung durch Verletzung der Bundesärzteordnung oder des ärztlichen Standesrechts

      (4)Pflichtwidrige geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung?

     dd)Keine unterlassene Hilfeleistung

    b)Der Berliner Fall

     aa)Kein vollendetes Tötungsdelikt durch aktives Tun

      (1)Keine Tatherrschaft des Angeklagten

      (2)Keine mittelbare Täterschaft mangels Verantwortlichkeitsdefizits

       (a)Kein Ausschluss der Freiverantwortlichkeit des Selbsttötungsentschlusses

       (b)Langjähriger ernsthafter Todeswunsch

      (3)Gabe muskelentspannender Medikamente nicht kausal für Tod

      (4)Verhindern von Rettungsbemühungen

     bb)Mangels Garantenstellung keine versuchte Tötung durch Unterlassen

      (1)Vereinbarung einer Sterbebegleitung

      (2)Anspruch, in Ruhe sterben zu dürfen

      (3)Keine Verpflichtung, gegen den Willen des Suizidenten zu handeln

      (4)Verschaffen der Medikamente

     cc)Keine unterlassene Hilfeleistung

    c)Bewertung der Urteile

   3.Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu § 217 StGB

    a)Hintergrund des Urteils

    b)Recht auf selbstbestimmtes Sterben

     aa)Recht auf Selbsttötung ohne Reichweitenbegrenzung und Freiheit, angebotene Hilfe in Anspruch nehmen zu dürfen

     bb)Unverhältnismäßiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht

     cc)Keine Verpflichtung zur Suizidhilfe

     dd)Verbote in den ärztlichen Berufsordnungen verfassungsrechtlich bedenklich

     ee)Europäische Menschenrechtskonvention

     ff)Voraussetzungen autonomer Selbstbestimmung

      (1)Freier Wille

      (2)Umfassende Aufklärung und Beratung

     gg)Möglichkeiten des Gesetzgebers zur Regulierung der Suizidhilfe

   4.VG Köln und erneute Entscheidung des BVerfG

    a)Erlaubnis zum Erwerb von Betäubungsmitteln

    b)Verschreibung von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung nicht erreicht

    c)Erlaubnisanträge nicht erfolgreich

    d)Zur Anpassung des Betäubungsmittelrechts

   5.Ausblick

    a)Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben

    b)Recht Dritter, ihre Bereitschaft zur Suizidhilfe rechtlich umzusetzen

    c)Grenzen zu § 216 StGB neu definieren?

  VIII.Grenzen der Behandlungspflicht bei schwerstgeschädigten Neugeborenen

 Teil 4Strafrechtliche Probleme der Organ- und Gewebetransplantation

  I.Die Entnahme von und der Handel mit Organen und Gewebe von Lebenden

   1.Begrenzte Zulässigkeit der Lebendorganspende

    a)Näher geregelte Einwilligung

    b)Arztvorbehalt und Subsidiarität der Lebendspende

    c)„Besondere persönliche Verbundenheit“

   2.Strafbarkeit der Entnahmen bei Lebendorganspenden

    a)§ 19 Abs. 1 und 4 TPG

    b)Anwendbarkeit des StGB (Konkurrenzen)

  II.Die Entnahme von Organen und Gewebe von Verstorbenen

   1.Die Zulässigkeit der Organ- und Gewebeentnahme bei Verstorbenen

   2.Strafbarkeit der Entnahmen bei Verstorbenen

    a)§ 19 Abs. 2, 4 und 5 TPG

    b)(Weitere) Anwendbarkeit des StGB

   3.Im Besonderen: Der strafbare Organhandel (§§ 17, 18 TPG)

  III.Implantation fremder Organe

  IV.Manipulationen bei der Organallokation

   1.Spezialtatbestand des § 19 Abs. 2a TPG

   2.Strafbarkeit nach den Tötungs- und Körperverletzungsdelikten

    a)Höchstrichterliche Rechtsprechung

    b)Praktische Folgen und Bewertung

  V.Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen

  VI.Literaturhinweise

 Teil 5Schwangerschaftsabbruch (§§ 218–219b StGB)

  I.Zur Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Bestimmungen

  II.Übersicht über die gesetzlichen Regelungen

   1.Keine Strafbarkeit nidationshindernder Maßnahmen nach dem StGB

   2.Die Strafvorschriften und die gesetzlichen Ausnahmen von der Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs

   3.Die Vorschrift des § 219 StGB

  III.Einzelfragen

   1.Abgrenzung des Schwangerschaftsabbruchs von den Tötungs- und Körperverletzungsdelikten

    a)Die rechtliche Bedeutung des „Beginns der Geburt“

    b)Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der schädigenden Einwirkung

    c)Die Eröffnungswehen als Bestimmungskriterium für den „Beginn der Geburt“

    d)Fallbeispiele

   2.Tatobjekt des § 218 StGB

   3.Tathandlung des § 218 StGB

   4.Subjektiver Tatbestand des § 218 StGB

   5.Täterschaft und Teilnahme am illegalen Schwangerschaftsabbruch

   6.Strafschärfungs- und Strafmilderungsgründe (§ 218 Abs. 2 und Abs. 3 StGB)

   7.Der Versuch des illegalen Schwangerschaftsabbruchs

   8.Der Tatbestandsausschluss gemäß § 218a Abs. 1 StGB

   9.Der Rechtswidrigkeitsausschluss gemäß § 218a Abs. 2 und Abs. 3 StGB

    a)Die medizinisch-soziale Indikation (§ 218a Abs. 2 StGB)

     aa)Allgemeines

     bb)Speziell: Die Problematik eines späten Abbruchs der Schwangerschaft in Fällen des § 218a Abs. 2 StGB

     cc)Die tatbestandlichen Voraussetzungen der medizinisch-sozialen Indikation

    b)Die kriminologische Indikation (§ 218a Abs. 3 StGB)

   10.Die Einwilligung der Schwangeren als Rechtfertigungsvoraussetzung in § 218a StGB

   11.Der persönliche Strafausschließungsgrund des § 218a Abs. 4 S. 1 StGB und das Absehen von Strafe (§ 218a Abs. 4 S. 2 StGB)

   12.Weigerungsrecht des Arztes

   13.Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen

   14.Verletzung ärztlicher Feststellungs-, Darlegungs-, Beratungs- und Vergewisserungspflichten

    a)Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs ohne schriftliche Feststellung nach § 218a Abs. 2 oder Abs. 3 StGB (§ 218b Abs. 1 S. 1 StGB)

    b)Strafbares Erstellen einer unrichtigen Feststellung nach § 218a Abs. 2 oder Abs. 3 StGB (§ 218b Abs. 1 S. 2 StGB)

    c)Untersagung der Feststellungsberechtigung

    d)Strafbarkeit des abbrechenden Arztes nach § 218c StGB wegen der Verletzung bestimmter Darlegung-, Beratungs- und Vergewisserungspflichten

   15.Verbotenes Werben für den Schwangerschaftsabbruch und verbotenes Inverkehrbringen geeigneter Mittel zum Schwangerschaftsabbruch (§§ 219a und b StGB)

    a)Verbotene Werbung

    b)Verbotenes Inverkehrbringen

 Teil 6Kastration und Sterilisation

  I.Strafbarkeitsrisiken der Kastration

   1.Die Kastration im engeren Sinne

   2.Der Kastration weithin gleichgestellte ärztliche Behandlungen

   3.Sonstige Eingriffe mit triebbeeinflussender Wirkung

   4.Literaturhinweise

  II.Strafbarkeitsrisiken der Sterilisation

   1.Begriff der Sterilisation

   2.Strafbarkeit der Zwangssterilisation

   3.Die Straflosigkeit der freiwilligen Sterilisation

   4.Sterilisation geistig Behinderter

   5.Literaturhinweise

 Teil 7Strafbarkeitsrisiken der Fortpflanzungsmedizin und der Forschung an Embryonen und Stammzellen

  I.Strafbestimmungen des Embryonenschutzgesetzes

   1.Ziele und praktische Bedeutung des Embryonenschutzgesetzes

   2.Überblick: straflose und strafbare Fortpflanzungsmedizin

    a)Grundsätzliche Beurteilung der Verhaltensweisen

    b)Strafbefreiung für die potenzielle Mutter und Teilnahme im Ausland

   3.Erforderliche Auslegung ursprünglicher Verbote des ESchG

    a)Reichweite der strafbaren postmortalen Insemination

    b)Reichweite des Verbots der übertragungsunabhängigen Befruchtung (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 ESchG)

    c)Spende von Samen, (imprägnierten) Eizellen und Embryonen

  II.Strafbarkeit und Straflosigkeit der Präimplantationsdiagnostik

   1.Einordnung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 und § 2 Abs. 1 ESchG

   2.Die gesetzliche Spezialregelung der PID

    a)Regelungsstruktur des neuen Rechts der PID

    b)Würdigung der Gesetzgebung und konzeptionelle Probleme

    c)Ausgewählte Praxisprobleme

  III.Strafrechtliche Probleme des Stammzellgesetzes

   1.Übersicht über die Regelungsmaterie

   2.Anwendbarkeit im Ausland

   3.Verhältnis zur PID de lege lata

   4.Weitere Literatur zum Stammzellgesetz

 Teil 8Die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht (§§ 203-205 StGB) und das Sanktionsregime der DSGVO

  I.Die Bedeutung der ärztlichen Schweigepflicht für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens

  II.Das unbefugte Offenbaren fremder Geheimnisse (§ 203 StGB)

   1.Die tatbestandlichen Voraussetzungen im Einzelnen

    a)Täterkreis

    b)Begriff des Geheimnisses

    c)Fremdheit des Geheimnisses

    d)Berufsspezifische Kenntniserlangung

    e)Tathandlung des Offenbarens

    f)Postmortale Schweigepflicht

   2.Rechtfertigungsgründe

    a)Einwilligung des Patienten (Entbindung von der Schweigepflicht)

    b)Mutmaßliche Einwilligung

    c)Gesetzliche Offenbarungspflichten

     aa)Überblick

     bb)Beschlagnahmen im Strafverfahren

    d)Offenbarung zur Wahrnehmung eigener berechtigter Interessen

    e)Gesetzliche Offenbarungsbefugnisse zum Schutz Dritter oder der Allgemeinheit

     aa)Spezialgesetzliche Offenbarungsbefugnisse (neben §§ 138 f. StGB)

     bb)Einzelfälle des § 34 StGB

     cc)Strafbewehrte Offenbarungspflichten auf der Grundlage von Offenbarungsbefugnissen

    f)Verschwiegenheitspflicht und Informationsansprüche der Angehörigen

   3.Subjektiver Tatbestand

   4.Qualifikation und Verwertungstatbestand

   5.Tatbestand der unterlassenen Verpflichtung (§ 203 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 und 2 StGB)

   6.Weiterführende Literaturhinweise

   7.Strafprozessuale Bedeutung: Zusammenspiel mit dem strafprozessualen Schweigerecht nach den §§ 53, 53a StPO

  III.Das Sanktionsregime der DSGVO

   1.Sanktionstatbestände der DSGVO

    a)Normaler Bußgeldrahmen

    b)Erhöhter Bußgeldrahmen

   2.Sanktionierung nach der DSGVO

   3.Tatbestände zur weiteren Durchsetzung der DSGVO

   4.Verfahrensfragen

 Teil 9Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB) und Urkundenfälschung an Krankenakten (§ 267 StGB)

  I.Inhalt der Strafbestimmung des § 278 StGB

   1.Täterkreis

   2.Tatobjekt: das unrichtige Gesundheitszeugnis

    a)Gesundheitszeugnisse

    b)Unrichtigkeit

   3.Tathandlung, Versuch, Vollendung

   4.Der subjektive Tatbestand

  II.Urkundenfälschung (§ 267 StGB)

  III.Fälschung von Patientendaten (§ 269 StGB)

 Teil 10Strafbare Verschreibung, Verabreichung und Überlassung von Betäubungsmitteln

  I.Ziel und Systematik des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)

  II.Die Voraussetzungen des Ärzteprivilegs (§ 13 Abs. 1 BtMG)

  III.Bedeutung der BtMVV

  IV.Strafbarkeit des Arztes nach BtMG

   1.Überblick

   2.Objektiver und subjektiver Tatbestand des § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 BtMG, Fahrlässigkeitsstrafbarkeit (§ 29 Abs. 4 BtMG), Irrtumsfälle, Strafschärfung (§§ 29 Abs. 3, 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG)

   3.Strafbarkeit des Versuchs (§ 29 Abs. 2 BtMG)

   4.Strafbarkeitsrisiken des Substitutionsarztes nach dem BtMG

   5.Keine Dispositionsbefugnis des Einzelnen

  V.Strafbarkeit des Arztes wegen fahrlässiger Tötung bzw. Körperverletzung (mit Todesfolge)

   1.Bisherige Einschränkung des Prinzips der Selbstverantwortung durch den BGH

   2.Neuere Rechtsprechung zur Abgrenzung der Verantwortungsbereiche bei der Substitutionsbehandlung

   3.Literaturhinweise

 Teil 11Strafbarkeit nach dem AMG, insbesondere bei der klinischen Arzneimittelprüfung, und dem MPG bei der klinischen Prüfung von Medizinprodukten

  I.Arzneimittelsicherheit und „klinische Prüfung“

  II.Die Schutzbestimmungen der §§ 40 und 41 ff. AMG

   1.Heilversuch und klinisches Experiment

   2.Heilversuch und Humanexperiment

   3.Heilversuch und „Heilversuchsreihen“

  III.Klinische Prüfung unter Verwendung von Medizinprodukten

  IV.Der Umfang des Strafrechtsschutzes der klinischen Prüfung von Arzneimitteln (§ 96 Nr. 10 und Nr. 11 AMG)

   1.Strafbarkeit der klinischen Prüfung bei gesunden Menschen

   2.Strafbarkeit im Bereich der klinischen Prüfung bei Kranken

   3.Rechtslage bei Geschäftsunfähigkeit/Minderjährigkeit der Probanden

   4.Vorsatzerfordernis, Rechtsnatur und Täterkreis des § 96 Nr. 10 AMG

   5.Ausschluss der Strafbarkeit nach den Bestimmungen des Kernstrafrechts (Körperverletzung und Tötung) durch §§ 40, 41 AMG

   6.Zur strafrechtlichen Beurteilung der Verabreichung eines Placebos

  V.Zur Strafbarkeit des Arztes nach dem AMG beim off-label-use von Medikamenten

   1.Off-Label-Use und Therapiefreiheit

   2.Inverkehrbringen ohne Zulassung

   3.Mögliche Strafbarkeit wegen Behandlungs- oder Aufklärungsfehler

  VI.Sonstige Strafbestimmungen des AMG

   1.Unerlaubte Abgabe eines Arzneimittels

   2.Unerlaubtes Handeltreiben mit Arzneimitteln

   3.Unerlaubter Großhandel mit Arzneimitteln

   4.Aufbereitung eines nicht zugelassenen Fertigarzneimittels

   5.Einsetzen von ausländischen nicht zugelassenen Hormonspiralen

   6.Strafbarkeit des Dopings

  VII.Weitere Literaturhinweise

 Teil 12Strafbare Werbung und gewerbliche Betätigung des Arztes

  I.Werbung und Standesrecht

   1.Lockerung des allgemeinen Werbeverbots für Ärzte

   2.Grundsätzliches Werberecht

   3.Zielsetzung des Werbeverbots

   4.Patientenschutz versus Kommerzialisierung

  II.Strafbare Verhaltensweisen des Arztes im Rahmen der Werbung

   1.Strafbarkeit nach § 16 Abs. 1 UWG

    a)Irreführende Werbung durch unwahre Angaben (objektiver Tatbestand)

    b)Vorsatzerfordernis (Irrtumsproblematik)

   2.Strafbarkeit nach § 3 S. 2 Nr. 1-3, § 14 HWG

    a)Schutzzweck der Strafnormen

    b)Irreführende Verhaltensweisen

    c)Das Verhältnis von Standes-, Heilmittelwerbe- und Wettbewerbsrecht

    d)Adressat des § 14 HWG

    e)Objektive Tatbestandsvoraussetzungen

    f)Vorsatzerfordernis und Irrtumsfälle

    g)Ordnungswidrigkeiten, Konkurrenzen, Verjährung

   3.Strafbarkeit nach § 148 Nr. 1 GewO

   4.Strafbare Werbung für den Schwangerschaftsabbruch

 Teil 13Korruptionsdelikte im Gesundheitswesen

  I.Einleitung und Überblick

   1.Vom eng verflochtenen Gesundheitswesen zum primären Feld der Korruptionsbekämpfung

   2.Zu gewährleisten: Verhältnismäßigkeit der Strafverfolgung

  II.Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB)

   1.Betroffener Personenkreis (täterschaftliche Qualifikation)

    a)Anwendungsfälle des Gesundheitswesens

    b)Fehlende Qualifikation der Vertragsärzte

    c)Fehlende Qualifikation in weiteren Fällen

   2.Vorteilsbezogene Tathandlung

    a)Extensiv ausgelegter Vorteilsbegriff

     aa)Einbeziehung von Vertragsabschlüssen

     bb)Mittelbare Vorteile und Einbeziehung des Drittvorteils

     cc)Einschränkungen des Vorteils infolge Sozialadäquanz?

     dd)Einschränkungen des Vorteils in Drittmittelfällen?

    b)Tathandlungen der Nehmerseite

     aa)Fordern

     bb)Sich versprechen lassen

     cc)Annehmen

   3.Tatbestandsspezifische Unrechtsvereinbarung („für“)

    a)Gesetzliche Lockerung – Bezugspunkt der Dienstausübung

    b)Notwendige Einschränkungen

     aa)Drittmitteleinwerbung

     bb)Sponsoring und Spenden

     cc)Notwendigkeit klarer hausinterner Regelungen

   4.Subjektiver Tatbestand und Irrtumsfragen

    a)Vorsatzerfordernis

    b)Irrtumsfälle

   5.Vollendung, Beendigung, Verjährung, Versuch und Konkurrenzen

   6.Täterschaft und Teilnahme – Vorteilsgewährung (§ 333 StGB)

   7.Genehmigung nach §§ 331 Abs. 3, 333 Abs. 3 StGB

    a)Voraussetzungen der wirksamen Genehmigung

    b)Rechtsfolgen der (rechtmäßigen) Genehmigung und Irrtumsfragen

  III.Bestechlichkeit und Bestechung von Amtsträgern (§§ 332, 334 StGB)

   1.Nachweis einer strengen Unrechtsvereinbarung

   2.Pflichtwidrigkeit der Diensthandlung und Irrtümer

   3.Im Besonderen: „Sich-bereit-zeigen“ zur unsachlichen (Ermessens-)Entscheidung – Nachweis und Beispiele

    a)Ärztliche Ermessensentscheidung auf Grund unsachlicher Erwägungen

    b)Sich-bereit-zeigen zur pflichtwidrigen/ermessensfehlerhaften Handlung

  IV.Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB)

   1.Tatbestandsstruktur und Schutzrichtung des § 299a StGB

   2.Kreis der erfassten Heilberufler und Handeln im Zusammenhang mit der Berufsausübung

   3.Vorteilsbezogene Tathandlung

    a)Begriff des Vorteils

    b)Variante der Tathandlung

   4.Tatbestandsspezifische Unrechtsvereinbarung („dafür“)

    a)Verknüpfung von Vorteil und zukünftiger Bevorzugung im Wettbewerb

     aa)Bevorzugung im Wettbewerb

     bb)Ausklammerung rechtswidriger oder sittenwidriger Behandlungen

    b)Bevorzugung bei den enumerativ ausgewählten Tatsituationen

     aa)Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten (§ 299a Nr. 1 StGB)

     bb)Bezug von Arznei- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten im Fall der Bestimmung zur unmittelbaren Anwendung (§ 299a Nr. 2 StGB)

     cc)

  Unlauterkeit der Bevorzugung

  Feststellung der Unrechtsvereinbarung

  aa)

  bb)

  Resultierende Tatverdachtsschwelle und Compliance durch Indizienmanagement

 5.

 6.

 7.

 8.

  Vorteil großen Ausmaßes

  Gewerbsmäßiges Handeln

  Bandenmäßiges Handeln

  Unbenannte besonders schwere Fälle

 9.

  Sog. Depotfälle

  Zusammenwirken von Orthopäden und Sanitätshäusern – Entlassmanagement im Krankenhaus

  Honorararztverträge in Krankenhäusern

  Teilzeitanstellungen in Krankenhäusern

  Anwendungsbeobachtungen

  Kostenlose Überlassung von Geräten

  Kostenlose Abgabe von Patienten bindenden Geräten und Angebot von Patientensupportprogrammen

  Aushandlung von Rabatten beim Bezug von Arznei- und Hilfsmitteln

  Wirtschaftliche Verordnungssteuerung durch Krankenkassen

  Strukturelles Marktversagen – Förderung von Beleghebammen und -ärzten

  Vermittlung ausländischer Patienten („Medizintourismus“)

  Erwerb und Betrieb medizinischer Versorgungszentren

 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB)

 1.

 2.

 Prinzipien der Compliance – Zusammenarbeit im Gesundheitswesen

 1.

 2.

 3.

 4.

 5.

 6.

 7.

 Dienst-, Berufs- und Disziplinarrecht

 1.

 2.

 3.

 4.

Teil 14

 Einleitung: Bedeutung und Problematik

 1.

  Beachtung sozialrechtlicher Vorgaben

  Maßgaben der Privatliquidation

  Drohende geringe Strafbarkeits- und Verdachtsschwelle

 2.

 3.

 4.

 Gründe und Erscheinungsformen des Abrechnungsbetruges

 1.

 2.

 Rechtliche Würdigung insbesondere anhand der GKV

 1.

 2.

  Täuschung über Tatsachen

  aa)

  bb)

  Täuschung durch Unterlassen

  Täuschungsbedingter Irrtum und Computerbetrug

  aa)

  bb)

  cc)

  dd)

  Täuschungsbedingte Vermögensverfügung

  aa)

  bb)

  cc)

  Täuschungsbedingter Vermögensschaden

  aa)

  bb)

  cc)

  dd)

  ee)

 3.

  Vorsatz

  aa)

  bb)

  cc)

  Absicht rechtswidriger Bereicherung

  aa)

  bb)

  cc)

  dd)

 4.

 5.

 Ausgewählte Einzelkonstellationen der Privatliquidation

 1.

  Täuschung im Kontext der GOÄ

  Irrtumsfeststellung bei Privatpatienten/Selbstzahlern

  Verfügung und Schadensherleitung

  aa)

  bb)

  Subjektiver Tatbestand

 2.

  Tatsachenbehauptungen und Rechtsansichten

  Irrtumserregung

  Vermögensschaden

  aa)

  bb)

  cc)

  Vorsatz und Bereicherungsabsicht

 Abrechnungsbetrug im Krankenhaus und Verantwortung der Leitungsebene

 1.

 2.

 Rechtsfolgen des Abrechnungsbetrugs

 1.

 2.

 Verzeichnis abgekürzt zitierter Spezialliteratur

Teil 15

 Grundproblem des Untreuetatbestandes

 Tatbestandssystematik und Deliktsmerkmale

 1.

  Vermögensbetreuungspflicht

  Tathandlung: Missbrauch oder Pflichtwidrigkeit

  Vermögensnachteil infolge der Tathandlung

 2.

 Untreue des Vertragsarztes

 1.

 2.

 3.

  Fortfall der Vertreterthese und des Missbrauchstatbestandes

  Ergebnisorientiertes Schleifen bisheriger Kriterien – Verschleifung

  Unnötige Geringschätzung des Betruges

  Überdehnung der Vermögensbetreuungspflicht

 Begrenzung der Untreue losgelöst von der Vermögensbetreuungspflicht

 1.

 2.

 3.

 4.

 Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

Teil 16

 Strafbarkeit nach dem Infektionsschutzgesetz

 1.

 2.

 3.

 4.

 Strafbarkeitsrisiken nach dem StGB

 1.

 2.

 3.

 Triage in epidemischen oder pandemischen Mangelsituationen

 1.

 2.

  Rechtfertigende Pflichtenkollision

  Kriterien der Entscheidung

 3.

  Strafbarkeitsrisiko und Rechtfertigung

  Mindestanforderungen an eine rechtmäßige ex post-Triage

 4.

Die Anwaltstätigkeit, insbesondere die Verteidigung in Arztstrafsachen

Teil 1

 Die Übernahme des Verteidigermandats

 1.

 2.

 3.

 4.

 5.

  Keine Selbstbezichtigung

  Praktische Folgen des Schweigerechts

  Keine generelle Anzeige- und Offenbarungspflicht für fremdes Fehlverhalten

  Nemo-tenetur bei der ärztlichen Leichenschau

  Keine Anzeigepflicht bei fahrlässiger Körperverletzung

  Grenzen der Selbstbelastungsfreiheit

  Informationspflicht betreffend eigene Behandlungsfehler

  Offenbarung fremder Behandlungsfehler

  Wahrung der eigenen Interessen

 6.

 7.

 Der Anwalt des Verletzten oder der Angehörigen eines verstorbenen Patienten

 1.

 2.

 3.

 4.

 5.

 6.

 Der Anwalt als Rechtsbeistand eines Zeugen

 1.

 2.

 3.

 Sonstige anwaltliche Beratung anlässlich laufender Strafverfahren sowie über Compliance-Maßnahmen

Teil 2

 Im Ermittlungsverfahren

 1.

  Aktivität des Verteidigers

  Ohne Akteneinsicht keine Einlassung

  Formulierung des Akteneinsichtsgesuchs

  Zeitpunkt der Akteneinsicht

 2.

 3.

  Zu Punkt 1

  Zu Punkt 2

  Zu Punkt 3

 4.

 5.

 6.

  Die Verfahrenseinstellung nach §§ 153 und 153a StPO

  Vor- und Nachteile der Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage

  aa)

  bb)

  Gesichtspunkte für die Bejahung der Einstellungsvoraussetzungen nach § 153a StPO

  Der Strafbefehl

  aa)

  bb)

  Unterrichtung des Mandanten über die zu erwartende Höhe der Strafe und deren Folgen (Tagessatzprinzip, Begriff des Nettoeinkommens)

 7.

 Die Verteidigertätigkeit im Zwischenverfahren

 1.

 2.

 3.

  Der Anklagesatz

  Ergänzung des Anklagesatzes durch das „wesentliche Ergebnis der Ermittlungen“?

  Rechtsfolgen einer mangelhaften Anklageschrift

  Strafbefehl und Anklageschrift

  Beispiele zur Verdeutlichung

 4.

  Weiterer Sachvortrag, zusätzliche Zeugen und Sachverständige

  Rechtsausführungen

 5.

 6.

  Garantiefunktion

  Filterfunktion

  Vertrauensstärkungsfunktion

  Zusammenfassung

 7.

 8.

 Die Tätigkeit des Verteidigers vor und in der Hauptverhandlung

 a)

 b)

 c)

 d)

Teil 3

 Das Strafmaß

 1.

 2.

 3.

 4.

 5.

  Die Bedeutung der 90-Tagessätze-Grenze

  Tagessatzhöhe

 Strafzumessungsgesichtspunkte

 Vermögensabschöpfung

 Verhängung eines Berufsverbots

 1.

 2.

 3.

 4.

 Standesrechtliche Folgen

 1.

 2.

 Widerruf (Ruhen) der Approbation

 Entzug und Ruhen der Kassenzulassung

 1.

 2.

 3.

 Erstattungsverfahren

 Hochschulrechtliche Folgen

Allgemeines Literaturverzeichnis

Stichwortverzeichnis